Informationsbegehren gemäß IFG – Programm „Essen auf Rädern" der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr [geschwärzt],
sehr [geschwärzt],

gestützt auf Art. 22a B-VG sowie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), BGBl. I Nr. 5/2024, stelle ich hiermit folgendes Informationsbegehren gemäß § 7 IFG betreffend das Programm „Essen auf Rädern" der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha:

1. Kostenaufschlüsselung des Programms
Ich ersuche um Zugang zu den vorhandenen Aufzeichnungen über die Gesamtkosten des Programms „Essen auf Rädern" für die Jahre 2023 bis 2026 (soweit vorhanden), transparent aufgeschlüsselt nach Kostenarten, insbesondere:

a) Personalkosten (Anzahl der Vollzeitäquivalente sowie Gesamtpersonalaufwand),
b) Sachkosten (insbesondere Lebensmittel-, Zubereitungs- und Zustellkosten),
c) sonstige Kosten (z. B. Fuhrpark, Verwaltung, Fremdleistungen),
d) allfällige Einnahmen (Kostenbeiträge der Bezieherinnen und Bezieher, Förderungen von Land oder Bund).

2. Anzahl und Struktur der Bezieherinnen und Bezieher
Ich ersuche um Bekanntgabe der Anzahl der Personen, die das Programm derzeit bzw. in den letzten Jahren in Anspruch nehmen bzw. genommen haben, in aggregierter und anonymisierter Form:

a) aufgeschlüsselt nach Ort (BL/Wilf)
b) demografisch aufgeschlüsselt (Altersgruppen, soweit erfasst auch Haushaltsform bzw. Anteil von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf).
Sollten einzelne Aufschlüsselungen aus datenschutzrechtlichen Gründen (§ 6 Abs. 1 Z 7 IFG) nicht in dieser Granularität möglich sein, ersuche ich um Übermittlung in der höchstmöglichen zulässigen Aggregationsstufe anstelle einer gänzlichen Verweigerung (Grundsatz des teilweisen Informationszugangs).

3. Einstellung des Programms mit Oktober 2026
Nach meinem Kenntnisstand soll das Programm mit Oktober eingestellt werden. Dazu ersuche ich um Zugang zu allen vorhandenen Aufzeichnungen betreffend diese Entscheidung, insbesondere:

a) den zugrunde liegenden Beschluss des Gemeinderats bzw. Stadtrats samt Begründung (Sitzungsprotokoll, Amtsvortrag, Beschlusstext),
b) allfällige vorhandene Analysen, Berechnungen, Stellungnahmen oder Wirkungsabschätzungen zu den Folgen der Einstellung, insbesondere für ältere Menschen, Familien und Menschen mit Behinderung,
c) allfällige Unterlagen zu geplanten Ersatz- oder Übergangslösungen.

Sofern keine Wirkungsabschätzung zu den sozialen Folgen der Einstellung vorliegt, ersuche ich höflich um eine entsprechende Stellungnahme der Stadtgemeinde, welche Auswirkungen für die genannten Personengruppen erwartet werden und wie deren Versorgung künftig sichergestellt werden soll.

Form der Übermittlung und Frist
Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form (vorzugsweise per E-Mail, nach Möglichkeit in maschinenlesbarem Format) an die Absendeadresse. Gemäß § 8 IFG ist der Informationszugang ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen vier Wochen nach Einlangen dieses Begehrens, zu gewähren.

Antrag auf Bescheid
Für den Fall, dass dem Informationsbegehren ganz oder teilweise nicht entsprochen wird, beantrage ich bereits jetzt ausdrücklich die Erlassung eines schriftlichen Bescheids gemäß § 11 IFG durch das zuständige Organ, in dem die Verweigerung für jeden einzelnen Punkt gesondert begründet wird.

Ich bin österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Bruck an der Leitha. Ein Nachweis eines besonderen Interesses ist gemäß IFG nicht erforderlich.

