Anfrage interne Verwaltungsweisungen (iSd Art 20 Abs 1 B-VG) an Organe des Arbeitsmarktservice AMS und Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Gibt es derzeit gültige Weisungen iSd Art 20 Abs 1 B-VG des BMASGPK an Organe des AMS?
Falls ja, welche konkret? Ich bitte auch um Übermittlung des gesamten konkreten Inhaltes dieser.
Gibt es noch aufrechte Weisungen des BMAW an Organe des AMS?
Falls ja, welche konkret? Ich bitte auch um Übermittlung des gesamten konkreten Inhaltes dieser.

Wie und wann genau wurden die nicht mehr aufrechten Weisungen aus dem Jahr 2023 des BMAW an Organe des AMS konkret beendet und von wem persönlich?

Wie wurden diese Aktualisierungen bzw. Stornierungen der Gültigkeit der Durchführungsweisungen des BMAW an Organe des AMS konkret mitgeteilt und wann?

Wo veröffentlich das Ministerium Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG?

Die Durchführungsweisung zu § 10 AlVG (GZ: 2023-0.377.746) vom 23. Juni 2023 wurde zuletzt am 13. Juni 2025 angepasst (GZ: 2025-0.420.079). Diese Aktualisierung erfolgte aufgrund neuer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 29. April 2025 (Ra 2024/08/0116) zur „Unterbrechung“ bzw. „Verlängerung“ der Ausschlussfrist und betrifft insbesondere die Wirkung der Sanktion (Kapitel 12.2 der AMS Bundesrichtlinie).
Ein Gutachten (vgl. zB § 44b Abs. 2 und § 52 Abs. 4 des
Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991) besteht in
der Regel aus dem erhobenen Befund und einem sachkundigen Urteil (Gutachten im
engeren Sinn).

Wo, wann und wie konkret wurde daher der Verpflichtung zur Veröffentlichung gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG betreffend Durchführungsweisung zu § 10 AlVG (GZ: 2023-0.377.746 bzw (GZ: 2025-0.420.079) nachgekommen?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    13. Februar 2026
  • Frist
    13. März 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage interne Verwaltungsweisungen (iSd Art 20 Abs 1 B-VG) an Organe des Arbeitsmarktservice AMS und Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG [#4448]
Datum
13. Februar 2026 10:56
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Gibt es derzeit gültige Weisungen iSd Art 20 Abs 1 B-VG des BMASGPK an Organe des AMS? Falls ja, welche konkret? Ich bitte auch um Übermittlung des gesamten konkreten Inhaltes dieser. Gibt es noch aufrechte Weisungen des BMAW an Organe des AMS? Falls ja, welche konkret? Ich bitte auch um Übermittlung des gesamten konkreten Inhaltes dieser. Wie und wann genau wurden die nicht mehr aufrechten Weisungen aus dem Jahr 2023 des BMAW an Organe des AMS konkret beendet und von wem persönlich? Wie wurden diese Aktualisierungen bzw. Stornierungen der Gültigkeit der Durchführungsweisungen des BMAW an Organe des AMS konkret mitgeteilt und wann? Wo veröffentlich das Ministerium Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG? Die Durchführungsweisung zu § 10 AlVG (GZ: 2023-0.377.746) vom 23. Juni 2023 wurde zuletzt am 13. Juni 2025 angepasst (GZ: 2025-0.420.079). Diese Aktualisierung erfolgte aufgrund neuer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 29. April 2025 (Ra 2024/08/0116) zur „Unterbrechung“ bzw. „Verlängerung“ der Ausschlussfrist und betrifft insbesondere die Wirkung der Sanktion (Kapitel 12.2 der AMS Bundesrichtlinie). Ein Gutachten (vgl. zB § 44b Abs. 2 und § 52 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991) besteht in der Regel aus dem erhobenen Befund und einem sachkundigen Urteil (Gutachten im engeren Sinn). Wo, wann und wie konkret wurde daher der Verpflichtung zur Veröffentlichung gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG betreffend Durchführungsweisung zu § 10 AlVG (GZ: 2023-0.377.746 bzw (GZ: 2025-0.420.079) nachgekommen?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - reisepass.jpg Anfragenr: 4448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4448/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
WG: Erhebungen Diagnosen ohne Krankengeldbezug durch das AMS Wien [2729971] Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an …
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Erhebungen Diagnosen ohne Krankengeldbezug durch das AMS Wien [2729971]
Datum
13. Februar 2026 11:18
Status
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Anfrage interne Verwaltungsweisungen (iSd Art 20 Abs 1 B-VG) an Organe des Arbeitsmarktservice AMS und Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG [2731185]
Datum
13. Februar 2026 11:23
Status
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.