Veröffentlichung Baupläne und div. anderer Unterlagen der eingestellten "72er"-Straßenbahnverlängerung nach Schwechat

Ich bitte die WIENER LINIEN GmbH & Co KG um Übermittlung der Planungsunterlagen, Machbarkeitsstudien, Trassenentwürfe sowie der wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Evaluierungen bezüglich der länderübergreifenden Verlängerung der Straßenbahnlinie 72 von der Station "Zentralfriedhof, 3. Tor"/"Hauptwerkstätte" nach Schwechat (Projektstand bis zur Einstellung/Absage des Projekts) in einem gängigen digitalen Format.

Diese Anfrage wurde von mir bereits an die Magistratsabteilung 18 - Stadtentwicklung und Stadtplanung gestellt, wurde aber mit folgender Begründung abgelehnt: "In Beantwortung dieses Antrags können wir Ihnen die folgenden Informationen übermitteln: Die Planungen für das Vorhaben “Verlängerung einer Straßenbahnlinie nach Schwechat” wurden von den Wiener Linien GmbH & Co KG durchgeführt. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage verweisen wir folglich an die Wiener Linien GmbH & Co KG."

Warte auf Antwort

  • Datum
    27. Juli 2026
  • Frist
    26. August 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wiener Linien GmbH & Co KG Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Veröffentlichung Baupläne und div. anderer Unterlagen der eingestellten "72er"-Straßenbahnverlängerung nach Schwechat [#5122]
Datum
27. Juli 2026 13:08
An
Wiener Linien GmbH & Co KG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ich bitte die WIENER LINIEN GmbH & Co KG um Übermittlung der Planungsunterlagen, Machbarkeitsstudien, Trassenentwürfe sowie der wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Evaluierungen bezüglich der länderübergreifenden Verlängerung der Straßenbahnlinie 72 von der Station "Zentralfriedhof, 3. Tor"/"Hauptwerkstätte" nach Schwechat (Projektstand bis zur Einstellung/Absage des Projekts) in einem gängigen digitalen Format. Diese Anfrage wurde von mir bereits an die Magistratsabteilung 18 - Stadtentwicklung und Stadtplanung gestellt, wurde aber mit folgender Begründung abgelehnt: "In Beantwortung dieses Antrags können wir Ihnen die folgenden Informationen übermitteln: Die Planungen für das Vorhaben “Verlängerung einer Straßenbahnlinie nach Schwechat” wurden von den Wiener Linien GmbH & Co KG durchgeführt. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage verweisen wir folglich an die Wiener Linien GmbH & Co KG."
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt separat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5122/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Wiener Linien GmbH & Co KG
Guten Tag, wir haben Ihr Informationsbegehren am 27. Juli 2026 erhalten. Transparenz ist ein wichtiger Bestand…
Von
Wiener Linien GmbH & Co KG
Betreff
Veröffentlichung Baupläne und div. anderer Unterlagen der eingestellten "72er"-Straßenbahnverlängerung nach Schwechat [#5122]
Datum
24. August 2026 14:13
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihr Informationsbegehren am 27. Juli 2026 erhalten. Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur und wird ausdrücklich befürwortet, da sie Offenheit, Vertrauen und eine effektive Zusammenarbeit ermöglicht. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet uns als informationspflichtige Stelle vorhandene und verfügbare Informationen auf Antrag zugänglich zu machen. Der Zugang zur Information ist gem. § 8 IFG ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrages zu erteilen. Die Frist kann gem. § 8 Abs 2 IFG um weitere vier Wochen verlängert werden, wenn der Zugang zur Information aus besonderen Gründen nicht innerhalb von vier Wochen gewährt werden kann. Dies ist dem Informationswerber unter Angabe der Gründe noch innerhalb der (ersten) vier Wochen mitzuteilen. Wir teilen hiermit mit, dass die Frist um weitere vier Wochen bis zum 21. September 2026 verlängert wird, weil zur Bearbeitung der Anfrage mehr Zeit benötigt wird. Freundliche Grüße