Begleitwegenetz S10
Wurde im Rahmen der Errichtung der S10 Grund für ein Begleitwegenetz von der ASFINAG angekauft, darauf Begleitwege entlang der S10 errichtet und diese nach der Errichtung der S10 in die Verantwortung, Betrieb und Erhaltung, der Gemeinde übernommen?
Wenn ja,
A. Wie lang ist das Begleitwegenetz S10 insgesamt, welches in der Verantwortung Ihrer Gemeinde ist?
B. Wie lang sind davon jene Begleitwege, welche notwendig wurden, damit Grundeigentümer die vom Bau der S10 betroffene Flächen wieder erreichen können?
C. Wie lang sind jene Begleitwege, welche die ASFINAG für die Erreichung ihrer Betriebsanlagen an der S10 vom Wege- und Straßennetz in Ihrer Gemeinde aus unbedingt braucht?
Wenn es Ihnen möglich ist, bitte ich Sie um
eine tabellarische Auflistung der Begleitwege mit Längenangabe und Zuordnung zu den Fragen A., B. und C..
einen oder mehrere Pläne, in denen die Begleitwege eingezeichnet und nach den Fragen A., B. und C. mit
unterschiedlichen Farben markiert sind.
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Datum9. Juli 2026
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6. August 2026
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