Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz – interne Personalrichtlinien 2023–2024 (Verwaltungsbereich BMI)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt] - [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]), [geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich ausschließlich auf den Verwaltungsbereich des BMI und nicht auf Organisationseinheiten mit sicherheitsbehördlichen oder nachrichtendienstlichen Aufgaben (insbesondere nicht DSN, Polizei, Bundeskriminalamt oder vergleichbare Sicherheitsorganisationen).
Sollten einzelne Passagen der angefragten Dokumente Personenbezogene Inhalte enthalten, ersuche ich um teilweise Offenlegung in geschwärzter Form gemäß den Bestimmungen des IFG. Eine vollständige Ablehnung wird in diesem Fall nicht angestrebt, sofern eine Teilherausgabe rechtlich möglich ist.
Da es sich bei den angefragten Dokumenten um verwaltungsinterne Organisations- und Personalvorgaben handelt, die keine sicherheitsrelevanten Inhalte betreffen, gehe ich davon aus, dass keine gesetzlichen Geheimhaltungsgründe einer Offenlegung entgegenstehen.
Ich ersuche um Übermittlung der angefragten Unterlagen in elektronischer Form.
Für Ihre Bemühungen danke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum25. Februar 2026
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25. März 2026
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