Energieverbrauch der Gemeindegebäude, Straßenbeleuchtung und PV-Anlagen der Marktgemeinde Gössendorf

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß § 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG, BGBl. I Nr. 5/2024) den Zugang zu folgenden Informationen:

1. **Energieverbrauch Gemeindegebäude:** Die Energieverbräuche und -kosten (Strom und Wärme) der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen der letzten fünf Jahre, aufgeschlüsselt je Objekt und Jahr, sowie die Energiebuchhaltung der Gemeinde, soweit eine solche geführt wird.

2. **Straßenbeleuchtung:** Anzahl der Lichtpunkte im Gemeindegebiet, eingesetzte Leuchtmitteltechnologie samt LED-Anteil, Stand und Zeitplan der LED-Umstellung, Jahresstromverbrauch und -kosten der Straßenbeleuchtung der letzten fünf Jahre sowie bestehende Errichtungs-, Betriebs- oder Wartungsverträge mit Dritten.

3. **PV-Anlagen:** Die auf gemeindeeigenen Objekten errichteten Photovoltaikanlagen (Standorte, Leistung, Inbetriebnahme) samt Jahreserträgen und Einspeise- bzw. Eigenverbrauchsbilanz der letzten fünf Jahre sowie allfällige Beschlüsse zu geplanten weiteren Anlagen.

4. **Energiegemeinschaften:** Allfällige Beschlüsse, Konzepte oder Vereinbarungen zur Gründung von oder Beteiligung an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) oder Bürgerenergiegemeinschaften unter Beteiligung der Gemeinde.

Ich ersuche um Bereitstellung in elektronischer Form, bei Verbrauchsdaten nach Möglichkeit maschinenlesbar (CSV). Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter sowie personenbezogene Daten, die einem Geheimhaltungsgrund nach § 6 IFG unterliegen, können geschwärzt werden; ich ersuche in diesem Fall um teilweisen Zugang anstelle einer gänzlichen Verweigerung.

Ich verweise auf die gesetzliche Erledigungsfrist von vier Wochen. Für den Fall, dass dem Antrag ganz oder teilweise nicht entsprochen wird, beantrage ich bereits jetzt die Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 IFG.

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    3. August 2026
  • Frist
    31. August 2026
  • Ein:e Follower:in
Matthias Schabhüttl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG, BGBl. I Nr. 5…
An Gössendorf, Steiermark Details
Von
Matthias Schabhüttl
Betreff
Energieverbrauch der Gemeindegebäude, Straßenbeleuchtung und PV-Anlagen der Marktgemeinde Gössendorf [#5150]
Datum
3. August 2026 06:42
An
Gössendorf, Steiermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG, BGBl. I Nr. 5/2024) den Zugang zu folgenden Informationen: 1. **Energieverbrauch Gemeindegebäude:** Die Energieverbräuche und -kosten (Strom und Wärme) der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen der letzten fünf Jahre, aufgeschlüsselt je Objekt und Jahr, sowie die Energiebuchhaltung der Gemeinde, soweit eine solche geführt wird. 2. **Straßenbeleuchtung:** Anzahl der Lichtpunkte im Gemeindegebiet, eingesetzte Leuchtmitteltechnologie samt LED-Anteil, Stand und Zeitplan der LED-Umstellung, Jahresstromverbrauch und -kosten der Straßenbeleuchtung der letzten fünf Jahre sowie bestehende Errichtungs-, Betriebs- oder Wartungsverträge mit Dritten. 3. **PV-Anlagen:** Die auf gemeindeeigenen Objekten errichteten Photovoltaikanlagen (Standorte, Leistung, Inbetriebnahme) samt Jahreserträgen und Einspeise- bzw. Eigenverbrauchsbilanz der letzten fünf Jahre sowie allfällige Beschlüsse zu geplanten weiteren Anlagen. 4. **Energiegemeinschaften:** Allfällige Beschlüsse, Konzepte oder Vereinbarungen zur Gründung von oder Beteiligung an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) oder Bürgerenergiegemeinschaften unter Beteiligung der Gemeinde. Ich ersuche um Bereitstellung in elektronischer Form, bei Verbrauchsdaten nach Möglichkeit maschinenlesbar (CSV). Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter sowie personenbezogene Daten, die einem Geheimhaltungsgrund nach § 6 IFG unterliegen, können geschwärzt werden; ich ersuche in diesem Fall um teilweisen Zugang anstelle einer gänzlichen Verweigerung. Ich verweise auf die gesetzliche Erledigungsfrist von vier Wochen. Für den Fall, dass dem Antrag ganz oder teilweise nicht entsprochen wird, beantrage ich bereits jetzt die Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schabhüttl Anfragenr: 5150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5150/ Postanschrift Matthias Schabhüttl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>