Lobbytreffen mit der Telekombranche zur Netzneutralität und zum Digital Networks Act
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1.) Lobbytreffen
Haben der Vizekanzler, Mitarbeiterinnen seines Kabinetts, Mitarbeiterinnen des Vizekanzleramts oder sonstige mit der Materie befasste österreichische Vertreterinnen in den letzten drei Jahren (Zeitraum: 20.07.2023 bis heute) an Treffen mit Vertreterinnen folgender Akteure teilgenommen:
• Deutsche Telekom
• Vodafone
• Telefónica
• Branchen- oder Interessenverbände, denen diese Unternehmen angehören, insbesondere Connect Europe (vormals ETNO)
Sofern solche Treffen stattgefunden haben, ersuche ich für jedes einzelne Treffen um folgende Angaben:
a) Datum, Uhrzeit, Ort und Dauer des Treffens;
b) Teilnehmer*innen (sowie die Behörden, Unternehmen oder Organisationen, die von den Anwesenden vertreten wurden);
c) im Treffen behandelte Themen.
Ich ersuche zudem um Übermittlung etwaiger Protokolle dieser Treffen. Sollten keine Protokolle vorliegen bzw. übermittelt werden können, ersuche ich um Auskunft, welche Vereinbarungen oder Schlussfolgerungen aus den jeweiligen Treffen resultierten.
2.) Schriftliche Stellungnahmen
Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihrer Behörde nicht-vertrauliche Stellungnahmen, Positionspapiere oder sonstige Eingaben der Deutschen Telekom, von Vodafone, Telefónica sowie der oben genannten Branchen- oder Interessenverbände zum Thema Netzneutralität und zur Regulierung des Interconnection-Marktes im Bereich der Telekompolitik vorliegen.
Von besonderem Interesse sind dabei Eingaben, die sich auf die Open-Internet-Verordnung (2015/2120) sowie auf den Digital Networks Act (2026/0013 (COD)) beziehen, insbesondere im Rahmen der österreichischen Positionsbildung, von Konsultationen oder von Ratsarbeitsgruppen im Zeitraum 2022 bis 2026.
Sollten Teile der Unterlagen vertraulich sein, ersuche ich um Übermittlung der übrigen, nicht-vertraulichen Teile in geschwärzter Form. Sollten ganze Dokumente vertraulich sein, ersuche ich zumindest um Bekanntgabe von Titel und Datum der jeweiligen Dokumente.
Für den Fall, dass Ihre Behörde nicht über die angefragten Unterlagen verfügt, ersuche ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle bzw. um Bekanntgabe, welche Behörde zuständig ist.
Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form (vorzugsweise per E-Mail) an die Absendeadresse. Gemäß § 8 IFG ist der Informationszugang ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen vier Wochen nach Einlangen dieses Begehrens, zu gewähren.
Sollten Teile der Auskunft aus rechtlichen Gründen nicht erteilt werden können, ersuche ich um eine begründete Ablehnung. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage!
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum20. Juli 2026
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17. August 2026
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