Unfall der Grubigsteinbahn
Guten Tag,
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Am 20.02.2026 ereignete sich an der 6EUB Grubigsteinbahn in Lermoos ein Unfall, bei dem sich die Klemme einer Kabine löste, sodass diese am Seil hinabrutschte und mit einer weiteren Kabine kollidierte.
a) Wann und von wem wurde die zuständige Seilbahnbehörde über diesen Vorfall informiert?
b) Welche Maßnahmen hat die Seilbahnbehörde nach Kenntnisnahme des Unfalls ergriffen?
c) Hat die Seilbahnbehörde einem Weiterbetrieb der Seilbahn zugestimmt und hat sie dafür Auflagen erlassen? Wurde insbesondere die Wiederinbetriebnahme am gleichen Tag durch die Seilbahnbehörde genehmigt oder geduldet?
d) Hat eine Untersuchung der Unfallursache durch die Seilbahnbehörde oder die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes stattgefunden? Falls ja beantrage ich die Übermittlung der Ergebnisse.
e) Liegen der Seilbahnbehörde Informationen dazu vor, ob weitere Klemmen der selben Seilbahn oder anderer Seilbahnen mit gleicher Klemmenbauart auf ähnliche Weise versagen können oder konnten? Ich beantrage die Übermittlung dieser Informationen.
f) Sieht die Seilbahnbehörde aufgrund der Informationen von d) und e) Handlungsbedarf bezüglich der Sicherheit der Grubigsteinbahn oder anderer Seilbahnen?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum4. Juli 2026
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1. August 2026
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