Investitionskontrolle: Übernahme österreichischer Unternehmen und Entscheidungsfindung

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

im Rahmen der Investitionskontrolle unterliegt der Erwerb von Anteilen an österreichischen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einer Genehmigungspflicht.
- Falls Sie über diese Informationen verfügen: Welche Übernahmen wurden seit Einführung des Gesetzes genehmigt und anschließend durchgeführt? (Nennung der beteiligten Unternehmen, genehmigte Anteilshöhe)
- Im Fall genehmigter und durchgeführter Übernahmen unter Auflagen, welche Auflagen wurden für die Übernahme vorgeschrieben? (Nennung der beteiligten Unternehmen, Beschreibung der Auflagen) Wie wird die Einhaltung dieser Auflagen kontrolliert?
- Gibt das Investitionskontrollkomitee Entscheidungsempfehlungen zu allen geplanten Übernahmen ab? Welcher Prozess führt zu den Entscheidungsempfehlungen? (Einstimmigkeit, Mehrheitsentscheidung...) In wie vielen Fällen wurde bei den tatsächlichen Entscheidungen von den Entscheidungsempfehlungen des Komitees abgewichen?

Warte auf Antwort

  • Datum
    5. August 2026
  • Frist
    2. September 2026
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Michael Fälbl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Details
Von
Michael Fälbl
Betreff
Investitionskontrolle: Übernahme österreichischer Unternehmen und Entscheidungsfindung [#5164]
Datum
5. August 2026 13:05
An
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
im Rahmen der Investitionskontrolle unterliegt der Erwerb von Anteilen an österreichischen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einer Genehmigungspflicht. - Falls Sie über diese Informationen verfügen: Welche Übernahmen wurden seit Einführung des Gesetzes genehmigt und anschließend durchgeführt? (Nennung der beteiligten Unternehmen, genehmigte Anteilshöhe) - Im Fall genehmigter und durchgeführter Übernahmen unter Auflagen, welche Auflagen wurden für die Übernahme vorgeschrieben? (Nennung der beteiligten Unternehmen, Beschreibung der Auflagen) Wie wird die Einhaltung dieser Auflagen kontrolliert? - Gibt das Investitionskontrollkomitee Entscheidungsempfehlungen zu allen geplanten Übernahmen ab? Welcher Prozess führt zu den Entscheidungsempfehlungen? (Einstimmigkeit, Mehrheitsentscheidung...) In wie vielen Fällen wurde bei den tatsächlichen Entscheidungen von den Entscheidungsempfehlungen des Komitees abgewichen?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Michael Fälbl Anfragenr: 5164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5164/ Postanschrift Michael Fälbl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Fälbl