Ordnungsamt
Anfrage an:
Wien
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Ordnungsamt bzw. Amt für öffentliche Ordnung ist in Deutschland und in einigen Gemeinden in Österreich die Bezeichnung für eine Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung, in der üblicherweise die Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung wahrgenommen wird, soweit diese nicht landesgesetzlich speziellen Behörden zugewiesen sind.
1.Wurde seitens der Stadt Wien bereits einmal in Erwägung gezogen, solch ein Amt zu installieren?
2.Wenn ja, welche Gründe gab es dagegen?
3.Falls nicht, welche Gründe sprechen dafür, es nicht in Erwägung zu ziehen?
Warte auf Antwort
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Datum27. Mai 2026
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24. Juni 2026
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