Anfrage Deponie Vill
betreffend sämtlicher Behördenverfahren der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck gegen die Fa. Agrolohn FS GmbH und/oder deren Gesellschafter Andreas Früh und/oder Christian Früh und/oder gegen Walter Haas, Firma Ökoplan/Lans und/oder anderer Verfahren in Zusammenhang mit den Gpn. 1355, 1356/1, 1357 und 1358, alle KG Wilten.
Wurde vom Verursacher des Schadens das Material, wie beim Lokalaugenschein am 21.06.2021 seitens der Behörde mündlich gefordert, entfernt? Siehe dazu die gemeinderätliche Anfragebeantwortung der Stadt Innsbruck “Aushubdeponie Gluirschhöfe; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/38/2022 vom 05.05.2022”.
Wenn Nein, welche Maßnahmen wurden gesetzt, um dies zu erwirken?
Ist der Verursacher der Auflage des Bescheids vom 07.10.2021 nachgekommen, um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bis zum 15.12.2021 zu erreichen? Siehe dazu die gemeinderätliche Anfragebeantwortung der Stadt Innsbruck “Aushubdeponie Gluirschhöfe; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/38/2022 vom 05.05.2022”.
Wenn Nein, welche Maßnahmen wurden gesetzt, um dies zu erwirken?
Ist der Verursacher der Auflage des Bescheids vom 07.10.2021 zur Wiederaufforstung bis zum 30.06.2022 nachgekommen? Siehe dazu die gemeinderätliche Anfragebeantwortung der Stadt Innsbruck “Aushubdeponie Gluirschhöfe; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/38/2022 vom 05.05.2022”.
Wenn Nein, welche Maßnahmen wurden gesetzt, um dies zu erwirken?
Ist der Verursacher dem Schreiben vom 14.04.2022 zur letztmaligen Aufforderung, bis zum 01.07.2022 (Gst. 1358 KG Wilten) bzw. bis zum 15.08.2022 (Gst. 1326 KG Wilten) den ursprünglichen Zustand herzustellen, nachgekommen? Siehe dazu die gemeinderätliche Anfragebeantwortung der Stadt Innsbruck “Aushubdeponie Gluirschhöfe; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/38/2022 vom 05.05.2022”.
Wenn Nein, welche Maßnahmen wurden gesetzt, um dies zu erwirken?
Warum wurde noch Anfang des Jahres 2023 ein Abfallzentrum am Gluirschhof bewilligt, wo doch zu diesem Zeitpunkt bereits mehrfach medial berichtet worden war, dass unrechtmäßig Bauschutt am Gelände verscharrt worden war?
Gab es bisher irgendwelche verfahrensrechtlichen und/oder strafrechtlichen Konsequenzen für die Eigentümer der betreffenden Grundstücke, insbesondere den Vertretern der Agrolohn FS GmbH?
Gab es bisher von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde irgendwelche Versuche, die Umweltschäden an den Grundstücken am Gluirschhof zu beheben oder zumindest zu untersuchen?
Und wenn Nein, sind von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde Anstrengungen in diese Richtung geplant?
Kann von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass kein umweltschädliches Material auf dem Grundstück verscharrt ist?
Und wenn Nein, sind von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde umwelttechnische Prüfverfahren geplant, um das zu ermitteln?
Kann von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass keine umweltschädlichen Stoffe aus dem Erdreich in den Viller Bach und damit weiter in die Sill gelangen?
Und wenn Nein, sind von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde umwelttechnische Prüfverfahren geplant, um das zu ermitteln?
Kann von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass keine umweltschädlichen Stoffe (insbesondere Asbestrückstände am Dachstuhl) durch die 2023 erfolgten Brandschäden am Hauptgebäude sowie am Wirtschaftsgebäude der betreffenden Gpn. freiliegen bzw. austreten?
Und wenn Nein, sind von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde umwelttechnische Prüfverfahren geplant, um das zu ermitteln?
Bitte um Auskunft, ob und welche weiteren Behördenverfahren der Bezirksverwaltungsbehörde im Zusammenhang mit der Fa. Agrolohn FS GmbH und/oder deren Gesellschafter Andreas Früh und/oder Christian Früh und/oder gegen Walter Haas, Firma Ökoplan/Lans und/oder andere Verfahren in Zusammenhang mit den Gpn. 1355, 1356/1, 1357 und 1358, alle KG Wilten bestehen.
Vielen Dank!
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum13. Oktober 2025
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10. November 2025
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