Investitionskontrolle: Übernahme österreichischer Unternehmen und Entscheidungsfindung
im Rahmen der Investitionskontrolle unterliegt der Erwerb von Anteilen an österreichischen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einer Genehmigungspflicht.
- Falls Sie über diese Informationen verfügen: Welche Übernahmen wurden seit Einführung des Gesetzes genehmigt und anschließend durchgeführt? (Nennung der beteiligten Unternehmen, genehmigte Anteilshöhe)
- Im Fall genehmigter und durchgeführter Übernahmen unter Auflagen, welche Auflagen wurden für die Übernahme vorgeschrieben? (Nennung der beteiligten Unternehmen, Beschreibung der Auflagen) Wie wird die Einhaltung dieser Auflagen kontrolliert?
- Gibt das Investitionskontrollkomitee Entscheidungsempfehlungen zu allen geplanten Übernahmen ab? Welcher Prozess führt zu den Entscheidungsempfehlungen? (Einstimmigkeit, Mehrheitsentscheidung...) In wie vielen Fällen wurde bei den tatsächlichen Entscheidungen von den Entscheidungsempfehlungen des Komitees abgewichen?
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Datum5. August 2026
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2. September 2026
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