Anfrage zu strukturellem Behördenversagen, fehlender Eskalationsmöglichkeit und Zuständigkeiten bei Gefahr im Verzug
Am 14.10.2025 um 19:32 Uhr habe ich den Polizeinotruf gewählt, um auf eine akute Gefahrenlage, drohenden Beweismittelverlust und mutmaßliches strukturelles Behördenversagen in Oberösterreich hinzuweisen.
Das Gespräch dauerte rund 8 Minuten. Ab Minute 7 wurde mir mitgeteilt, dass man das
Gespräch nun beenden müsse, da es bereits „zu lange“ dauere und man sich beim Notruf
befinde.
Gestern, am 16.10.2025 um 16:32 Uhr, erhielt ich eine SMS, in der ich darüber informiert wurde, dass meine Rufnummer im Zuge des Notrufs lokalisiert und die Standortdaten an die Leitstelle der Landespolizeidirektion Oberösterreich übermittelt wurden.
Das wirft mehrere Fragen auf, insbesondere, da mir im Telefonat gleichzeitig erklärt wurde:
• Man könne mir höchstens eine Streife schicken,
• Ich müsse mich selbst an das LPD Oberösterreich wenden,
• Beschwerden könnten nur dort eingebracht werden,
• Auf meine Frage nach einer übergeordneten Stelle wurde mir gesagt, dass
selbst andere Bundesländer die Sache „ohnehin wieder nach OÖ zurückleiten“ würden.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen gemäß § 1 Abs. 2
IFG:
1. Gibt es im Justizministerium eine zentrale Anlaufstelle oder ein Verfahren
für Eskalationsfälle, wenn Personen keinen Zugang zu effektivem Rechts- oder
Opferschutz durch lokale Behörden erhalten?
2. Welche Kompetenzen zur Kontrolle, Weisung oder Aufsicht hat das
Bundesministerium für Justiz gegenüber nachgeordneten oder landesbehördlichen Stellen
bei strukturellem Behördenversagen?
3. Welche rechtlichen oder organisatorischen Regelungen bestehen für
Fälle, in denen trotz erkennbarer Dringlichkeit (z. B. Ortung eines Anrufers) keine effektive
Amtshandlung erfolgt?
4. Wie viele Hinweise oder Beschwerden zu Verfahrensverschleppung,
Opferschutzdefiziten oder strukturellem Behördenversagen wurden in den letzten fünf
Jahren im Ministerium registriert – insbesondere in Bezug auf das Bundesland
Oberösterreich?
5. Gibt es Stellungnahmen oder interne Einschätzungen von Frau Bundesministerin
Mag.a Sporrer oder ihrer Vorgängerin Dr.in Alma Zadić zu vergleichbaren Problemfällen?
Falls ja, ersuche ich um Übermittlung entsprechender Reden, Dokumente oder Protokolle.
Ich bitte um vollständige und fristgerechte (unverzügliche) Beantwortung dieser Anfrage im
Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes.
„Ich ersuche insbesondere darum, diese Anfrage Frau Bundesministerin Mag.a Sporrer zur Kenntnis zu bringen."
Warte auf Antwort
-
Datum17. Oktober 2025
-
14. November 2025
-
Ein:e Follower:in