Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz im Rahmen einer rechtswissenschaftlichen Diplomarbeit (JKU Linz)
Einsatz raum-/ortsbezogener Systeme:
Werden im Bereich des Bundeskriminalamts oder der Landespolizeidirektionen aktuell (Stand 2026) IT-Systeme oder Softwareanwendungen eingesetzt, die über die klassische, rein retrospektive Kriminalitätskartierung (Crime Mapping) hinausgehen und algorithmen- oder regelbasierte Prognosen über zukünftige Deliktswahrscheinlichkeiten (z.B. im Bereich von Einbruchsdiebstählen nach der Near-Repeat-Hypothese) erstellen? Falls ja, wie lautet die genaue Bezeichnung dieser Systeme/Projekte?
Ereignisbasierte Verfahren:
Werden im Bereich des Crowd-Managements oder der Einsatzplanung bei Großveranstaltungen (z. B. Demonstrationen, Sportgroßereignisse) aktuell softwaregestützte Systeme eingesetzt, die auf Basis historischer Daten Einsatzrisiken oder Ressourcenallokationen teil- oder vollautomatisiert prognostizieren?
Vorbereitung auf den AI-Act (Art. 4 KI-VO):
Gibt es im Innenressort bereits konkrete Dienstvorschriften, Arbeitsgruppen oder Curricula in den Sicherheitsakademien, um die polizeilichen Bediensteten gemäß den Vorgaben des Art. 4 AI-Act im Hinblick auf „KI-Kompetenz“ beim Umgang mit datengestützten Analysesystemen zu schulen?
Da die Ergebnisse dieser Anfrage unmittelbar in die verfassungs- und europarechtliche Analyse meiner Arbeit einfließen, bedanke ich mich herzlich im Voraus für Ihre Unterstützung und die Beantwortung der Fragen.
Anfrage erfolgreich
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Datum7. Juni 2026
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5. Juli 2026
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