Anwaltskosten für IFG Anfrage Zählerstände für Leerstandsermittlung

Anfrage an: WIENER NETZE GmbH

Wie hoch sind die bis einschließlich 28.4.2026 bei der WIENER NETZE GmbH angefallenen Kosten für die Rechtsvertretung (Beratung, Schriftsätze, Tagsatzung vor Gericht, etc.) bezüglich folgender am 16.2.2026 nach IFG begehrter Informationen, die derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wien in GZ VGW-113/042/5649/2026 verhandelt werden? (um die begehrten Informationen, siehe unten, nicht zur Verfügung stellen zu müssen)

"1. Die Stromzählerstände aller von Wiener Netze verwalteten Zählpunkte zum letzten Ablesedatum 2025 (falls die
folgenden jeweiligen Informationen vorhanden sind, nur jene der privaten Haushalte, weiters nur jene im
Stadtgebiet von Wien), zusammen mit Zählpunktnummer und Ablesedatum.
2. Die Stromzählerstände aller von Wiener Netze verwalteten Zählpunkte zum letzten Ablesedatum 2024 (falls die
folgenden jeweiligen Informationen vorhanden sind, nur jene der privaten Haushalte, weiters nur jene im
Stadtgebiet von Wien), zusammen mit Zählpunktnummer und Ablesedatum."

Dazu gibt es bereits eine Entscheidung, die darlegt, dass Kosten für die Rechtsvertretung Informationen sind, die laut IFG nicht Geheimhaltungsinteressen unterliegen und deshalb zur Verfügung gestellt werden müssen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw…

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    29. April 2026
  • Frist
    29. Mai 2026
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Stefan Ohrhallinger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An WIENER NETZE GmbH Details
Von
Stefan Ohrhallinger
Betreff
Anwaltskosten für IFG Anfrage Zählerstände für Leerstandsermittlung [#4787]
Datum
29. April 2026 12:04
An
WIENER NETZE GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wie hoch sind die bis einschließlich 28.4.2026 bei der WIENER NETZE GmbH angefallenen Kosten für die Rechtsvertretung (Beratung, Schriftsätze, Tagsatzung vor Gericht, etc.) bezüglich folgender am 16.2.2026 nach IFG begehrter Informationen, die derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wien in GZ VGW-113/042/5649/2026 verhandelt werden? (um die begehrten Informationen, siehe unten, nicht zur Verfügung stellen zu müssen) "1. Die Stromzählerstände aller von Wiener Netze verwalteten Zählpunkte zum letzten Ablesedatum 2025 (falls die folgenden jeweiligen Informationen vorhanden sind, nur jene der privaten Haushalte, weiters nur jene im Stadtgebiet von Wien), zusammen mit Zählpunktnummer und Ablesedatum. 2. Die Stromzählerstände aller von Wiener Netze verwalteten Zählpunkte zum letzten Ablesedatum 2024 (falls die folgenden jeweiligen Informationen vorhanden sind, nur jene der privaten Haushalte, weiters nur jene im Stadtgebiet von Wien), zusammen mit Zählpunktnummer und Ablesedatum." Dazu gibt es bereits eine Entscheidung, die darlegt, dass Kosten für die Rechtsvertretung Informationen sind, die laut IFG nicht Geheimhaltungsinteressen unterliegen und deshalb zur Verfügung gestellt werden müssen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw…
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat. Mit freundlichen Grüßen Stefan Ohrhallinger Anfragenr: 4787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4787/ Postanschrift Stefan Ohrhallinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Ohrhallinger
WIENER NETZE GmbH
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
WIENER NETZE GmbH
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. April 2026 12:06
Status

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