Anfrage zu den Kennzahlen zum Krankheitsgeschehen während der Corona-Pandemie

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Erkrankungsgeschehen des BMASGPK (vormals BMSGPK) während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023), für die Verwendung im Epidemiologischen Meldesystem (EMS), das Dashboard COVID-19, für offizielle Dokumente und Publikationen, Presseaussendungen oder vom BMSGPK beauftragte Modellierungen.

Frage 1: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein stationärer Fall (Fall auf der Normalstation) von COVID-19 definiert?
Frage 2: Wie hat sich diese Definition im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Definition mit jeweiligem Datum anführen)
Frage 3: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein intensivmedizinischer Fall (Fall auf der Intensivstation) von COVID-19 definiert?
Frage 4: Wie hat sich diese Definition im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Definition mit jeweiligem Datum anführen)
Frage 5: Gemäß BMSGPK-Handbuch für die medizinische Dokumentation lautet die Definition für Hauptdiagnosen im stationären Bereich: „Die Hauptdiagnose beschreibt jene Gesundheitsstörung, die sich nach Durchführung aller Untersuchungen letztlich als Hauptgrund für den stationären Krankenhausaufenthalt herausgestellt hat. Sie ist nicht die neu erworbene Erkrankung innerhalb des Aufenthalts oder die neu aufgetretene Komplikation.“ Wie wurde diese Definition bei der Kodierung bzw. Erfassung von COVID-19 „als Hauptgrund für den stationären Krankenhausaufenthalt“ berücksichtigt?
Frage 6: In welchem Zeitraum bzw. wie lange wurde „Jede Person mit direktem labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik“, als stationärer Fall (Fall auf der Normalstation) von COVID-19 definiert?
Frage 7: In welchem Zeitraum bzw. wie lange wurde „Jede Person mit direktem labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik“, als intensivmedizinischer Fall (Fall auf der Intensivstation) von COVID-19 definiert?
Frage 8: Wie wurde während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) bei auf SARS-CoV-2 positiv getesteten stationär aufgenommenen Personen (Fälle auf der Normalstation) zwischen der Haupt- und Nebendiagnose COVID-19 unterschieden? (BITTE jede Veränderung der Definition und Benennung mit jeweiligem Datum anführen)
Frage 9: Wie wurde während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) bei auf SARS-CoV-2 positiv getesteten intensivmedizisch versorgten Personen (Fälle auf der Intensivstation) zwischen der Haupt- und Nebendiagnose COVID-19 unterschieden? (BITTE jede Veränderung der Definition und Benennung mit jeweiligem Datum anführen)
Frage 10: Was hat sich mit der COVID-19-Registerverordnung im Jänner 2022 bei der Definition von stationären Fällen (Fälle auf der Normalstation) von COVID-19 verändert?
Frage 11: Was hat sich mit der COVID-19-Registerverordnung im Jänner 2022 bei der Definition von intensivmedizinischen Fällen (Fälle auf der Intensivstation) von COVID-19 verändert?
Frage 12: Wie bewertet das BMASGPK rückblickend die Definition, Berechnung und Kommunikation der Anzahl von COVID-19 Fällen auf den Normal- und Intensivstationen (insbesondere vor der COVID-19-Registerverordnung)?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    9. September 2025
  • Frist
    7. Oktober 2025
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Martin Sprenger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Martin Sprenger
Betreff
Anfrage zu den Kennzahlen zum Krankheitsgeschehen während der Corona-Pandemie [#3684]
Datum
9. September 2025 09:29
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Erkrankungsgeschehen des BMASGPK (vormals BMSGPK) während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023), für die Verwendung im Epidemiologischen Meldesystem (EMS), das Dashboard COVID-19, für offizielle Dokumente und Publikationen, Presseaussendungen oder vom BMSGPK beauftragte Modellierungen. Frage 1: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein stationärer Fall (Fall auf der Normalstation) von COVID-19 definiert? Frage 2: Wie hat sich diese Definition im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Definition mit jeweiligem Datum anführen) Frage 3: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein intensivmedizinischer Fall (Fall auf der Intensivstation) von COVID-19 definiert? Frage 4: Wie hat sich diese Definition im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Definition mit jeweiligem Datum anführen) Frage 5: Gemäß BMSGPK-Handbuch für die medizinische Dokumentation lautet die Definition für Hauptdiagnosen im stationären Bereich: „Die Hauptdiagnose beschreibt jene Gesundheitsstörung, die sich nach Durchführung aller Untersuchungen letztlich als Hauptgrund für den stationären Krankenhausaufenthalt herausgestellt hat. Sie ist nicht die neu erworbene Erkrankung innerhalb des Aufenthalts oder die neu aufgetretene Komplikation.“ Wie wurde diese Definition bei der Kodierung bzw. Erfassung von COVID-19 „als Hauptgrund für den stationären Krankenhausaufenthalt“ berücksichtigt? Frage 6: In welchem Zeitraum bzw. wie lange wurde „Jede Person mit direktem labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik“, als stationärer Fall (Fall auf der Normalstation) von COVID-19 definiert? Frage 7: In welchem Zeitraum bzw. wie lange wurde „Jede Person mit direktem labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik“, als intensivmedizinischer Fall (Fall auf der Intensivstation) von COVID-19 definiert? Frage 8: Wie wurde während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) bei auf SARS-CoV-2 positiv getesteten stationär aufgenommenen Personen (Fälle auf der Normalstation) zwischen der Haupt- und Nebendiagnose COVID-19 unterschieden? (BITTE jede Veränderung der Definition und Benennung mit jeweiligem Datum anführen) Frage 9: Wie wurde während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) bei auf SARS-CoV-2 positiv getesteten intensivmedizisch versorgten Personen (Fälle auf der Intensivstation) zwischen der Haupt- und Nebendiagnose COVID-19 unterschieden? (BITTE jede Veränderung der Definition und Benennung mit jeweiligem Datum anführen) Frage 10: Was hat sich mit der COVID-19-Registerverordnung im Jänner 2022 bei der Definition von stationären Fällen (Fälle auf der Normalstation) von COVID-19 verändert? Frage 11: Was hat sich mit der COVID-19-Registerverordnung im Jänner 2022 bei der Definition von intensivmedizinischen Fällen (Fälle auf der Intensivstation) von COVID-19 verändert? Frage 12: Wie bewertet das BMASGPK rückblickend die Definition, Berechnung und Kommunikation der Anzahl von COVID-19 Fällen auf den Normal- und Intensivstationen (insbesondere vor der COVID-19-Registerverordnung)?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Martin Sprenger Anfragenr: 3684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3684/ Postanschrift Martin Sprenger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Sprenger
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Sprenger, in der Folge beantworten wir ihre Fragen: Frage 1: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: Anfrage zu den Kennzahlen zum Krankheitsgeschehen während der Corona-Pandemie [#3684]
Datum
7. Oktober 2025 11:51
Status
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5,6 KB


Sehr geehrter Herr Sprenger, in der Folge beantworten wir ihre Fragen: Frage 1: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein stationärer Fall (Fall auf der Normalstation) von COVID-19 definiert? Wenn die Krankenhausaufnahme aufgrund einer COVID-19-Symptomatik erfolgte und eine Testung vor der Aufnahme oder zu Beginn des Aufenthalts eine SARS-CoV-2 Infektion bestätigte, war der Krankheitsfall mit dem ICD-10-Code „U07.1 COVID-19“ als Hauptdiagnose zu codieren. Dies galt sowohl für Aufnahmen auf der Normal- als auch auf der Intensivstation. Frage 2: Wie hat sich diese Definition im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Definition mit jeweiligem Datum anführen) Seitens der im BMSGPK eingerichteten S4-Kapazitätenrunde wurden anfänglich (März 2020 – Mitte November 2020) ausschließlich verfügbare Ressourcen (Betten, Personal, Geräte) erhoben. Die Erhebung erfolgte tagesaktuell über die Krisenstäbe der Länder. In weitere Folge wurde zusätzlich Folgendes erhoben: · November 2020 – Bettenbelegung COVID-19 (Normalpflegestationen sowie Intensivpflegestationen): Anzahl der belegten Betten mit COVID-19-Fällen (bestätigte COVID-19-Fälle, ohne Verdachtsfälle). · 12.05.2021 – Bettenbelegung COVID-19: Anzahl der belegten Betten mit infektiösen und nicht mehr infektiösen COVID-19-Fällen (bestätigte COVID-19-Fälle, ohne Verdachtsfälle). Dies bedeutete, dass COVID-19-positive Fälle und „Post“-COVID-19-positive Fälle (also alle infektiösen und nicht mehr infektiösen Fälle), die aufgrund einer COVID-19-Erkrankung hospitalisiert waren, zu berücksichtigen waren. · 02.11.2022: Definitionsanpassung für die Meldung von COVID-19-Fällen im Normalpflegebereich: Um eine bestmögliche Einheitlichkeit der Zählweise in der Kapazitätserhebung der Bundesländer zu gewährleisten und um die dynamische Pandemieentwicklung auch von fachlicher Seite möglichst genau abzubilden, wurden bei der Meldung von mit COVID-19-Fällen belegten Betten auf Normalpflegestationen nur noch infektiöse Fälle erfasst. Für die Intensivpflegestationen hingegen blieb die Definition für die Meldung von COVID-19-Fällen unverändert, i.e. sowohl infektiöse als auch nicht mehr infektiöse Fälle wurden als COVID-19-Fälle gezählt und gemeldet. Für die Codierung wurde mit 14.05.2020 der Bezeichnung des ICD-10-Codes „U07.1 COVID-19“ der Zusatz „Virus nachgewiesen“ hinzugefügt und der Code „U07.2 COVID-19, Virus nicht nachgewiesen“ ergänzt. Ab 16.03.2022 konnten drei neue fünfstellige ICD-10-Codes der WHO – je nach klinischer Relevanz bzw. Schwere des Verlaufs – zur Differenzierung des Krankheitsfalls eingesetzt werden: „U07.11 COVID-19, Virus nachgewiesen, schwere Erkrankung“, „U07.12 COVID-19, Virus nachgewiesen, keine oder leichte Erkrankung“ und „U07.19 COVID-19, Virus nachgewiesen, keine Angabe zur Schwere der Erkrankung“. Die Verwendung der fünfstelligen ICD-10-Codes, insbesondere von U07.11 und U07.12, wurde empfohlen. Frage 3: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein intensivmedizinischer Fall (Fall auf der Intensivstation) von COVID-19 definiert? siehe Antwort zu Frage 1 Frage 4: Wie hat sich diese Definition im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Definition mit jeweiligem Datum anführen) siehe Antwort zu Frage 2 Frage 5: Gemäß BMSGPK-Handbuch für die medizinische Dokumentation lautet die Definition für Hauptdiagnosen im stationären Bereich: „Die Hauptdiagnose beschreibt jene Gesundheitsstörung, die sich nach Durchführung aller Untersuchungen letztlich als Hauptgrund für den stationären Krankenhausaufenthalt herausgestellt hat. Sie ist nicht die neu erworbene Erkrankung innerhalb des Aufenthalts oder die neu aufgetretene Komplikation.“ Wie wurde diese Definition bei der Kodierung bzw. Erfassung von COVID-19 „als Hauptgrund für den stationären Krankenhausaufenthalt“ berücksichtigt? Die im Handbuch Medizinische Dokumentation beschriebene Definition der Hauptdiagnose war auch für die Codierung von COVID-19 in den Krankenanstalten anzuwenden. Frage 6: In welchem Zeitraum bzw. wie lange wurde „Jede Person mit direktem labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik“, als stationärer Fall (Fall auf der Normalstation) von COVID-19 definiert? Bei der angeführten Definition handelt es sich um die Falldefinition für einen bestätigten Fall von COVID-19, die in dieser Form von 16.04.2020-23.12.2020 gültig war und zur epidemiologischen Surveillance zur Anwendung kam. Sie kam in diesem Zeitraum bei der Zählung/Meldung von Hospitalisierung dort zur Anwendung, wo „bestätigte Fälle“ von COVID-19 gezählt/gemeldet wurden, siehe auch Antwort auf Frage 2. Frage 7: In welchem Zeitraum bzw. wie lange wurde „Jede Person mit direktem labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik“, als intensivmedizinischer Fall (Fall auf der Intensivstation) von COVID-19 definiert? siehe Antwort auf Frage 6 Frage 8: Wie wurde während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) bei auf SARS-CoV-2 positiv getesteten stationär aufgenommenen Personen (Fälle auf der Normalstation) zwischen der Haupt- und Nebendiagnose COVID-19 unterschieden? (BITTE jede Veränderung der Definition und Benennung mit jeweiligem Datum anführen) U07.1 bzw. seit 16.03.2022 auch U07.11 war und ist immer dann als Hauptdiagnose zu codieren, wenn die Krankenhausaufnahme wegen einer COVID-19-Symptomatik erfolgte und die Testung vor der Aufnahme oder zu Beginn des Aufenthalts erfolgte. U07.1 bzw. einer der fünfstelligen ICD-10-Codes war und ist immer dann als Zusatzdiagnose zu codieren, wenn die stationäre Aufnahme wegen anderer Krankheiten, z.B. wegen eines Schlaganfalls, erfolgt und ein positiver Testbefund vorliegt. Frage 9: Wie wurde während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) bei auf SARS-CoV-2 positiv getesteten intensivmedizisch versorgten Personen (Fälle auf der Intensivstation) zwischen der Haupt- und Nebendiagnose COVID-19 unterschieden? (BITTE jede Veränderung der Definition und Benennung mit jeweiligem Datum anführen) siehe Antwort zu Frage 8 Frage 10: Was hat sich mit der COVID-19-Registerverordnung im Jänner 2022 bei der Definition von stationären Fällen (Fälle auf der Normalstation) von COVID-19 verändert? Die Definition von stationären Fällen von COVID-19 hat sich mit Einführung der COVID-19 Registerverordnung weder für die Normalstation noch für die Intensivstation geändert. Im Rahmen der Novellierung der COVID-19 Registerverordnung vom 29.4.2022 wurden Klarstellungen vorgenommen, siehe BGBl II Nr 173/2022. Im COVID-19 Register wurde unter anderem der primäre Grund der stationären Aufnahme (COVID-19 Symptomatik / andere Ursache) erfasst, für Details siehe die COVID-19 Registerverordnung<https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/173>. Das Register diente zur Erfassung von Daten im Zusammenhang mit der stationären Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Krankenanstalten 1. als Grundlage für ein effektives und effizientes Krisenmanagement; zur Planung, Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung in der österreichischen Gesundheitsversorgung sowie 2. für wissenschaftliche Zwecke (u.a. zur Analyse der Behandlungsprozesse und -ergebnisse bei stationär betreuten COVID-19-Patientinnen und -Patienten). Die in der Beantwortung von Frage 1 und Frage 2 beschriebene Meldung der Landeskrisenstäbe an die im BMSGPK eingerichtete S4-Kapazitätenrunde erfolgte auch nach Einführung der COVID-19 Registerverordnung weiterhin und von dieser unabhängig. Frage 11: Was hat sich mit der COVID-19-Registerverordnung im Jänner 2022 bei der Definition von intensivmedizinischen Fällen (Fälle auf der Intensivstation) von COVID-19 verändert? siehe Frage 10 Frage 12: Wie bewertet das BMASGPK rückblickend die Definition, Berechnung und Kommunikation der Anzahl von COVID-19 Fällen auf den Normal- und Intensivstationen (insbesondere vor der COVID-19-Registerverordnung)? Der Begriff der Information nach § 2 IFG erfasst nur vorliegende Aufzeichnungen. Meinungen sind damit kein tauglicher Gegenstand eines Informationsbegehrens. Mit freundlichen Grüßen