Zulässigkeit von Akku-Zügen auf der Steirischen Westbahn

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Dürfen die ÖBB als Infrastrukturbereitsteller auf der Strecke der Steirischen Westbahn (S7, S61) einen Betrieb mit Akkuzügen ablehnen?

Warte auf Antwort

  • Datum
    22. August 2026
  • Frist
    19. September 2026
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Maria Baumgartner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Maria Baumgartner
Betreff
Zulässigkeit von Akku-Zügen auf der Steirischen Westbahn [#5225]
Datum
22. August 2026 23:00
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Dürfen die ÖBB als Infrastrukturbereitsteller auf der Strecke der Steirischen Westbahn (S7, S61) einen Betrieb mit Akkuzügen ablehnen?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Maria Baumgartner Anfragenr: 5225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5225/ Postanschrift Maria Baumgartner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maria Baumgartner