5G Anfrage zu Eisenstadt

Anfrage an: Eisenstadt

Jänner 2020: Im Bundeskanzleramt wurden am Montag die Details zum 5G-Ausbau präsentiert. Der Mobilfunkanbieter A1 wird am 25. Jänner offiziell sein 5G-Netz starten. Rund 350 5G-Standorte in insgesamt 129 Gemeinden in ganz Österreich werden dabei in Betrieb genommen – sechs davon auch im Burgenland.
BURGENLAND im Jänner 2020. „Am kommenden Samstag will der Mobilfunkanbieter A1 in Gols, Weiden am See, Neusiedl am See, Eisenstadt, Mattersburg und Oberwart jeweils einen 5G-Standort in Betrieb nehmen. Als zuständiger Landesrat für den Breitbandausbau begrüßt Christian Illedits (SPÖ) die neuen 5G-Standorte im Burgenland. „Endlich wurde diese Forderung des Burgenlandes und wichtige Zukunftsinvestition auch vom Bund erkannt und umgesetzt. Wir fordern außerdem eine Änderung der Förderkriterien für die Breitbandmilliarde, damit auch strukturschwache Regionen flächendeckend ausgebaut werden“, so Illedits. Auch Mitbewerber Magenta sei gerade in der Umsetzung, eine Sendestation in Jennersdorf zu errichten. „Unser Ziel ist es, das Burgenland flächendeckend mit High-Speed-Breitband zu versorgen. Wir sind auf einem guten Weg.“ Quelle: https://www.meinbezirk.at/burgenland/c-…
Das 5G Netz in Österreich ist noch im Ausbau begriffen. Sie können 5G Österreich bereits in Ballungszentren und in der Nähe größerer Städte nutzen. Mittelfristig sollen auch Kunden auf dem Land in Österreich im schnellen 5G Netz surfen können. Für den Empfang von 5G sind ein kompatibles Smartphone und ein Tarif erforderlich, der einen Zugang zum schnellen Netz ermöglicht. Mit dem Netzausbau ist 5G Österreich im europäischen Vergleich bereits weit fortgeschritten. Quelle: https://www.breitbandinternetanbieter.a…

Derzeit funken schon ca. 1.500 der rund 18.000 Mobilfunkstationen in Österreich mit 5G. Im Laufe der nächsten Jahre wird 5G bald überall verfügbar sein.
Die Bürgerinitiative Eisenstadt richtet daher an die Stadtgemeinde Eisenstadt nachstehende Fragen zum Status des 5G-Netzes in der Landeshauptstadt Eisenstadt.

• Wurde die Bevölkerung über den Status des 5G Funknetzwerkausbaues informiert?
• Auf www.senderkataster.at ist der Status der Funksendemasten nicht aktuell abrufbar. Wurden in Eisenstadt bereits 5G-Funkstationen realisiert, wenn ja an welchen Standorten und in welcher Ausbaustufe (Planung, Testbetrieb, Echtbetrieb)?
• Welche Investition sieht Eisenstadt im Budget der nächsten 5 Jahre für den 5G-Ausbau vor?
• Gibt es in Eisenstadt bereits eine 5G Strategie um Eisenstadt zur SmartCity zu machen?
• Zu welchen geplanten und bereits in Betrieb stehenden 5G-Sendestationen existiert in Eisenstadt bereits ein Glasfaseranschluss?
• 5G benötigt zusätzlich zu den Sendestationen 5G Kleinantennen. Welche Strategie verfolgt Eisenstadt dazu und sind solche 5G Kleinantennen in Eisenstadt bereits in Betrieb oder geplant?
• Wurde in Eisenstadt eine Interessenserhebung oder eine Bürgerbefragung zum 5G Ausbau durchgeführt?
• Welche Förderungen zum 5G Ausbau wurden für Eisenstadt beantragt?
• Welche Schulen und Bildungseinrichtungen in Eisenstadt sind derzeit mit WLAN bis in die Schulklassen versorgt?
• Sind Ihnen zu den jetzt freigegebenen 5G-Diensten auf den Frequenzen 700, 800, 1.800, 2.000 und 3.600 MHz spezifische aktuelle Forschungsergebnisse bekannt, die eine Gesundheitsschädigung und Langzeitfolgeschäden ausschließen?
