Bund-Länder-Koordinationsrat gemäß Art 5 Grundversorgungsvereinbarung

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Nach Art 5 Abs 3 GVV kommt dem Koordinationsrat eine zentrale Rolle bei der Auslegung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Grundversorgungsvereinbarung zu. Wie auch Fabits/Pölzl/Webinger in ihrem Beitrag „20 Jahre Grundversorgung – Krisenbewältigung und Lessons Learned“ im Jahrbuch Asyl- und Fremdenrecht 2023 darstellen, dient der Koordinationsrat als zentrales Abstimmungs- und Problemlösungsgremium zwischen Bund und Ländern. Er befasst sich unter anderem mit Fragen der Auslegung der GVV, der Vereinheitlichung von Unterstützungsleistungen, der Kostenverrechnung und Kostenhöchstsätze sowie mit Problemen der praktischen Vollziehung. Dem Beitrag zufolge wurden in 82 regulären Sitzungen mehr als 216 Beschlüsse gefasst. Aus dem Beitrag ergibt sich zudem, dass der Vorsitz im Koordinationsrat durch den Bund wahrgenommen und die Geschäftsstelle im Bundesministerium für Inneres geführt wird. Die gegenständliche Anfrage wird daher an das Bundesministerium für Inneres als jene Stelle gerichtet.

Vor diesem Hintergrund beantrage ich die Übermittlung sämtlicher Beschlüsse des Bund-Länder-Koordinationsrates seit dessen Einrichtung bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage sowie der beim Bundesministerium für Inneres vorhandenen Unterlagen, die die Tätigkeit, Beratungen und Entscheidungsfindung des Koordinationsrates dokumentieren. Dies umfasst insbesondere Sitzungs- und Ergebnisprotokolle, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen und sonstige den jeweiligen Beschlüssen zugrunde liegende Arbeitsunterlagen sowie Empfehlungen, Auslegungsfestlegungen und sonstige Dokumente, in denen Beratungen, Entscheidungen oder Arbeitsergebnisse des Koordinationsrates festgehalten sind. Ich ersuche um Übermittlung in elektronischer Form und, soweit die Unterlagen bereits nach Sitzungen, Jahren oder Themen geordnet vorliegen, in dieser bestehenden Ordnung.

Ergänzend wird um Bekanntgabe der bisherigen Sitzungen des Koordinationsrates ersucht, insbesondere wann und wie oft dieser seit seiner Einrichtung zusammengetreten ist, wie viele Sitzungen in den einzelnen Jahren stattgefunden haben und in welchen zeitlichen Intervallen bzw. mit welcher Regelmäßigkeit der Koordinationsrat tagt. Weiters wird um Übermittlung einer Liste der Personen ersucht, die an den jeweiligen Sitzungen teilgenommen haben, einschließlich ihrer jeweiligen Funktion bzw. der von ihnen vertretenen Stelle oder Institution. Sollte hinsichtlich der Namen einzelner Teilnehmer:innen ein Geheimhaltungstatbestand vorliegen, wird jedenfalls um Bekanntgabe der jeweiligen Funktion sowie der vertretenen Stelle oder Institution ersucht. Ebenso wird um Bekanntgabe ersucht, welche Stellen bzw. Institutionen grundsätzlich im Koordinationsrat vertreten bzw. zur Teilnahme an dessen Sitzungen berechtigt sind und nach welchen Regelungen sich Zusammensetzung und Teilnahme richten.

Soweit einzelne Informationen einem gesetzlichen Geheimhaltungsgrund unterliegen sollten, wird um Übermittlung der übrigen Teile der betreffenden Dokumente unter entsprechender Schwärzung bzw. Aussonderung der geheimhaltungsbedürftigen Informationen ersucht. Darüber hinaus wird um Bekanntgabe ersucht, aus welchen Gründen die Beschlüsse und sonstigen Unterlagen des Koordinationsrates nicht bereits proaktiv veröffentlicht werden bzw. bislang nicht veröffentlicht wurden.

