IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG

Anfrage an: Datenschutzbehörde
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz


1.1 Vorliegende Unterlagen, aus denen hervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) in Fragen des Informationsfreiheitsgesetzes beraten hat.

1.2 Vorliegende Dokumente oder zusammenfassende Informationen über Kontakte, Abstimmungen oder Kommunikation zwischen der Datenschutzbehörde und der BIG im Zusammenhang mit der Anwendung des IFG.

2.1 Vorliegende dukumentierte Unterlagen, Leitlinien oder Einschätzungen der Datenschutzbehörde zur Frage, ob staatsnahe Unternehmen wie die BIG dem IFG unterliegen.

2.2 Vorliegende Dokumente oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die Anwendung des § 13 Abs. 3 IFG auf staatsnahe Unternehmen oder Emittenten von Wertpapieren thematisiert wird.

3.1 Vorliegende Informationen darüber, ob Vertreter der BIG an Schulungen, Informationsveranstaltungen oder Beratungsformaten der Datenschutzbehörde teilgenommen haben.

3.2 Vorliegende Schulungsunterlagen, Leitfäden oder Informationsmaterialien der Datenschutzbehörde zur Anwendung des IFG, insbesondere im Zusammenhang mit staatsnahen Unternehmen.

4.1 Vorliegende Unterlagen, Dokumente oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die Anwendung des § 13 Abs. 3 IFG auf Unternehmen thematisiert wird, die durch Emission von Anleihen oder anderen Wertpapieren am Kapitalmarkt tätig sind.

4.2 Vorliegende Dokumente oder Kommunikation, in denen die Frage behandelt wird, ob die Emission von börsengehandelten Wertpapieren durch ein Unternehmen dazu führt, dass dieses Unternehmen vom Anwendungsbereich des IFG ausgenommen ist.

4.3 Vorliegende Unterlagen oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die in der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg vom 24.10.2025 vertretene Rechtsauffassung aufgegriffen, bewertet oder behandelt wird.

Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form.

Für den Fall, dass Teile der angefragten Informationen schutzwürdige Daten enthalten, ersuche ich um Teilzugang bzw. geschwärzte Übermittlung.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    23. April 2026
  • Frist
    21. Mai 2026
  • Ein:e Follower:in
Paul Nemeth
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Datenschutzbehörde Details
Von
Paul Nemeth
Betreff
IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG [#4749]
Datum
23. April 2026 13:23
An
Datenschutzbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1.1 Vorliegende Unterlagen, aus denen hervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) in Fragen des Informationsfreiheitsgesetzes beraten hat. 1.2 Vorliegende Dokumente oder zusammenfassende Informationen über Kontakte, Abstimmungen oder Kommunikation zwischen der Datenschutzbehörde und der BIG im Zusammenhang mit der Anwendung des IFG. 2.1 Vorliegende dukumentierte Unterlagen, Leitlinien oder Einschätzungen der Datenschutzbehörde zur Frage, ob staatsnahe Unternehmen wie die BIG dem IFG unterliegen. 2.2 Vorliegende Dokumente oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die Anwendung des § 13 Abs. 3 IFG auf staatsnahe Unternehmen oder Emittenten von Wertpapieren thematisiert wird. 3.1 Vorliegende Informationen darüber, ob Vertreter der BIG an Schulungen, Informationsveranstaltungen oder Beratungsformaten der Datenschutzbehörde teilgenommen haben. 3.2 Vorliegende Schulungsunterlagen, Leitfäden oder Informationsmaterialien der Datenschutzbehörde zur Anwendung des IFG, insbesondere im Zusammenhang mit staatsnahen Unternehmen. 4.1 Vorliegende Unterlagen, Dokumente oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die Anwendung des § 13 Abs. 3 IFG auf Unternehmen thematisiert wird, die durch Emission von Anleihen oder anderen Wertpapieren am Kapitalmarkt tätig sind. 4.2 Vorliegende Dokumente oder Kommunikation, in denen die Frage behandelt wird, ob die Emission von börsengehandelten Wertpapieren durch ein Unternehmen dazu führt, dass dieses Unternehmen vom Anwendungsbereich des IFG ausgenommen ist. 4.3 Vorliegende Unterlagen oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die in der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg vom 24.10.2025 vertretene Rechtsauffassung aufgegriffen, bewertet oder behandelt wird. Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form. Für den Fall, dass Teile der angefragten Informationen schutzwürdige Daten enthalten, ersuche ich um Teilzugang bzw. geschwärzte Übermittlung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Paul Nemeth Anfragenr: 4749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4749/ Postanschrift Paul Nemeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Nemeth
Datenschutzbehörde
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Datenschutzbehörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. April 2026 13:23
Status
image001.png
9,5 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.