Ich danke im Voraus für die Bearbeitung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2026
  • Frist
    7. August 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], gestützt auf Art. 22a B-VG sowie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), BGB…
An Bruck an der Leitha, Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Informationsbegehren gemäß IFG – Programm „Essen auf Rädern" der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha [#5079]
Datum
10. Juli 2026 19:30
An
Bruck an der Leitha, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], gestützt auf Art. 22a B-VG sowie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), BGBl. I Nr. 5/2024, stelle ich hiermit folgendes Informationsbegehren gemäß § 7 IFG betreffend das Programm „Essen auf Rädern" der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha: 1. Kostenaufschlüsselung des Programms Ich ersuche um Zugang zu den vorhandenen Aufzeichnungen über die Gesamtkosten des Programms „Essen auf Rädern" für die Jahre 2023 bis 2026 (soweit vorhanden), transparent aufgeschlüsselt nach Kostenarten, insbesondere: a) Personalkosten (Anzahl der Vollzeitäquivalente sowie Gesamtpersonalaufwand), b) Sachkosten (insbesondere Lebensmittel-, Zubereitungs- und Zustellkosten), c) sonstige Kosten (z. B. Fuhrpark, Verwaltung, Fremdleistungen), d) allfällige Einnahmen (Kostenbeiträge der Bezieherinnen und Bezieher, Förderungen von Land oder Bund). 2. Anzahl und Struktur der Bezieherinnen und Bezieher Ich ersuche um Bekanntgabe der Anzahl der Personen, die das Programm derzeit bzw. in den letzten Jahren in Anspruch nehmen bzw. genommen haben, in aggregierter und anonymisierter Form: a) aufgeschlüsselt nach Ort (BL/Wilf) b) demografisch aufgeschlüsselt (Altersgruppen, soweit erfasst auch Haushaltsform bzw. Anteil von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf). Sollten einzelne Aufschlüsselungen aus datenschutzrechtlichen Gründen (§ 6 Abs. 1 Z 7 IFG) nicht in dieser Granularität möglich sein, ersuche ich um Übermittlung in der höchstmöglichen zulässigen Aggregationsstufe anstelle einer gänzlichen Verweigerung (Grundsatz des teilweisen Informationszugangs). 3. Einstellung des Programms mit Oktober 2026 Nach meinem Kenntnisstand soll das Programm mit Oktober eingestellt werden. Dazu ersuche ich um Zugang zu allen vorhandenen Aufzeichnungen betreffend diese Entscheidung, insbesondere: a) den zugrunde liegenden Beschluss des Gemeinderats bzw. Stadtrats samt Begründung (Sitzungsprotokoll, Amtsvortrag, Beschlusstext), b) allfällige vorhandene Analysen, Berechnungen, Stellungnahmen oder Wirkungsabschätzungen zu den Folgen der Einstellung, insbesondere für ältere Menschen, Familien und Menschen mit Behinderung, c) allfällige Unterlagen zu geplanten Ersatz- oder Übergangslösungen. Sofern keine Wirkungsabschätzung zu den sozialen Folgen der Einstellung vorliegt, ersuche ich höflich um eine entsprechende Stellungnahme der Stadtgemeinde, welche Auswirkungen für die genannten Personengruppen erwartet werden und wie deren Versorgung künftig sichergestellt werden soll. Form der Übermittlung und Frist Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form (vorzugsweise per E-Mail, nach Möglichkeit in maschinenlesbarem Format) an die Absendeadresse. Gemäß § 8 IFG ist der Informationszugang ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen vier Wochen nach Einlangen dieses Begehrens, zu gewähren. Antrag auf Bescheid Für den Fall, dass dem Informationsbegehren ganz oder teilweise nicht entsprochen wird, beantrage ich bereits jetzt ausdrücklich die Erlassung eines schriftlichen Bescheids gemäß § 11 IFG durch das zuständige Organ, in dem die Verweigerung für jeden einzelnen Punkt gesondert begründet wird. Ich bin österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Bruck an der Leitha. Ein Nachweis eines besonderen Interesses ist gemäß IFG nicht erforderlich. Ich danke im Voraus für die Bearbeitung und verbleibe Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5079/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bruck an der Leitha, Niederösterreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf untenstehende Anfragen zum Informationsfreiheitsgesetz übermittelt …
Von
Bruck an der Leitha, Niederösterreich
Betreff
AW: Informationsbegehren gemäß IFG – Programm „Essen auf Rädern" der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha [#5079]
Datum
