Gemeindestraße Sanierung - Abtreten des Verfahrens an die zuständige BH

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

Eine Gemeindestraße soll saniert werden. Der Bürgermeister erstellt für die Bevölkerung verschiedene Varianten der Sanierung
(Einbahnstraße/wenige Parkplätze/viele Grünflächen). Der Bürgermeister sagt, es müssen alle Anrainer einer Variante zustimmen.
Sollte es keine 100%ige Zustimmung geben, muss die Planung/Sanierung der Gemeindestraße an die zuständige BH übergeben.

Meine Frage lautet daher wie folgt: Müssen wirklich alle Anrainer einer Variante zustimmen? Falls ja, in welchen Gesetz oder
Norm ist dies nach zu lesen? Muss der Bürgermeister dies der BH die Planung/Sanierung der zuständigen BH übergeben?

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2026
  • Frist
    5. Mai 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gemeindestraße Sanierung - Abtreten des Verfahrens an die zuständige BH [#4666]
Datum
7. April 2026 13:54
An
Landesregierung Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Eine Gemeindestraße soll saniert werden. Der Bürgermeister erstellt für die Bevölkerung verschiedene Varianten der Sanierung (Einbahnstraße/wenige Parkplätze/viele Grünflächen). Der Bürgermeister sagt, es müssen alle Anrainer einer Variante zustimmen. Sollte es keine 100%ige Zustimmung geben, muss die Planung/Sanierung der Gemeindestraße an die zuständige BH übergeben. Meine Frage lautet daher wie folgt: Müssen wirklich alle Anrainer einer Variante zustimmen? Falls ja, in welchen Gesetz oder Norm ist dies nach zu lesen? Muss der Bürgermeister dies der BH die Planung/Sanierung der zuständigen BH übergeben? Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4666/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesregierung Niederösterreich
**Bitte beachten Sie das Schreiben der NÖ Landesverwaltung im Anhang.** Das Kennzeichen sowie den Betreff des Schr…
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
IVW3-LG-8120101/045-2026, Informationsbegehren betreffend Gemeindestraße Sanierung - Abtreten des Verfahrens an die zuständige BH vom 7. April 2026 – vollständige Informationserteilung
Datum
4. Mai 2026 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
anschreiben.pdf
124,3 KB
smime.p7s
6,9 KB


**Bitte beachten Sie das Schreiben der NÖ Landesverwaltung im Anhang.** Das Kennzeichen sowie den Betreff des Schreibens können Sie der Betreffzeile entnehmen. **Sie haben Fragen zum Schreiben?** Alle Kontaktdaten finden Sie direkt im Briefkopf des Dokuments. ​​​​​ ------------------------- Bei allgemeinen Fragen finden Sie sämtliche Kontaktmöglichkeiten zur NÖ Landesverwaltung unter https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt.html ( https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt.html ). Hinweise zur Amtssignatur finden Sie unter https://www.noe.gv.at/noe/E-Government/… ( https://www.noe.gv.at/noe/E-Government/… ).