Anfrage zu den Opfern aus der Zwei Klassen Justiz bezüglich einer Anlaufstelle
Anfrage an:
Bundesministerium für Justiz
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Wohin kann sich ein Opfer der Zwei Klassen Justiz noch wenden, wenn es trotz mehrerer gerichtlich genehmigter Verfahrenshilfen, eines Privatbeteiligtenzupruchs und einer schriftlichen Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung keinen Anwalt über die Rechtsanwaltskammern mehr zugeteilt erhält, aber sich auch sonst keinen Anwalt mehr für eine Vertretung oder Beratung findet und wenn, dann diese umgehend mindestens eines nicht natürlichen Tods „versterben“, was aber auch ohne Konsequenzen bleiben konnte.
Gibt es in solchen Fällen Anlaufstellen und wenn ja welche und wenn nein, warum nicht und wenn nein, wann könnte es solche geben?
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Datum1. November 2025
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29. November 2025
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