20. Juli 2026 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf untenstehende Anfragen zum Informationsfreiheitsgesetz übermittelt Ihnen die Stadtgemeinde Bruck an der Leitha fristgerecht folgende Antworten: "1. Kostenaufschlüsselung des Programms Ich ersuche um Zugang zu den vorhandenen Aufzeichnungen über die Gesamtkosten des Programms „Essen auf Rädern" für die Jahre 2023 bis 2026 (soweit vorhanden), transparent aufgeschlüsselt nach Kostenarten, insbesondere: a) Personalkosten (Anzahl der Vollzeitäquivalente sowie Gesamtpersonalaufwand), b) Sachkosten (insbesondere Lebensmittel-, Zubereitungs- und Zustellkosten), c) sonstige Kosten (z. B. Fuhrpark, Verwaltung, Fremdleistungen), d) allfällige Einnahmen (Kostenbeiträge der Bezieherinnen und Bezieher, Förderungen von Land oder Bund)." Die Stadtgemeinde Bruck an der Leitha teilt mit, dass folgende Ausgaben aus dem Titel "Essen auf Rädern" seitens der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha laut beiliegender Aufstellung getätigt wurden. "2. Anzahl und Struktur der Bezieherinnen und Bezieher Ich ersuche um Bekanntgabe der Anzahl der Personen, die das Programm derzeit bzw. in den letzten Jahren in Anspruch nehmen bzw. genommen haben, in aggregierter und anonymisierter Form: a) aufgeschlüsselt nach Ort (BL/Wilf) b) demografisch aufgeschlüsselt (Altersgruppen, soweit erfasst auch Haushaltsform bzw. Anteil von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf). Sollten einzelne Aufschlüsselungen aus datenschutzrechtlichen Gründen (§ 6 Abs. 1 Z 7 IFG) nicht in dieser Granularität möglich sein, ersuche ich um Übermittlung in der höchstmöglichen zulässigen Aggregationsstufe anstelle einer gänzlichen Verweigerung (Grundsatz des teilweisen Informationszugangs)." Die Stadtgemeinde Bruck an der Leitha teilt mit, dass folgende Zahlen an Essensbezieher (durchschnittlich pro Jahr, da die Anzahl in den einzelnen Monaten stark variiert) im Jahresschnitt laut beiliegender Aufstellung aufscheinen: Eine demografische Aufschlüsselung (Alter, Behindertengrad, etc.) wird seitens der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha nicht erfasst und somit auch nicht dokumentiert. "3. Einstellung des Programms mit Oktober 2026 Nach meinem Kenntnisstand soll das Programm mit Oktober eingestellt werden. Dazu ersuche ich um Zugang zu allen vorhandenen Aufzeichnungen betreffend diese Entscheidung, insbesondere: a) den zugrunde liegenden Beschluss des Gemeinderats bzw. Stadtrats samt Begründung (Sitzungsprotokoll, Amtsvortrag, Beschlusstext), b) allfällige vorhandene Analysen, Berechnungen, Stellungnahmen oder Wirkungsabschätzungen zu den Folgen der Einstellung, insbesondere für ältere Menschen, Familien und Menschen mit Behinderung, c) allfällige Unterlagen zu geplanten Ersatz- oder Übergangslösungen. Sofern keine Wirkungsabschätzung zu den sozialen Folgen der Einstellung vorliegt, ersuche ich höflich um eine entsprechende Stellungnahme der Stadtgemeinde, welche Auswirkungen für die genannten Personengruppen erwartet werden und wie deren Versorgung künftig sichergestellt werden soll." Die Stadtgemeinde Bruck an der Leitha teilt mit, dass der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am 24. Juni 2026 einstimmig beschlossen hat, „Essen auf Rädern“ aufgrund der aktuellen Konsolidierungsmaßnahmen mit 31. Oktober 2026 einzustellen. Da dieses Protokoll erst in der nächsten Sitzung des Gemeinderates genehmigt wird, können zum jetzigen Zeitpunkt keine Abschriften, etc. von diesem Protokoll weitergegeben werden. Weiters teilt die Stadtgemeinde Bruck an der Leitha mit, dass es weder Analysen noch Wirkungsabschätzungen zu den Folgen der Einstellung des Dienstes gibt. Allerdings sind die Verantwortlichen der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha bemüht, die aktuellen Essenbezieher von „Essen auf Rädern“ zeitgerecht und ausreichend über andere Essenzusteller in Bruck an der Leitha und Umgebung zu informieren. Da es auch schon bisher diverse Gastronomiebetriebe in Bruck an der Leitha und Umgebung gab und gibt, die das Essen ausliefern oder durch Lieferando, etc. ausgeliefert werden, steht es natürlich jedermann frei, diese Dienste zu nutzen und sich ein Essen nach Hause liefern zu lassen. Daher ist die Versorgung via zugestelltem Essen auch weiterhin gewährleistet. mfg Für den Bürgermeister: i.A. STADTGEMEINDE BRUCK AN DER LEITHA Sekretariat des Bürgermeisters und Öffentlichkeitsarbeit Mitarbeiter: Schenzel Peter Adresse: 2460 Bruck an der Leitha, Hauptplatz 16 Tel.: +43/2162/62354 DW 16, Fax: +43/2162/62354 DW 25 www.bruckleitha.at<http://www.bruckl…