Statistiken zu Einstellungsweisungen an die StA Wien, insb. betreffend Amtsdelikte und öffentlich Bedienstete
den Zugang zu nachfolgend aufgelisteten statistischen Daten betreffend die Ausübung des ministeriellen Weisungsrechts in Strafsachen (gemäß § 8 StAG) durch das Bundesministerium für Justiz (BMJ) gegenüber der Staatsanwaltschaft Wien (StA Wien) bzw. der übergeordneten Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA Wien).
Ich ersuche um Übermittlung der Daten aufgeschlüsselt nach den drei zuletzt vollständig abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2024 und 2025).
1. Generelle Einstellungsweisungen an die StA Wien:
Wie oft (in absoluten Zahlen pro Kalenderjahr) hat das BMJ eine formelle materielle Weisung an die StA Wien (bzw. via OStA Wien) erteilt, ein bestimmtes strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzustellen (sogenannte Einstellungsweisung) oder von der Verfolgung zurückzutreten?
2. Die "Dissonanz" zwischen Staatsanwaltschaft und Ministerium:
In der Praxis erstatten Staatsanwaltschaften Vorhabensberichte über das geplante weitere Vorgehen.
In wie vielen der unter Punkt 1 genannten Einstellungsweisungen hat die StA Wien in ihrem ursprünglichen Vorhabensbericht eigentlich eine Anklageerhebung (bzw. einen Strafantrag) oder die Fortführung der Ermittlungen beabsichtigt, wurde jedoch durch die ministerielle Weisung des BMJ gegenteilig zur Einstellung des Verfahrens angewiesen?
3. Spezifischer Bezug zu Behörden und Amtsdelikten:
Strafverfahren, die sich inhaltlich gegen behördliches Handeln richten, werden im Strafgesetzbuch primär als Amtsdelikte (z.B. Missbrauch der Amtsgewalt gem. § 302 StGB, Bestechlichkeit gem. § 304 StGB) gegen öffentlich Bedienstete, Organwalter oder Amtsträger geführt.
Wie viele der in den genannten Jahren vom BMJ erteilten Einstellungsweisungen (bezogen auf die StA Wien) betrafen Ermittlungsverfahren, in denen mindestens einer der Beschuldigten ein öffentlich Bediensteter / Amtsträger war und/oder wegen eines Amtsdeliktes (22. Abschnitt des StGB) ermittelt wurde?
4. Befassung des Weisungsrates:
Zur Kontrolle heikler Weisungen, insbesondere bei großem öffentlichen Interesse oder Verfahren gegen oberste Organe, ist der Weisungsrat beizuziehen.
In wie vielen der unter Punkt 3 genannten Fälle (Einstellungsweisungen betreffend Amtsdelikte/Amtsträger bei der StA Wien) wurde der Weisungsrat im Vorfeld der Weisung befasst?
In wie vielen dieser Befassungen hat der Weisungsrat der geplanten Einstellungsweisung des Ministeriums widersprochen bzw. abweichende Bedenken geäußert?
Hinweis zur Zumutbarkeit und Datenlage:
Mir ist bewusst, dass Weisungen in Strafsachen im Justizressort äußerst detailliert dokumentiert werden (nicht zuletzt für den gesetzlichen Bericht der Bundesministerin für Justiz an den Nationalrat über die Ausübung des Weisungsrechts). Diese Anfrage richtet sich ausdrücklich nicht auf die Herausgabe inhaltlicher Fallakten oder Klarnamen von Beschuldigten, sondern ausschließlich auf die Übermittlung anonymisierter statistischer Metadaten zu den genannten Fallkonstellationen.
Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in einem gängigen digitalen Format (z. B. PDF, Excel oder CSV).
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Datum30. Mai 2026
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27. Juni 2026
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