Aktueller Verfahrensstand betreffend das System "Full Self-Driving (Supervised)" von Tesla
Es ist bekannt, dass in den Niederlanden eine Ausnahmegenehmigung gemäß Art. 39 VO (EU) 2018/858 für das System "Full Self-Driving (Supervised)" der Firma Tesla erteilt wurde und dass das weitere Prozedere ein Ausschussverfahren auf Unionsebene (TCMV) vorsieht, in dessen Rahmen die Europäische Kommission per Durchführungsrechtsakt über eine EU-weite Anerkennung entscheidet. Welchen aktuellen Stand hat dieses Verfahren? Hat insbesondere die für die erste Maiwoche vorgesehene TCMV-Tagung stattgefunden, und liegt bereits eine Information bzw. Vorstellung der niederländischen Genehmigung durch die RDW an die Mitgliedstaaten vor?
Ist seitens der Europäischen Kommission bereits ein Durchführungsrechtsakt zur Autorisierung oder Versagung der EU-Typgenehmigung ergangen oder absehbar? Falls ja, mit welchem Inhalt bzw. welchem Zeithorizont?
Wurde in Österreich – alternativ oder ergänzend zum unionsweiten Verfahren – die Einleitung eines separaten nationalen Anerkennungsverfahrens erwogen oder eingeleitet? Falls ja, in welchem Stadium befindet sich dieses; falls nein, ist dies weiterhin nicht vorgesehen und warum?
Wird das System „Full Self-Driving (Supervised)" derzeit in Österreich getestet oder erprobt – etwa im Rahmen des erweiterten Testbetriebs, einer Ausnahme- oder Sondergenehmigung oder eines sonstigen Pilotvorhabens? Falls ja: auf welcher rechtlichen Grundlage, in welchem örtlichen und zeitlichen Umfang. Soweit rechtlich zulässig, ersuche ich um Übermittlung bzw. Offenlegung der diesbezüglichen Unterlagen (insbesondere allfälliger Anträge, Genehmigungsbescheide, Auflagen oder Berichte); sollten Teile davon Ausnahmen vom Informationszugang unterliegen, ersuche ich um Übermittlung in entsprechend geschwärzter Fassung.
Unabhängig vom Genehmigungsverfahren: Welchen Stand hat die fachliche Analyse der Vereinbarkeit des konkreten Systems mit den in Österreich geltenden Vorschriften, insbesondere der AutomatFahrV? Liegt bereits ein (vorläufiges) Ergebnis dazu vor, ob bestehende nationale Regelungen anwendbar sind oder ob ergänzende Anpassungen des österreichischen Rechtsrahmens erforderlich wären?
Sofern eine Nutzung des Systems in Österreich derzeit nicht zulässig ist: aus welchen Gründen (soweit ohne Preisgabe vertraulicher Informationen darstellbar)?
Vielen Dank für die Bemühungen.
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Datum23. Juni 2026
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21. Juli 2026
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