Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Bewertung und Vergabe von Planstellencontrollingpunkten (PCP) bei Pool-Planstellen
Sehr geehrteAntragsteller/in
auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes ersuche ich um Auskunft zu den Planstellencontrollingpunkten (PCP) im Bundespersonalplan.
Konkret interessiert mich, nach welchen Kriterien die PCP-Werte für Planstellen vergeben bzw. berechnet werden, insbesondere bei jenen Planstellen, die im Personalplan nicht einzeln ausgewiesen sind, sondern in sogenannten Pool-Planstellen zusammengefasst werden (z. B. A-Pool 1 und A-Pool 2).
Im Detail ersuche ich um Informationen zu folgenden Punkten:
1. Nach welchen methodischen Kriterien werden Planstellencontrollingpunkte (PCP) für Planstellen im Allgemeinen berechnet oder festgelegt?
2. Wie erfolgt die Zuordnung bzw. Bewertung der PCP bei Pool-Planstellen, insbesondere bei Planstellen der Verwendungsgruppen:
o A1/1 bis A1/3
o A3/2 bis A2/5
3. Welche rechtlichen Grundlagen, Richtlinien oder internen Vorgaben bestehen für die Festlegung der PCP-Werte dieser Pool-Planstellen?
4. Falls vorhanden, ersuche ich um Übermittlung einschlägiger Dokumente, Richtlinien oder Erläuterungen zur Berechnung bzw. Bewertung der PCP im Bundespersonalplan.
Die Anfrage bezieht sich insbesondere auf den Personalplan im Zusammenhang mit dem Bundesfinanzgesetz sowie dessen Detailbudgets.
Ich ersuche um Übermittlung der Informationen bzw. Dokumente in elektronischer Form.
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum10. März 2026
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7. April 2026
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