Informationsbegehren gemäß IFG – Programm „Essen auf Rädern" der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha
Sehr [geschwärzt],
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gestützt auf Art. 22a B-VG sowie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), BGBl. I Nr. 5/2024, stelle ich hiermit folgendes Informationsbegehren gemäß § 7 IFG betreffend das Programm „Essen auf Rädern" der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha:
1. Kostenaufschlüsselung des Programms
Ich ersuche um Zugang zu den vorhandenen Aufzeichnungen über die Gesamtkosten des Programms „Essen auf Rädern" für die Jahre 2023 bis 2026 (soweit vorhanden), transparent aufgeschlüsselt nach Kostenarten, insbesondere:
a) Personalkosten (Anzahl der Vollzeitäquivalente sowie Gesamtpersonalaufwand),
b) Sachkosten (insbesondere Lebensmittel-, Zubereitungs- und Zustellkosten),
c) sonstige Kosten (z. B. Fuhrpark, Verwaltung, Fremdleistungen),
d) allfällige Einnahmen (Kostenbeiträge der Bezieherinnen und Bezieher, Förderungen von Land oder Bund).
2. Anzahl und Struktur der Bezieherinnen und Bezieher
Ich ersuche um Bekanntgabe der Anzahl der Personen, die das Programm derzeit bzw. in den letzten Jahren in Anspruch nehmen bzw. genommen haben, in aggregierter und anonymisierter Form:
a) aufgeschlüsselt nach Ort (BL/Wilf)
b) demografisch aufgeschlüsselt (Altersgruppen, soweit erfasst auch Haushaltsform bzw. Anteil von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf).
Sollten einzelne Aufschlüsselungen aus datenschutzrechtlichen Gründen (§ 6 Abs. 1 Z 7 IFG) nicht in dieser Granularität möglich sein, ersuche ich um Übermittlung in der höchstmöglichen zulässigen Aggregationsstufe anstelle einer gänzlichen Verweigerung (Grundsatz des teilweisen Informationszugangs).
3. Einstellung des Programms mit Oktober 2026
Nach meinem Kenntnisstand soll das Programm mit Oktober eingestellt werden. Dazu ersuche ich um Zugang zu allen vorhandenen Aufzeichnungen betreffend diese Entscheidung, insbesondere:
a) den zugrunde liegenden Beschluss des Gemeinderats bzw. Stadtrats samt Begründung (Sitzungsprotokoll, Amtsvortrag, Beschlusstext),
b) allfällige vorhandene Analysen, Berechnungen, Stellungnahmen oder Wirkungsabschätzungen zu den Folgen der Einstellung, insbesondere für ältere Menschen, Familien und Menschen mit Behinderung,
c) allfällige Unterlagen zu geplanten Ersatz- oder Übergangslösungen.
Sofern keine Wirkungsabschätzung zu den sozialen Folgen der Einstellung vorliegt, ersuche ich höflich um eine entsprechende Stellungnahme der Stadtgemeinde, welche Auswirkungen für die genannten Personengruppen erwartet werden und wie deren Versorgung künftig sichergestellt werden soll.
Form der Übermittlung und Frist
Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form (vorzugsweise per E-Mail, nach Möglichkeit in maschinenlesbarem Format) an die Absendeadresse. Gemäß § 8 IFG ist der Informationszugang ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen vier Wochen nach Einlangen dieses Begehrens, zu gewähren.
Antrag auf Bescheid
Für den Fall, dass dem Informationsbegehren ganz oder teilweise nicht entsprochen wird, beantrage ich bereits jetzt ausdrücklich die Erlassung eines schriftlichen Bescheids gemäß § 11 IFG durch das zuständige Organ, in dem die Verweigerung für jeden einzelnen Punkt gesondert begründet wird.
Ich bin österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Bruck an der Leitha. Ein Nachweis eines besonderen Interesses ist gemäß IFG nicht erforderlich.
Ich danke im Voraus für die Bearbeitung und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum10. Juli 2026
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7. August 2026
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