Anfrage zu gesetzlichen Eignungskriterien für Politikerinnen und Politiker in Österreich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Gibt es in Österreich für Politikerinnen und Politiker verpflichtende oder freiwillige Intelligenztests (z. B. IQ-Tests) im Rahmen ihrer Kandidatur, Amtsausübung oder Eignungsprüfung?

Existieren gesetzliche Mindest- oder Höchstgrenzen im Hinblick auf Intelligenzquotienten (IQ), die für das Ausüben politischer Ämter erfüllt werden müssen?

Werden verpflichtende oder freiwillige psychologische Eignungstests (z. B. Belastbarkeit, Stressresistenz, Persönlichkeitsmerkmale) für Politiker durchgeführt?

Gibt es gesundheitliche oder medizinische Eignungsprüfungen, die für das Ausüben politischer Mandate vorgeschrieben sind?

Bestehen gesetzliche Mindestqualifikationen oder Bildungsanforderungen (z. B. Matura, Studium) für den Zugang zu politischen Funktionen?

Welche gesetzlichen Altersunter- oder -obergrenzen gelten für politische Mandate in Österreich?

Sind Sprachtests oder Mindeststandards in deutscher Sprache für politische Amtsträger vorgesehen?

Gibt es Verfahren oder Prüfungen zur Feststellung der Amtsfähigkeit im Sinne geistiger oder kognitiver Eignung?

Falls keine derartigen Regelungen bestehen: Wurde jemals in den letzten 20 Jahren auf Ebene von Regierung, Parlament oder Ministerien eine Einführung solcher Kriterien diskutiert oder geprüft?

Welche formalen gesetzlichen Kriterien bestehen derzeit für die Wählbarkeit und Amtsausübung von Politikerinnen und Politikern (z. B. Alter, Staatsbürgerschaft, andere Eignungsvoraussetzungen)?

Warte auf Antwort

  • Datum
    27. August 2025
  • Frist
    22. Oktober 2025
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage zu gesetzlichen Eignungskriterien für Politikerinnen und Politiker in Österreich [#3501]
Datum
27. August 2025 21:27
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Gibt es in Österreich für Politikerinnen und Politiker verpflichtende oder freiwillige Intelligenztests (z. B. IQ-Tests) im Rahmen ihrer Kandidatur, Amtsausübung oder Eignungsprüfung? Existieren gesetzliche Mindest- oder Höchstgrenzen im Hinblick auf Intelligenzquotienten (IQ), die für das Ausüben politischer Ämter erfüllt werden müssen? Werden verpflichtende oder freiwillige psychologische Eignungstests (z. B. Belastbarkeit, Stressresistenz, Persönlichkeitsmerkmale) für Politiker durchgeführt? Gibt es gesundheitliche oder medizinische Eignungsprüfungen, die für das Ausüben politischer Mandate vorgeschrieben sind? Bestehen gesetzliche Mindestqualifikationen oder Bildungsanforderungen (z. B. Matura, Studium) für den Zugang zu politischen Funktionen? Welche gesetzlichen Altersunter- oder -obergrenzen gelten für politische Mandate in Österreich? Sind Sprachtests oder Mindeststandards in deutscher Sprache für politische Amtsträger vorgesehen? Gibt es Verfahren oder Prüfungen zur Feststellung der Amtsfähigkeit im Sinne geistiger oder kognitiver Eignung? Falls keine derartigen Regelungen bestehen: Wurde jemals in den letzten 20 Jahren auf Ebene von Regierung, Parlament oder Ministerien eine Einführung solcher Kriterien diskutiert oder geprüft? Welche formalen gesetzlichen Kriterien bestehen derzeit für die Wählbarkeit und Amtsausübung von Politikerinnen und Politikern (z. B. Alter, Staatsbürgerschaft, andere Eignungsvoraussetzungen)?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3501/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in