Abschleppung, Gewinne, Kosten, Maßnahmen gegen die Notwendigkeit einer Abschleppung, BürgerInnenInteressen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

woraus setzt sich der Betrag, der im Falle einer Abschleppung entrichtet werden muss zusammen?
Verdient die Republik Österreich oder die Stadt Wien daran einen Gewinn, wenn jemand abgeschleppt wird?
Warum werden auch Fahrzeuge, welche den Straßenverkehr gar nicht behindern sofort abgeschleppt, obwohl auch gelindere Mittel möglich wären um eine Strafe zu verhängen und es keinen dringlichen Grund dafür gibt, dass das Auto entfernt werden muss? Also in Fällen wo eine Verwaltungsstrafe genügen würde.
Warum wurden die Gebühren für Abschleppungen um ca. 60% erhöht?
Welche Maßnahmen hat Ihr Bundesministerium bisher unternommen, um Gebiete in denen man abgeschleppt wird, deutlicher zu markieren? Wie gedenken Sie, dass Menschen ohne Deutschkenntnisse welche sich im Transit befinden, deutschsprachige Informationen auf Verkehrsschildern verstehen können?
Warum gibt es kein Register über welches zu jeder Nummertafel eine Handynummer ohne Namen verbunden ist, welche im Falle einer bevorstehenden Abschleppung sofort kontaktiert werden könnte von der Person im Außendienst, um die Beseitigung des Autos schnell zu gewährleisten?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    9. November 2022
  • Frist
    4. Januar 2023
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Abschleppung, Gewinne, Kosten, Maßnahmen gegen die Notwendigkeit einer Abschleppung, BürgerInnenInteressen [#2771]
Datum
9. November 2022 16:27
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
woraus setzt sich der Betrag, der im Falle einer Abschleppung entrichtet werden muss zusammen? Verdient die Republik Österreich oder die Stadt Wien daran einen Gewinn, wenn jemand abgeschleppt wird? Warum werden auch Fahrzeuge, welche den Straßenverkehr gar nicht behindern sofort abgeschleppt, obwohl auch gelindere Mittel möglich wären um eine Strafe zu verhängen und es keinen dringlichen Grund dafür gibt, dass das Auto entfernt werden muss? Also in Fällen wo eine Verwaltungsstrafe genügen würde. Warum wurden die Gebühren für Abschleppungen um ca. 60% erhöht? Welche Maßnahmen hat Ihr Bundesministerium bisher unternommen, um Gebiete in denen man abgeschleppt wird, deutlicher zu markieren? Wie gedenken Sie, dass Menschen ohne Deutschkenntnisse welche sich im Transit befinden, deutschsprachige Informationen auf Verkehrsschildern verstehen können? Warum gibt es kein Register über welches zu jeder Nummertafel eine Handynummer ohne Namen verbunden ist, welche im Falle einer bevorstehenden Abschleppung sofort kontaktiert werden könnte von der Person im Außendienst, um die Beseitigung des Autos schnell zu gewährleisten?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2771/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff: Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Abschleppung, Gewinne, Kosten, Maßnahmen gegen die Notwendigk…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Betreff: Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Abschleppung, Gewinne, Kosten, Maßnahmen gegen die Notwendigkeit einer Abschleppung, Bür-gerInnenInteressen [#2771]“, vom 09.11.2022
Datum
4. Januar 2023 10:10
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
BMK_Extern_Einzelversand.pdf
317,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass in eine Veröffentlichung der, in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen