Anfrage Deponie Vill

Anfrage an: Innsbruck
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

betreffend sämtlicher Behördenverfahren der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck gegen die Fa. Agrolohn FS GmbH und/oder deren Gesellschafter Andreas Früh und/oder Christian Früh und/oder gegen Walter Haas, Firma Ökoplan/Lans und/oder anderer Verfahren in Zusammenhang mit den Gpn. 1355, 1356/1, 1357 und 1358, alle KG Wilten.

Wurde vom Verursacher des Schadens das Material, wie beim Lokalaugenschein am 21.06.2021 seitens der Behörde mündlich gefordert, entfernt? Siehe dazu die gemeinderätliche Anfragebeantwortung der Stadt Innsbruck “Aushubdeponie Gluirschhöfe; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/38/2022 vom 05.05.2022”.

Wenn Nein, welche Maßnahmen wurden gesetzt, um dies zu erwirken?

Ist der Verursacher der Auflage des Bescheids vom 07.10.2021 nachgekommen, um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bis zum 15.12.2021 zu erreichen? Siehe dazu die gemeinderätliche Anfragebeantwortung der Stadt Innsbruck “Aushubdeponie Gluirschhöfe; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/38/2022 vom 05.05.2022”.

Wenn Nein, welche Maßnahmen wurden gesetzt, um dies zu erwirken?

Ist der Verursacher der Auflage des Bescheids vom 07.10.2021 zur Wiederaufforstung bis zum 30.06.2022 nachgekommen? Siehe dazu die gemeinderätliche Anfragebeantwortung der Stadt Innsbruck “Aushubdeponie Gluirschhöfe; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/38/2022 vom 05.05.2022”.

Wenn Nein, welche Maßnahmen wurden gesetzt, um dies zu erwirken?

Ist der Verursacher dem Schreiben vom 14.04.2022 zur letztmaligen Aufforderung, bis zum 01.07.2022 (Gst. 1358 KG Wilten) bzw. bis zum 15.08.2022 (Gst. 1326 KG Wilten) den ursprünglichen Zustand herzustellen, nachgekommen? Siehe dazu die gemeinderätliche Anfragebeantwortung der Stadt Innsbruck “Aushubdeponie Gluirschhöfe; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/38/2022 vom 05.05.2022”.

Wenn Nein, welche Maßnahmen wurden gesetzt, um dies zu erwirken?

Warum wurde noch Anfang des Jahres 2023 ein Abfallzentrum am Gluirschhof bewilligt, wo doch zu diesem Zeitpunkt bereits mehrfach medial berichtet worden war, dass unrechtmäßig Bauschutt am Gelände verscharrt worden war?

Gab es bisher irgendwelche verfahrensrechtlichen und/oder strafrechtlichen Konsequenzen für die Eigentümer der betreffenden Grundstücke, insbesondere den Vertretern der Agrolohn FS GmbH?

Gab es bisher von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde irgendwelche Versuche, die Umweltschäden an den Grundstücken am Gluirschhof zu beheben oder zumindest zu untersuchen?

Und wenn Nein, sind von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde Anstrengungen in diese Richtung geplant?

Kann von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass kein umweltschädliches Material auf dem Grundstück verscharrt ist?

Und wenn Nein, sind von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde umwelttechnische Prüfverfahren geplant, um das zu ermitteln?

Kann von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass keine umweltschädlichen Stoffe aus dem Erdreich in den Viller Bach und damit weiter in die Sill gelangen?

Und wenn Nein, sind von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde umwelttechnische Prüfverfahren geplant, um das zu ermitteln?

Kann von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass keine umweltschädlichen Stoffe (insbesondere Asbestrückstände am Dachstuhl) durch die 2023 erfolgten Brandschäden am Hauptgebäude sowie am Wirtschaftsgebäude der betreffenden Gpn. freiliegen bzw. austreten?

Und wenn Nein, sind von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde umwelttechnische Prüfverfahren geplant, um das zu ermitteln?

Bitte um Auskunft, ob und welche weiteren Behördenverfahren der Bezirksverwaltungsbehörde im Zusammenhang mit der Fa. Agrolohn FS GmbH und/oder deren Gesellschafter Andreas Früh und/oder Christian Früh und/oder gegen Walter Haas, Firma Ökoplan/Lans und/oder andere Verfahren in Zusammenhang mit den Gpn. 1355, 1356/1, 1357 und 1358, alle KG Wilten bestehen.

Vielen Dank!