Der Antragsteller ist Mitarbeiter der asylkoordination österreich, die sich mit Fragen des Asyl- und Migrationsrechts befasst und am öffentlichen Diskurs in diesem Bereich teilnimmt. Er ist im gegebenen Zusammenhang daher als „public watchdog“ zu qualifizieren. Dies ist insbesondere bei der Abwägung allfälliger Geheimhaltungsinteressen entsprechend zu berücksichtigen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    7. August 2026
  • Frist
    4. September 2026
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Sperner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Sebastian Sperner
Betreff
Bund-Länder-Koordinationsrat gemäß Art 5 Grundversorgungsvereinbarung [#5170]
Datum
7. August 2026 14:01
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Nach Art 5 Abs 3 GVV kommt dem Koordinationsrat eine zentrale Rolle bei der Auslegung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Grundversorgungsvereinbarung zu. Wie auch Fabits/Pölzl/Webinger in ihrem Beitrag „20 Jahre Grundversorgung – Krisenbewältigung und Lessons Learned“ im Jahrbuch Asyl- und Fremdenrecht 2023 darstellen, dient der Koordinationsrat als zentrales Abstimmungs- und Problemlösungsgremium zwischen Bund und Ländern. Er befasst sich unter anderem mit Fragen der Auslegung der GVV, der Vereinheitlichung von Unterstützungsleistungen, der Kostenverrechnung und Kostenhöchstsätze sowie mit Problemen der praktischen Vollziehung. Dem Beitrag zufolge wurden in 82 regulären Sitzungen mehr als 216 Beschlüsse gefasst. Aus dem Beitrag ergibt sich zudem, dass der Vorsitz im Koordinationsrat durch den Bund wahrgenommen und die Geschäftsstelle im Bundesministerium für Inneres geführt wird. Die gegenständliche Anfrage wird daher an das Bundesministerium für Inneres als jene Stelle gerichtet. Vor diesem Hintergrund beantrage ich die Übermittlung sämtlicher Beschlüsse des Bund-Länder-Koordinationsrates seit dessen Einrichtung bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage sowie der beim Bundesministerium für Inneres vorhandenen Unterlagen, die die Tätigkeit, Beratungen und Entscheidungsfindung des Koordinationsrates dokumentieren. Dies umfasst insbesondere Sitzungs- und Ergebnisprotokolle, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen und sonstige den jeweiligen Beschlüssen zugrunde liegende Arbeitsunterlagen sowie Empfehlungen, Auslegungsfestlegungen und sonstige Dokumente, in denen Beratungen, Entscheidungen oder Arbeitsergebnisse des Koordinationsrates festgehalten sind. Ich ersuche um Übermittlung in elektronischer Form und, soweit die Unterlagen bereits nach Sitzungen, Jahren oder Themen geordnet vorliegen, in dieser bestehenden Ordnung. Ergänzend wird um Bekanntgabe der bisherigen Sitzungen des Koordinationsrates ersucht, insbesondere wann und wie oft dieser seit seiner Einrichtung zusammengetreten ist, wie viele Sitzungen in den einzelnen Jahren stattgefunden haben und in welchen zeitlichen Intervallen bzw. mit welcher Regelmäßigkeit der Koordinationsrat tagt. Weiters wird um Übermittlung einer Liste der Personen ersucht, die an den jeweiligen Sitzungen teilgenommen haben, einschließlich ihrer jeweiligen Funktion bzw. der von ihnen vertretenen Stelle oder Institution. Sollte hinsichtlich der Namen einzelner Teilnehmer:innen ein Geheimhaltungstatbestand vorliegen, wird jedenfalls um Bekanntgabe der jeweiligen Funktion sowie der vertretenen Stelle oder Institution ersucht. Ebenso wird um Bekanntgabe ersucht, welche Stellen bzw. Institutionen grundsätzlich im Koordinationsrat vertreten bzw. zur Teilnahme an dessen Sitzungen berechtigt sind und nach welchen Regelungen sich Zusammensetzung und Teilnahme richten. Soweit einzelne Informationen einem gesetzlichen Geheimhaltungsgrund unterliegen sollten, wird um Übermittlung der übrigen Teile der betreffenden Dokumente unter entsprechender Schwärzung bzw. Aussonderung der geheimhaltungsbedürftigen Informationen ersucht. Darüber hinaus wird um Bekanntgabe ersucht, aus welchen Gründen die Beschlüsse und sonstigen Unterlagen des Koordinationsrates nicht bereits proaktiv veröffentlicht werden bzw. bislang nicht veröffentlicht wurden. Der Antragsteller ist Mitarbeiter der asylkoordination österreich, die sich mit Fragen des Asyl- und Migrationsrechts befasst und am öffentlichen Diskurs in diesem Bereich teilnimmt. Er ist im gegebenen Zusammenhang daher als „public watchdog“ zu qualifizieren. Dies ist insbesondere bei der Abwägung allfälliger Geheimhaltungsinteressen entsprechend zu berücksichtigen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Sperner Anfragenr: 5170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5170/ Postanschrift Sebastian Sperner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Sperner