Aktualität Impfflicht

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ist die Impfflicht noch immer eine vom Parlament beschlossene Gesetzesgrundlage, oder bedarf es bei der nächsten Pandemie einen neuerlichen Parlamentsbeschluss?

Warte auf Antwort

  • Datum
    31. August 2024
  • Frist
    26. Oktober 2024
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Wolfgang Plakolb
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Wolfgang Plakolb
Betreff
Aktualität Impfflicht [#3198]
Datum
31. August 2024 12:00
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ist die Impfflicht noch immer eine vom Parlament beschlossene Gesetzesgrundlage, oder bedarf es bei der nächsten Pandemie einen neuerlichen Parlamentsbeschluss?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Wolfgang Plakolb Anfragenr: 3198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3198/ Postanschrift Wolfgang Plakolb << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Plakolb