Vereinbarkeit der Neuschaffung der Sektionen im Zuge der "Organisationsreform" mit dem Villacher Stadtrecht
Laut IFG Anfrage-Antwort Nr 4460 wurden durch "die Organisationsreform" die Sektionen 1 bis 3 mit Wirksamkeit 1.7.2025 eingeführt. Weiters wurde die Neuschaffungen der Sektionen laut Antwort im Gemeinderat mit dem Bewertungsplan beschlossen, neue Planstellen seien dadurch nicht geschaffen worden.
Inwiefern ist die Neuschaffung der Sektionen 1-3 mit dem Villacher Stadtrecht in der geltend Fassung zu vereinbaren?
Sieht das Villacher Stadtrecht "Sektionen", die direkt unterhalb des Magistratsdirektors organisatorisch angesiedelt sind, vor?
Das Villacher Stadtrecht spricht wörtlich in § 80 Abs 2 leg cit davon, dass sich der Magistrat in Geschäftsgruppen, in Unternehmungen und in das Kontrollamt untergliedert. Inwiefern sind Sektionen mit der Bestimmung des § 80 Abs 2 Villacher Stadtrecht vereinbar?
Erwähnt das Villacher Stadtrecht an irgendeiner Stelle die organisatorische Einheit "Sektionen"?
Sind die neugeschaffenen Sektionen den im Villacher Stadtrecht ausdrücklich festgeschriebenen Geschäftsgruppen gleich- über- oder untergeordnet?
Laut öffentlich abrufbarem Organigramm des Magistrats Villach sind die Sektionen den Geschäftsgruppen bildlich und organisatorisch übergeordnet, ist das so oder bildet das Organigramm diue tatsächlichen Gegebenheiten nicht korrekt ab?
Sind die Sektionsleiter rechtskundige Personen wie es der Magistratsdirektor laut § 81 des Villacher Stadtrechtes sein muss? Sind die Geschäftsgruppenleiter rechtskundige Personen?
Im Magistrat Klagenfurt kann seit Monaten kein Stellvertreter für die Magistratsdirektorin bestellt werden, weil das Klagenfurter Stadtrecht keine Stellvertreterfunktion der Magistratsdirektorin vorsieht, weshalb eine Pensionierung eines Geschäftsgruppenleiters abgewartet werden muss, in Villach wird eine oberste Verwaltungsebene unter der Magistratsdirektion eingeführt, die es vorher nicht gab und die man "Sektionen" nennt, ist das Villacher Stadtrecht flexibler als das Klagenfurter Stadtrecht?
Hat die Einführung der Sektionen 1-3 am 1.7.2025, die es vorher laut ihrer Antwort nicht gab, zu einer Änderung der Geschäftseinteilung des Magistrats iSd § 82 des Villacher Stadtrechtes geführt?
Wurde die Zustimmung des Stadtsenates vor Einführung der Sektionen eingeholt, wusste der Stadtsenat, dass eine neue Verwaltungsebne eingeführt wurde?
Wenn die Sektionsleiterplanstellen nur "transferiert" und "umbenannt" wurden (Vgl IFG Anfrage 4460), aber im Wesentlichen "dieselben Aufgaben" wie vorher besorgen (Vgl. IFG Anfrage 4460), was ist dann der Sinn und Zweck ihrer Einführung, warum hat hat man dann Sektionen eingeführt und nicht alles belassen wie es ist? Was hat sich durch die Einführung der Sektionen in der Organisation geändert außer dem Namen, der Bezeichnung?
Beziehen die Sektionsleiter einen Gehaltsbestandteil, den sie vor ihrer Funktion als Sektionsleiter nicht bezogen haben?
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Datum31. März 2026
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28. April 2026
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