Antrag gemäß IFG — Beschlüsse und Weisungen betreffend die IFP GmbH und die Veräußerung kommunaler Wohnliegenschaften
Die Wiener Neustadt Holding GmbH ist als der Kontrolle des Rechnungshofes bzw. des Landesrechnungshofes unterliegende Unternehmung informationspflichtige Stelle im Sinne des IFG.
Antragsteller: Fabian Storch. Weitere Nachweise zur Glaubhaftmachung meiner Identität übermittle ich auf Verlangen umgehend.
Ich beantrage Zugang zu folgenden Informationen; soweit bei den einzelnen Punkten kein abweichender Zeitraum angegeben ist, jeweils für den Zeitraum ab 01.01.2025:
1. Sämtliche Beschlüsse der Organe der Wiener Neustadt Holding GmbH (Geschäftsführung, Aufsichtsrat, General- bzw. Gesellschafterversammlung) betreffend die IFP Immobilien Freizeit Parken-Wiener Neustadt GmbH und die Veräußerung der von dieser gehaltenen Wohnliegenschaften, samt zugehörigen Vorlagen und Sitzungsprotokollen.
2. Sämtliche Weisungen, Zustimmungserklärungen oder sonstigen Willensäußerungen der Wiener Neustadt Holding GmbH als Gesellschafterin gegenüber der IFP GmbH im Zusammenhang mit der Veräußerung.
3. Sämtliche Berichte der IFP GmbH an die Wiener Neustadt Holding GmbH über den Stand, die Ergebnisse und die erzielten Erlöse des Veräußerungsverfahrens.
4. Sämtliche Aufzeichnungen über die Verwendung der Veräußerungserlöse, insbesondere über deren Weiterleitung an die Stadt Wiener Neustadt oder deren Verwendung zur Tilgung von Verbindlichkeiten.
5. Den Gesellschaftsvertrag der IFP GmbH in der geltenden Fassung sowie allfällige Syndikats-, Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsverträge zwischen der Stadt Wiener Neustadt, der Wiener Neustadt Holding GmbH und der IFP GmbH.
6. Sämtliche Korrespondenz zwischen der Wiener Neustadt Holding GmbH einerseits und der Stadt Wiener Neustadt bzw. der IFP GmbH andererseits, soweit sie die Neuordnung des kommunalen Wohnbaus betrifft.
7. Sämtliche Beschlüsse über die Verwendung des Bilanzgewinns (Ergebnisverwendungsbeschlüsse) der Wiener Neustadt Holding GmbH und der IFP GmbH für die Geschäftsjahre ab 2015, einschließlich sämtlicher Aufzeichnungen über Gewinnausschüttungen, verdeckte Ausschüttungen, Gewinnabführungen, Konzernumlagen, Managementgebühren und sonstige Mittelflüsse an die Stadt Wiener Neustadt oder an verbundene Unternehmen.
8. Sämtliche Aufzeichnungen, aus denen das wirtschaftliche Ergebnis des Geschäftsbereichs Wohnliegenschaften getrennt von den übrigen Geschäftsbereichen hervorgeht (Sparten-, Segment- oder Kostenstellenrechnungen, interne Deckungsbeitragsrechnungen), für die Geschäftsjahre ab 2015.
9. Sämtliche Aufzeichnungen über die auf den Wohnliegenschaften lastenden Darlehen und Fremdfinanzierungen, insbesondere Stand, Laufzeit, Verzinsung und jährlicher Schuldendienst, sowie über deren Behandlung im Zuge der Veräußerung, sowie sämtliche Aufzeichnungen über den Verwendungszweck der auf den Wohnliegenschaften besicherten Kreditmittel, einschließlich Kreditverträgen, Verwendungsnachweisen und Sicherstellungsurkunden.
10. Sämtliche Aufzeichnungen über Leerstände in den Wohnliegenschaften ab 2015, insbesondere Leerstandsquoten je Objekt und Jahr, die daraus abgeleiteten Mietzinsausfälle sowie die Gründe für die Nichtvermietung.
11. Die Wirtschafts- und Mittelfristpläne der Wiener Neustadt Holding GmbH und der IFP GmbH ab dem Geschäftsjahr 2023 sowie sämtliche Aufzeichnungen über den Investitions- und Sanierungsbedarf der Wohnliegenschaften samt Kostenschätzungen.
12. Die Berichte des Abschlussprüfers an den Aufsichtsrat einschließlich allfälliger Management Letters für die Geschäftsjahre ab 2020.
Zu den Punkten 7 bis 12: Soweit einzelne der dort genannten Aufzeichnungen nicht bei der Wiener Neustadt Holding GmbH, sondern bei einer anderen Stelle geführt werden, ersuche ich um Mitteilung, welche Stelle dies ist.
Zu den Zahlenangaben: Die in diesem Antrag genannten Zahlen (2.256 Mieteinheiten gesamt, 1.646 zu veräußernde Einheiten, 1.242 mit 01.09.2026 übergebene Einheiten, elf Pakete, 35 Liegenschaften) beruhen auf öffentlichen Angaben der Stadt Wiener Neustadt und der IFP GmbH. Sofern diese Angaben von den tatsächlichen Werten abweichen, ersuche ich um Auskunft anhand der tatsächlichen Werte; der Antrag ist nicht auf die genannten Zahlen beschränkt.
Form der Informationserteilung: Übermittlung in elektronischer Form (durchsuchbares PDF) an die oben angeführte E-Mail-Adresse.
Teilzugang: Sollten einzelne der begehrten Informationen ganz oder teilweise Geheimhaltungsgründen unterliegen, beantrage ich ausdrücklich die Gewährung des Zugangs im verbleibenden Umfang durch Übermittlung entsprechend geschwärzter Fassungen sowie eine dokumentenbezogene Begründung.
Sollte dem Antrag nicht innerhalb der Frist des § 8 IFG entsprochen werden, behalte ich mir vor, gemäß § 14 Abs. 2 IFG einen Antrag auf Entscheidung der Streitigkeit durch das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich zu stellen.
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Datum25. August 2026
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22. September 2026
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