Anfrage zu gesetzlichen Eignungskriterien für Politikerinnen und Politiker in Österreich
Gibt es in Österreich für Politikerinnen und Politiker verpflichtende oder freiwillige Intelligenztests (z. B. IQ-Tests) im Rahmen ihrer Kandidatur, Amtsausübung oder Eignungsprüfung?
Existieren gesetzliche Mindest- oder Höchstgrenzen im Hinblick auf Intelligenzquotienten (IQ), die für das Ausüben politischer Ämter erfüllt werden müssen?
Werden verpflichtende oder freiwillige psychologische Eignungstests (z. B. Belastbarkeit, Stressresistenz, Persönlichkeitsmerkmale) für Politiker durchgeführt?
Gibt es gesundheitliche oder medizinische Eignungsprüfungen, die für das Ausüben politischer Mandate vorgeschrieben sind?
Bestehen gesetzliche Mindestqualifikationen oder Bildungsanforderungen (z. B. Matura, Studium) für den Zugang zu politischen Funktionen?
Welche gesetzlichen Altersunter- oder -obergrenzen gelten für politische Mandate in Österreich?
Sind Sprachtests oder Mindeststandards in deutscher Sprache für politische Amtsträger vorgesehen?
Gibt es Verfahren oder Prüfungen zur Feststellung der Amtsfähigkeit im Sinne geistiger oder kognitiver Eignung?
Falls keine derartigen Regelungen bestehen: Wurde jemals in den letzten 20 Jahren auf Ebene von Regierung, Parlament oder Ministerien eine Einführung solcher Kriterien diskutiert oder geprüft?
Welche formalen gesetzlichen Kriterien bestehen derzeit für die Wählbarkeit und Amtsausübung von Politikerinnen und Politikern (z. B. Alter, Staatsbürgerschaft, andere Eignungsvoraussetzungen)?
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Datum27. August 2025
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22. Oktober 2025
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