Anfrage Gesundheitsfonds Teil 1

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Gesundheitsfonds Steiermark - IFG Anfrage Teil 1
Das Unternehmen EPIG, GmbH, Hans-Sachs-Gasse 14/2, 8010 Graz, erstellt im Gesundheitsbereich sehr viele Studien und Pläne, wie auch auf der Homepage dargestellt.
Das Unternehmen gehört zu 25 % der Forschungsgesellschaft Joanneum Research, zu 56 % dem Gesundheitsfonds Steiermark, zu 14 % dem Kärntner Gesundheitsfonds und 5 % dem Burgenländischen Gesundheitsfonds.
Auch der Regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark 2030 (RSG-St 2030) stammt von der EPIG GmbH.
Der Geschäftsführer DI Dr. Wolfgang Habacher hat diesen auch mehrfach präsentiert.
Frage a):
Wer hat die EPIG GmbH mit der Erstellung des RSG-St 2030 beauftragt?
Frage b):
Wenn von Eigentümerseite (Joanneum Research, Gesundheitsfonds Steiermark, Kärnten und Burgenland) oder vonseiten der Landesregierung Steiermark der Auftrag erfolgte, wie lautete der volle Inhalt des Auftrages und wer hat diesen schlussendlich erteilt?
Frage c):
Erfolgte eine öffentliche Ausschreibung zur Erstellung des RSG-St 2030?
Wenn nein, auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen? Hat der Auftraggeber nach den einschlägigen österreichischen Vergaberichtlinien (z.B. Bundesvergabegesetz) gehandelt?
Frage d):
Was haben die letzten regionalen Strukturpläne für die Steiermark seit dem die EPIG GmbH für das Land Steiermark tätig ist, gekostet und entsprechen die Leistungen den jeweiligen Aufträgen? Was ergeben die jeweiligen Endabrechnungen? Wer hat das alles geprüft?
Frage e):
Wie viele Mitarbeiter:innen der EPIG GmbH sind Jurist:innen, Betriebswirt:innen, und Ärzt:innen als Expert:innen?
Frage f):
Wieso erstellt nicht die Abteilung 8 (Gesundheit und Pflege) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung den RSG?

Warte auf Antwort

  • Datum
    23. Dezember 2025
  • Frist
    20. Januar 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Steiermark Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage Gesundheitsfonds Teil 1 [#4222]
Datum
23. Dezember 2025 14:33
An
Landesregierung Steiermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Gesundheitsfonds Steiermark - IFG Anfrage Teil 1 Das Unternehmen EPIG, GmbH, Hans-Sachs-Gasse 14/2, 8010 Graz, erstellt im Gesundheitsbereich sehr viele Studien und Pläne, wie auch auf der Homepage dargestellt. Das Unternehmen gehört zu 25 % der Forschungsgesellschaft Joanneum Research, zu 56 % dem Gesundheitsfonds Steiermark, zu 14 % dem Kärntner Gesundheitsfonds und 5 % dem Burgenländischen Gesundheitsfonds. Auch der Regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark 2030 (RSG-St 2030) stammt von der EPIG GmbH. Der Geschäftsführer DI Dr. Wolfgang Habacher hat diesen auch mehrfach präsentiert. Frage a): Wer hat die EPIG GmbH mit der Erstellung des RSG-St 2030 beauftragt? Frage b): Wenn von Eigentümerseite (Joanneum Research, Gesundheitsfonds Steiermark, Kärnten und Burgenland) oder vonseiten der Landesregierung Steiermark der Auftrag erfolgte, wie lautete der volle Inhalt des Auftrages und wer hat diesen schlussendlich erteilt? Frage c): Erfolgte eine öffentliche Ausschreibung zur Erstellung des RSG-St 2030? Wenn nein, auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen? Hat der Auftraggeber nach den einschlägigen österreichischen Vergaberichtlinien (z.B. Bundesvergabegesetz) gehandelt? Frage d): Was haben die letzten regionalen Strukturpläne für die Steiermark seit dem die EPIG GmbH für das Land Steiermark tätig ist, gekostet und entsprechen die Leistungen den jeweiligen Aufträgen? Was ergeben die jeweiligen Endabrechnungen? Wer hat das alles geprüft? Frage e): Wie viele Mitarbeiter:innen der EPIG GmbH sind Jurist:innen, Betriebswirt:innen, und Ärzt:innen als Expert:innen? Frage f): Wieso erstellt nicht die Abteilung 8 (Gesundheit und Pflege) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung den RSG?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4222/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in