Gemeindestraße Sanierung - Abtreten des Verfahrens an die zuständige BH
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Eine Gemeindestraße soll saniert werden. Der Bürgermeister erstellt für die Bevölkerung verschiedene Varianten der Sanierung
(Einbahnstraße/wenige Parkplätze/viele Grünflächen). Der Bürgermeister sagt, es müssen alle Anrainer einer Variante zustimmen.
Sollte es keine 100%ige Zustimmung geben, muss die Planung/Sanierung der Gemeindestraße an die zuständige BH übergeben.
Meine Frage lautet daher wie folgt: Müssen wirklich alle Anrainer einer Variante zustimmen? Falls ja, in welchen Gesetz oder
Norm ist dies nach zu lesen? Muss der Bürgermeister dies der BH die Planung/Sanierung der zuständigen BH übergeben?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
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Datum7. April 2026
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