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    13. Oktober 2025
  • Frist
    10. November 2025
  • Ein:e Follower:in
Gregor Sanders
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Innsbruck Details
Von
Gregor Sanders
Betreff
Anfrage Deponie Vill [#3910]
Datum
13. Oktober 2025 13:22
An
Innsbruck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
betreffend sämtlicher Behördenverfahren der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck gegen die Fa. Agrolohn FS GmbH und/oder deren Gesellschafter Andreas Früh und/oder Christian Früh und/oder gegen Walter Haas, Firma Ökoplan/Lans und/oder anderer Verfahren in Zusammenhang mit den Gpn. 1355, 1356/1, 1357 und 1358, alle KG Wilten. Wurde vom Verursacher des Schadens das Material, wie beim Lokalaugenschein am 21.06.2021 seitens der Behörde mündlich gefordert, entfernt? Siehe dazu die gemeinderätliche Anfragebeantwortung der Stadt Innsbruck “Aushubdeponie Gluirschhöfe; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/38/2022 vom 05.05.2022”. Wenn Nein, welche Maßnahmen wurden gesetzt, um dies zu erwirken? Ist der Verursacher der Auflage des Bescheids vom 07.10.2021 nachgekommen, um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bis zum 15.12.2021 zu erreichen? Siehe dazu die gemeinderätliche Anfragebeantwortung der Stadt Innsbruck “Aushubdeponie Gluirschhöfe; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/38/2022 vom 05.05.2022”. Wenn Nein, welche Maßnahmen wurden gesetzt, um dies zu erwirken? Ist der Verursacher der Auflage des Bescheids vom 07.10.2021 zur Wiederaufforstung bis zum 30.06.2022 nachgekommen? Siehe dazu die gemeinderätliche Anfragebeantwortung der Stadt Innsbruck “Aushubdeponie Gluirschhöfe; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/38/2022 vom 05.05.2022”. Wenn Nein, welche Maßnahmen wurden gesetzt, um dies zu erwirken? Ist der Verursacher dem Schreiben vom 14.04.2022 zur letztmaligen Aufforderung, bis zum 01.07.2022 (Gst. 1358 KG Wilten) bzw. bis zum 15.08.2022 (Gst. 1326 KG Wilten) den ursprünglichen Zustand herzustellen, nachgekommen? Siehe dazu die gemeinderätliche Anfragebeantwortung der Stadt Innsbruck “Aushubdeponie Gluirschhöfe; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/38/2022 vom 05.05.2022”. Wenn Nein, welche Maßnahmen wurden gesetzt, um dies zu erwirken? Warum wurde noch Anfang des Jahres 2023 ein Abfallzentrum am Gluirschhof bewilligt, wo doch zu diesem Zeitpunkt bereits mehrfach medial berichtet worden war, dass unrechtmäßig Bauschutt am Gelände verscharrt worden war? Gab es bisher irgendwelche verfahrensrechtlichen und/oder strafrechtlichen Konsequenzen für die Eigentümer der betreffenden Grundstücke, insbesondere den Vertretern der Agrolohn FS GmbH? Gab es bisher von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde irgendwelche Versuche, die Umweltschäden an den Grundstücken am Gluirschhof zu beheben oder zumindest zu untersuchen? Und wenn Nein, sind von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde Anstrengungen in diese Richtung geplant? Kann von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass kein umweltschädliches Material auf dem Grundstück verscharrt ist? Und wenn Nein, sind von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde umwelttechnische Prüfverfahren geplant, um das zu ermitteln? Kann von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass keine umweltschädlichen Stoffe aus dem Erdreich in den Viller Bach und damit weiter in die Sill gelangen? Und wenn Nein, sind von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde umwelttechnische Prüfverfahren geplant, um das zu ermitteln? Kann von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass keine umweltschädlichen Stoffe (insbesondere Asbestrückstände am Dachstuhl) durch die 2023 erfolgten Brandschäden am Hauptgebäude sowie am Wirtschaftsgebäude der betreffenden Gpn. freiliegen bzw. austreten? Und wenn Nein, sind von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde umwelttechnische Prüfverfahren geplant, um das zu ermitteln? Bitte um Auskunft, ob und welche weiteren Behördenverfahren der Bezirksverwaltungsbehörde im Zusammenhang mit der Fa. Agrolohn FS GmbH und/oder deren Gesellschafter Andreas Früh und/oder Christian Früh und/oder gegen Walter Haas, Firma Ökoplan/Lans und/oder andere Verfahren in Zusammenhang mit den Gpn. 1355, 1356/1, 1357 und 1358, alle KG Wilten bestehen. Vielen Dank!
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Gregor Sanders Anfragenr: 3910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3910/ Postanschrift Gregor Sanders << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gregor Sanders
Innsbruck
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail w…
Von
Innsbruck
Betreff
Empfangsbestaetigung Stadtmagistrat Innsbruck - Betreff: Anfrage Deponie Vill [#3910]
Datum
13. Oktober 2025 13:22
Status
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail wird zur Bearbeitung an die zustaendige Sachbearbeiterin bzw. den zustaendigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Ihre personenbezogenen Daten werden nur fuer den angefuehrten Zweck elektronisch verarbeitet und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Loeschung, Einschraenkung der Verarbeitung, Datenuebertragbarkeit und Widerspruch. Diese Rechte koennen Sie schriftlich und mit Identitaetsnachweis ueber <<E-Mail-Adresse>> ausueben. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf https://www.innsbruck.gv.at. Schliesslich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der oesterreichischen Datenschutzbehoerde (<<E-Mail-Adresse>>, www.dsb.gv.at) Fuer rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behoerden und Dienststellen ist ausschliesslich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden. _______________________________________ Stadt Innsbruck Maria-Theresien-Strasse 18 A-6010 Innsbruck Homepage: www.innsbruck.gv.at Vermittlung: +43 (0)512 5360 0 techn. Kontakt: <<E-Mail-Adresse>>
Innsbruck
Intern zuständigkeitshalber übermittelt. Beste Grüße
Von
Innsbruck
Betreff
WG: Anfrage Deponie Vill [#3910]
Datum
14. Oktober 2025 07:24
Status
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2,7 KB
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906 Bytes


Intern zuständigkeitshalber übermittelt. Beste Grüße