Anfrage interne Verwaltungsweisungen (iSd Art 20 Abs 1 B-VG) an Organe des Arbeitsmarktservice AMS und Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG
Gibt es derzeit gültige Weisungen iSd Art 20 Abs 1 B-VG des BMASGPK an Organe des AMS?
Falls ja, welche konkret? Ich bitte auch um Übermittlung des gesamten konkreten Inhaltes dieser.
Gibt es noch aufrechte Weisungen des BMAW an Organe des AMS?
Falls ja, welche konkret? Ich bitte auch um Übermittlung des gesamten konkreten Inhaltes dieser.
Wie und wann genau wurden die nicht mehr aufrechten Weisungen aus dem Jahr 2023 des BMAW an Organe des AMS konkret beendet und von wem persönlich?
Wie wurden diese Aktualisierungen bzw. Stornierungen der Gültigkeit der Durchführungsweisungen des BMAW an Organe des AMS konkret mitgeteilt und wann?
Wo veröffentlich das Ministerium Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG?
Die Durchführungsweisung zu § 10 AlVG (GZ: 2023-0.377.746) vom 23. Juni 2023 wurde zuletzt am 13. Juni 2025 angepasst (GZ: 2025-0.420.079). Diese Aktualisierung erfolgte aufgrund neuer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 29. April 2025 (Ra 2024/08/0116) zur „Unterbrechung“ bzw. „Verlängerung“ der Ausschlussfrist und betrifft insbesondere die Wirkung der Sanktion (Kapitel 12.2 der AMS Bundesrichtlinie).
Ein Gutachten (vgl. zB § 44b Abs. 2 und § 52 Abs. 4 des
Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991) besteht in
der Regel aus dem erhobenen Befund und einem sachkundigen Urteil (Gutachten im
engeren Sinn).
Wo, wann und wie konkret wurde daher der Verpflichtung zur Veröffentlichung gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG betreffend Durchführungsweisung zu § 10 AlVG (GZ: 2023-0.377.746 bzw (GZ: 2025-0.420.079) nachgekommen?
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum13. Februar 2026
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13. März 2026
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