• Sind Ihnen aktuelle Forschungsergebnisse und Studien zu Auswirkungen der geplanten hohen 5G-Frequenzen über 26 GHz bekannt die eine Gesundheitsschädigung und Langzeitfolgeschäden ausschließen?
• Wie werden Sie in Eisenstadt zu verschiedenen sensiblen Orte, wie Kindergarten, Schulen, Pflegeheime, Kirchen, Versammlungsräume, Festhallen usw. vorgehen? Werden diese Bereiche aus der 5G-Bestrahlung ausgespart?
• Wurden zu allen in Eisenstadt geplanten bzw. bereits im Probebetrieb oder im Echtbetrieb stehenden 5G Funksendeanlagen eine Umweltprüfung im Sinne des § 10a Burgenländischen Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1969 mit einer Beurteilung des Gesundheitsrisikos für die Bevölkerung und einer Beurteilung der Sinnhaftigkeit der flächendeckenden Anwendung dieser Technologie für alle Lebensbereiche durchgeführt, damit beurteilt werden kann, ob die Planung des BMVIT, betreffend den flächendeckenden Einsatz der Mobilfunktechnik 5G, mit den Grundsätzen und Zielen des Burgenländisches Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 18/1969 vereinbar ist.
• Die Gemeinde ist bei Funk-Ausbauverpflichtungen einzubinden. Dazu werden 5G- Antennen hauptsächlich auf bestehenden Sendeanlagen auf Dächern oder Masten aufgebaut, wenn Statik und Genehmigungslage dem nicht entgegenstehen. Der Bestand wird also zukünftig erweitert was im Besonderen auch die 5G-Zusatzantennen betrifft. Wir ersuchen Sie dazu alle aktuell bekannten Sendeanlagen und die geplanten Ausbauten an bestehenden Sendeanlagen, sowie neue Sendeanlagen bekannt zu geben. 

Wie steht Eisenstadt zu den aktuellen Forderungen des Österreichischen Gemeindebundes in der Ausgabe Kommunal 09/2020 – Seite 20.
• Volkswirtschaftlicher Gesamtnutzen und Daseinsvorsorge: Ziel des flächigen Ausbaus mit geringstmöglicher Belastung der Bevölkerung bzw. den volkswirtschaftlich niedrigsten Kosten. Wie wird Eisenstadt diese geringstmögliche Belastung und niedrige Kosten sicher stellen?

• Keine Tragemasten im öffentlichen Gut: Laut ersten informellen Nachrichten sollte der Entwurf des TKG auch für neue Standorte von Antennentragemasten im öffentlichen Gut vorgesehen sein. Die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes ist nach dem derzeit geltenden TKG schon als unentgeltliches Leitungsrecht verankert. (§ 5 Abs 3 TKG). Nach starken Widerständen gegen die Tragemastenregelung dürfte das Ressort diese Linie nicht mehr vertreten. 
Sind in Eisenstadt Antennentragemasten auf Gebäuden die öffentliches Gut sind geplant oder bereits in Betrieb?
• Kleinantennen weg vom öffentlichen Eigentum (Kindergärten, Schulen, Gemeindeämtern, ... - Korrektur des TKG 2018), am öffentlichen Gut aber beschränkt vorstellbar (zB Straßenbeleuchtung). Aus Sicht der Gemeinden muss betont werden, dass die bisherige Kleinantennenregelung fallen muss. An sich ist die Schlechterstellung von Eigentum der Gemeinde gegenüber Eigentum von Privaten nicht zu rechtfertigen. Bei sensiblen Standorten muss jedenfalls eine Möglichkeit der Ablehnung bestehen. Wird Eisenstadt die Möglichkeit solcher Ablehnungen in Betracht ziehen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Dezember 2020
  • Frist
    3. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
Bürgerinitiative Eisenstadt 5G und Bereitband (Bürgerinitiative Eisenstadt)
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem § 2 Bgld. AISG die Erteilung folgender Auskunft: …
An Eisenstadt Details
Von
Bürgerinitiative Eisenstadt 5G und Bereitband (Bürgerinitiative Eisenstadt)
Betreff
5G Anfrage zu Eisenstadt [#2144]
Datum
9. Dezember 2020 18:45
An
Eisenstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem § 2 Bgld. AISG die Erteilung folgender Auskunft:
Jänner 2020: Im Bundeskanzleramt wurden am Montag die Details zum 5G-Ausbau präsentiert. Der Mobilfunkanbieter A1 wird am 25. Jänner offiziell sein 5G-Netz starten. Rund 350 5G-Standorte in insgesamt 129 Gemeinden in ganz Österreich werden dabei in Betrieb genommen – sechs davon auch im Burgenland. BURGENLAND im Jänner 2020. „Am kommenden Samstag will der Mobilfunkanbieter A1 in Gols, Weiden am See, Neusiedl am See, Eisenstadt, Mattersburg und Oberwart jeweils einen 5G-Standort in Betrieb nehmen. Als zuständiger Landesrat für den Breitbandausbau begrüßt Christian Illedits (SPÖ) die neuen 5G-Standorte im Burgenland. „Endlich wurde diese Forderung des Burgenlandes und wichtige Zukunftsinvestition auch vom Bund erkannt und umgesetzt. Wir fordern außerdem eine Änderung der Förderkriterien für die Breitbandmilliarde, damit auch strukturschwache Regionen flächendeckend ausgebaut werden“, so Illedits. Auch Mitbewerber Magenta sei gerade in der Umsetzung, eine Sendestation in Jennersdorf zu errichten. „Unser Ziel ist es, das Burgenland flächendeckend mit High-Speed-Breitband zu versorgen. Wir sind auf einem guten Weg.“ Quelle: https://www.meinbezirk.at/burgenland/c-wirtschaft/sechs-neue-5g-standorte-fuer-das-burgenland_a3879345 Das 5G Netz in Österreich ist noch im Ausbau begriffen. Sie können 5G Österreich bereits in Ballungszentren und in der Nähe größerer Städte nutzen. Mittelfristig sollen auch Kunden auf dem Land in Österreich im schnellen 5G Netz surfen können. Für den Empfang von 5G sind ein kompatibles Smartphone und ein Tarif erforderlich, der einen Zugang zum schnellen Netz ermöglicht. Mit dem Netzausbau ist 5G Österreich im europäischen Vergleich bereits weit fortgeschritten. Quelle: https://www.breitbandinternetanbieter.at/5g-mobilfunknetz/ Derzeit funken schon ca. 1.500 der rund 18.000 Mobilfunkstationen in Österreich mit 5G. Im Laufe der nächsten Jahre wird 5G bald überall verfügbar sein. Die Bürgerinitiative Eisenstadt richtet daher an die Stadtgemeinde Eisenstadt nachstehende Fragen zum Status des 5G-Netzes in der Landeshauptstadt Eisenstadt. • Wurde die Bevölkerung über den Status des 5G Funknetzwerkausbaues informiert? • Auf www.senderkataster.at ist der Status der Funksendemasten nicht aktuell abrufbar. Wurden in Eisenstadt bereits 5G-Funkstationen realisiert, wenn ja an welchen Standorten und in welcher Ausbaustufe (Planung, Testbetrieb, Echtbetrieb)? • Welche Investition sieht Eisenstadt im Budget der nächsten 5 Jahre für den 5G-Ausbau vor? • Gibt es in Eisenstadt bereits eine 5G Strategie um Eisenstadt zur SmartCity zu machen? • Zu welchen geplanten und bereits in Betrieb stehenden 5G-Sendestationen existiert in Eisenstadt bereits ein Glasfaseranschluss? • 5G benötigt zusätzlich zu den Sendestationen 5G Kleinantennen. Welche Strategie verfolgt Eisenstadt dazu und sind solche 5G Kleinantennen in Eisenstadt bereits in Betrieb oder geplant? • Wurde in Eisenstadt eine Interessenserhebung oder eine Bürgerbefragung zum 5G Ausbau durchgeführt? • Welche Förderungen zum 5G Ausbau wurden für Eisenstadt beantragt? • Welche Schulen und Bildungseinrichtungen in Eisenstadt sind derzeit mit WLAN bis in die Schulklassen versorgt? • Sind Ihnen zu den jetzt freigegebenen 5G-Diensten auf den Frequenzen 700, 800, 1.800, 2.000 und 3.600 MHz spezifische aktuelle Forschungsergebnisse bekannt, die eine Gesundheitsschädigung und Langzeitfolgeschäden ausschließen? • Sind Ihnen aktuelle Forschungsergebnisse und Studien zu Auswirkungen der geplanten hohen 5G-Frequenzen über 26 GHz bekannt die eine Gesundheitsschädigung und Langzeitfolgeschäden ausschließen? • Wie werden Sie in Eisenstadt zu verschiedenen sensiblen Orte, wie Kindergarten, Schulen, Pflegeheime, Kirchen, Versammlungsräume, Festhallen