Aktuell gültige Verordnungen der Gemeinde Oggau

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezug nehmend auf die Anfrage "derzeit gültigen Verordnungen der Gemeinde Oggau" vom 12.10.2025 und ihre Antwort vom 7.11.2025 teilen wir folgendes mit.

Allgemein möchten wir darauf hinweisen, dass bei uns der Eindruck der absichtlichen Verzögerung von Anfragebeantwortungen entsteht. Begründung: bis dato wurden auch simpelste Anfragen nicht ohne Aufschub, sondern immer erst nach exakt 4 Wochen beantwortet. Dies widerspricht ganz klar § 8 Abs. 1 IFG.

Konkret auf diese Anfrage bezogen möchten wir darauf hinweisen, dass aus unserer Sicht die Übermittlung aller derzeit gültigen Verordnungen der Gemeinde keine übermäßige Komplexität darstellen kann, da die Gemeinde zu jeder Zeit für ihre Bürger darüber Auskunft geben können muss, damit die ordnungsgemäße Arbeit in der Gemeinde überhaupt funktionieren kann.

Komplexität halten wir damit als Begründung für eine Verzögerung als unzureichend und damit erwarten wir die Übersendung der angefragten Information unverzüglich.

Mit freundlichen Grüßen
für das Bürgerforum Oggau,

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. November 2025
  • Frist
    11. Dezember 2025
  • 3 Follower:innen
Andreas Gruber
Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf die Anfrage "derzeit gültigen Verordnungen der Gemeinde Oggau" v…
An Oggau am Neusiedler See, Burgenland Details
Von
Andreas Gruber
Betreff
Aktuell gültige Verordnungen der Gemeinde Oggau [#4073]
Datum
13. November 2025 22:19
An
Oggau am Neusiedler See, Burgenland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf die Anfrage "derzeit gültigen Verordnungen der Gemeinde Oggau" vom 12.10.2025 und ihre Antwort vom 7.11.2025 teilen wir folgendes mit. Allgemein möchten wir darauf hinweisen, dass bei uns der Eindruck der absichtlichen Verzögerung von Anfragebeantwortungen entsteht. Begründung: bis dato wurden auch simpelste Anfragen nicht ohne Aufschub, sondern immer erst nach exakt 4 Wochen beantwortet. Dies widerspricht ganz klar § 8 Abs. 1 IFG. Konkret auf diese Anfrage bezogen möchten wir darauf hinweisen, dass aus unserer Sicht die Übermittlung aller derzeit gültigen Verordnungen der Gemeinde keine übermäßige Komplexität darstellen kann, da die Gemeinde zu jeder Zeit für ihre Bürger darüber Auskunft geben können muss, damit die ordnungsgemäße Arbeit in der Gemeinde überhaupt funktionieren kann. Komplexität halten wir damit als Begründung für eine Verzögerung als unzureichend und damit erwarten wir die Übersendung der angefragten Information unverzüglich. Mit freundlichen Grüßen für das Bürgerforum Oggau,
Andreas Gruber Anfragenr: 4073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4073/ Postanschrift Andreas Gruber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kein Nachrichtentext
An Oggau am Neusiedler See, Burgenland Details
Von
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. November 2025
An
Oggau am Neusiedler See, Burgenland
Status
Oggau am Neusiedler See, Burgenland
Kein Nachrichtentext
Von
Oggau am Neusiedler See, Burgenland
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. November 2025
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
648,9 KB
Oggau am Neusiedler See, Burgenland
Kein Nachrichtentext
Von
Oggau am Neusiedler See, Burgenland
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Dezember 2025
Status
geschwärzt
661,4 KB
Andreas Gruber
Guten Tag, Nachstehende Antwort mit Aufforderung auf Ihr Schreiben vom 5.12.2025 (Zl. 204/13_1-2025) zu unserer A…
An Oggau am Neusiedler See, Burgenland Details
Von
Andreas Gruber
Betreff
AW: Aktuell gültige Verordnungen der Gemeinde Oggau [#4073]
Datum
8. Januar 2026 07:55
