Gerichtlich beeidete Sachverständige im Gesundheitswesen
Anfrage an:
Bundesministerium für Justiz
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
In den Medien wurde im Bezug auf den Verein ÖBAK einige Unstimmigkeiten zu Schulungen publik.
Die Vorgehensweisen bei beeideten Sachverständigen ist unisono zu den Vorgehensweisen innerhalb der PVA und der ÖBAK.
Daher richtet sich unsere Anfrage dahingehend:
1. Woher beziehen die Beeideten Sachverständigen insbesondere zu postviralen Erkrankungen ihr Wissen?
2. Wer überprüft ob dieses Wissen Stand der Wissenschaft ist und in welchem Turnus geschieht dies?
3. Warum wird hier nicht das eigens für Postvirale Erkrankungen geschaffene Referenzzentrum der Med Uni Graz herangezogen?
4. Sind Massnahmen geplant, bestimmte Schulungen zu postviralen Erkrankungen vor zu schreiben?
Vielen Dank für Ihre Auskunft
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum4. Mai 2026
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1. Juni 2026
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