usw. vorgehen? Werden diese Bereiche aus der 5G-Bestrahlung ausgespart? • Wurden zu allen in Eisenstadt geplanten bzw. bereits im Probebetrieb oder im Echtbetrieb stehenden 5G Funksendeanlagen eine Umweltprüfung im Sinne des § 10a Burgenländischen Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1969 mit einer Beurteilung des Gesundheitsrisikos für die Bevölkerung und einer Beurteilung der Sinnhaftigkeit der flächendeckenden Anwendung dieser Technologie für alle Lebensbereiche durchgeführt, damit beurteilt werden kann, ob die Planung des BMVIT, betreffend den flächendeckenden Einsatz der Mobilfunktechnik 5G, mit den Grundsätzen und Zielen des Burgenländisches Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 18/1969 vereinbar ist. • Die Gemeinde ist bei Funk-Ausbauverpflichtungen einzubinden. Dazu werden 5G- Antennen hauptsächlich auf bestehenden Sendeanlagen auf Dächern oder Masten aufgebaut, wenn Statik und Genehmigungslage dem nicht entgegenstehen. Der Bestand wird also zukünftig erweitert was im Besonderen auch die 5G-Zusatzantennen betrifft. Wir ersuchen Sie dazu alle aktuell bekannten Sendeanlagen und die geplanten Ausbauten an bestehenden Sendeanlagen, sowie neue Sendeanlagen bekannt zu geben. 
 Wie steht Eisenstadt zu den aktuellen Forderungen des Österreichischen Gemeindebundes in der Ausgabe Kommunal 09/2020 – Seite 20. • Volkswirtschaftlicher Gesamtnutzen und Daseinsvorsorge: Ziel des flächigen Ausbaus mit geringstmöglicher Belastung der Bevölkerung bzw. den volkswirtschaftlich niedrigsten Kosten. Wie wird Eisenstadt diese geringstmögliche Belastung und niedrige Kosten sicher stellen? • Keine Tragemasten im öffentlichen Gut: Laut ersten informellen Nachrichten sollte der Entwurf des TKG auch für neue Standorte von Antennentragemasten im öffentlichen Gut vorgesehen sein. Die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes ist nach dem derzeit geltenden TKG schon als unentgeltliches Leitungsrecht verankert. (§ 5 Abs 3 TKG). Nach starken Widerständen gegen die Tragemastenregelung dürfte das Ressort diese Linie nicht mehr vertreten. 
Sind in Eisenstadt Antennentragemasten auf Gebäuden die öffentliches Gut sind geplant oder bereits in Betrieb? • Kleinantennen weg vom öffentlichen Eigentum (Kindergärten, Schulen, Gemeindeämtern, ... - Korrektur des TKG 2018), am öffentlichen Gut aber beschränkt vorstellbar (zB Straßenbeleuchtung). Aus Sicht der Gemeinden muss betont werden, dass die bisherige Kleinantennenregelung fallen muss. An sich ist die Schlechterstellung von Eigentum der Gemeinde gegenüber Eigentum von Privaten nicht zu rechtfertigen. Bei sensiblen Standorten muss jedenfalls eine Möglichkeit der Ablehnung bestehen. Wird Eisenstadt die Möglichkeit solcher Ablehnungen in Betracht ziehen?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Bgld. AISG. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Bürgerinitiative Eisenstadt 5G und Bereitband Bürgerinitiative Eisenstadt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Eisenstadt 5G und Bereitband (Bürgerinitiative Eisenstadt)
Bürgerinitiative Eisenstadt 5G und Bereitband (Bürgerinitiative Eisenstadt)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „5G Anfrage zu Eisenstadt“ vom 09.12.2020 (#2144) wurde von Ih…
An Eisenstadt Details
Von
Bürgerinitiative Eisenstadt 5G und Bereitband (Bürgerinitiative Eisenstadt)
Betreff
Re: 5G Anfrage zu Eisenstadt [#2144]
Datum
13. Februar 2021 23:31
An
Eisenstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „5G Anfrage zu Eisenstadt“ vom 09.12.2020 (#2144) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 2144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> Bürgerinitiative Eisenstadt << Adresse entfernt >>