Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Anwendung § 71 Abs. 1a und § 73 Abs. 7 VBG
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit stelle ich eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend die Anwendung bestimmter dienst- und besoldungsrechtlicher Bestimmungen im Bereich der Vertragsbediensteten des Bundesministeriums für Inneres.
Konkret ersuche ich um Auskunft darüber, in wie vielen Fällen die Bestimmungen des § 71 Abs. 1a sowie des § 73 Abs. 7 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres angewandt wurden.
Die Auskunft wird für folgende Zeiträume ersucht:
• Kalenderjahr 2023
• Kalenderjahr 2024
• Kalenderjahr 2025
• sowie Stichtag 10.03.2026
Ich ersuche um eine anonymisierte und aggregierte Darstellung der Fälle mit folgender Aufgliederung:
• Anzahl der Fälle pro Jahr
• jeweilige ursprüngliche Einstufung (z. B. v3, v2 etc.)
• jeweilige neue Einstufung
• organisatorische Zuordnung nach Sektionen des BMI
• sowie nach Möglichkeit weiter aufgegliedert nach den jeweiligen Organisationseinheiten (Abteilungen bzw. Referaten)
Die Anfrage bezieht sich ausschließlich auf statistische und aggregierte Daten. Personenbezogene Informationen werden ausdrücklich nicht begehrt, sodass eine Identifizierbarkeit einzelner Bediensteter ausgeschlossen ist.
Ich ersuche um fristgerechte Beantwortung meiner Anfrage gemäß § 8 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum10. März 2026
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7. April 2026
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