An
Oggau am Neusiedler See, Burgenland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Nachstehende Antwort mit Aufforderung auf Ihr Schreiben vom 5.12.2025 (Zl. 204/13_1-2025) zu unserer Anfrage "Aktuell gültige Verordnungen der Gemeinde Oggau". Wir finden es äußerst positiv, dass durch unsere Anfrage nach 8 Wochen, am 3.12.2025, die nach - Ihren Aussagen - komplexe Tätigkeit der Veröffentlichung von 6 Verordnungen auf in Summe 11 Seiten endlich abgeschlossen werden konnte. Wir haben in unserer Anfrage vom 12.10.2025 bereits zur Ausstellung eines Bescheids im Falle einer Ablehnung der Bereitstellung der Daten gebeten (gemäß §11 Abs. 1 IFG). Sie haben die straßenbezogenen Verordnungen nach 8 Wochen weder bereitgestellt noch begründet. Auch nach mittlerweile mehr als 12 Wochen wurde kein Bescheid über die Ablehnung zugestellt. Wir fordern Sie hiermit nochmals auf Ihrer Pflicht nachzukommen und - da längst überfällig - unverzüglich die Daten bereitzustellen oder einen Bescheid über Ablehnung zu erstellen. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Gruber für das Bürgerforum Oggau
Oggau am Neusiedler See, Burgenland
Informationsbegehren Sehr geehrter Herr DI (FH) Gruber! Im Anhang wird Ihnen das gegenständliche Schreiben übermi…
Von
Oggau am Neusiedler See, Burgenland
Betreff
Informationsbegehren
Datum
26. Januar 2026 13:56
Status
geschwärzt
251,3 KB
Sehr geehrter Herr DI (FH) Gruber! Im Anhang wird Ihnen das gegenständliche Schreiben übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Gruber
AW: Informationsbegehren [#4073] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.01.2026. Zu Ihrer…
An Oggau am Neusiedler See, Burgenland Details
Von
Andreas Gruber
Betreff
AW: Informationsbegehren [#4073]
Datum
26. Januar 2026 14:35
An
Oggau am Neusiedler See, Burgenland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.01.2026. Zu Ihrer Aussage, der Anfrage vom 12.10.2025 sei vollinhaltlich entsprochen worden, darf ich klarstellen, dass die von uns begehrten straßenbezogenen Verordnungen bis heute weder als Unterlagen übermittelt noch inhaltlich konkret (mit Datum, Aktenzahl, Beschlussorgan und Inhalt) bezeichnet wurden. Die bloße Mitteilung, dass diese Verordnungen „durch die entsprechenden Verkehrszeichen kundgemacht“ seien, ersetzt weder die Übermittlung der Verordnungstexte noch die Einsicht in die zugrunde liegenden Unterlagen und wird dem geltend gemachten Anspruch auf Zugang zu Informationen nicht gerecht. Wir haben in unserem Schreiben vom 12.10.2025 ausdrücklich ersucht, im Falle einer (auch teilweisen) Ablehnung der Bereitstellung einen Bescheid zu erlassen. Ein solcher Bescheid ist bis heute nicht ergangen. Die in § 8 und § 11 IFG vorgesehenen Fristen für Informationserteilung bzw. Bescheiderlass sind damit bereits weit überschritten und von fristgerechter Beantwortung kann keine Rede sein. Ich ersuche Sie daher nochmals, spätestens binnen 14 Tagen - entweder sämtliche aktuell gültigen straßenbezogenen Verordnungen der Marktgemeinde Oggau am Neusiedler See (Verordnungstexte samt Datum, Aktenzahl und Beschlussorgan) elektronisch zu übermitteln, - oder einen formellen Bescheid zu erlassen, mit dem der Antrag (allenfalls teilweise) abgewiesen wird. Sollte innerhalb dieser Frist weder eine vollständige Übermittlung der Verordnungen noch ein Bescheid erfolgen, behalte ich mir vor, zur Durchsetzung meines Anspruchs die zuständigen Rechtsmittel (insbesondere Säumnisbeschwerde) zu ergreifen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Gruber für das Bürgerforum Oggau Anfragenr: 4073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4073/ Postanschrift Andreas Gruber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>