Anfrage zu strukturellem Behördenversagen, fehlender Eskalationsmöglichkeit und Zuständigkeiten bei Gefahr im Verzug

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Am 14.10.2025 um 19:32 Uhr habe ich den Polizeinotruf gewählt, um auf eine akute Gefahrenlage, drohenden Beweismittelverlust und mutmaßliches strukturelles Behördenversagen in Oberösterreich hinzuweisen.

Das Gespräch dauerte rund 8 Minuten. Ab Minute 7 wurde mir mitgeteilt, dass man das
Gespräch nun beenden müsse, da es bereits „zu lange“ dauere und man sich beim Notruf
befinde.

Gestern, am 16.10.2025 um 16:32 Uhr, erhielt ich eine SMS, in der ich darüber informiert wurde, dass meine Rufnummer im Zuge des Notrufs lokalisiert und die Standortdaten an die Leitstelle der Landespolizeidirektion Oberösterreich übermittelt wurden.

Das wirft mehrere Fragen auf, insbesondere, da mir im Telefonat gleichzeitig erklärt wurde:
• Man könne mir höchstens eine Streife schicken,
• Ich müsse mich selbst an das LPD Oberösterreich wenden,
• Beschwerden könnten nur dort eingebracht werden,
• Auf meine Frage nach einer übergeordneten Stelle wurde mir gesagt, dass
selbst andere Bundesländer die Sache „ohnehin wieder nach OÖ zurückleiten“ würden.

Vor diesem Hintergrund ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen gemäß § 1 Abs. 2
IFG:

1. Gibt es im Justizministerium eine zentrale Anlaufstelle oder ein Verfahren
für Eskalationsfälle, wenn Personen keinen Zugang zu effektivem Rechts- oder
Opferschutz durch lokale Behörden erhalten?

2. Welche Kompetenzen zur Kontrolle, Weisung oder Aufsicht hat das
Bundesministerium für Justiz gegenüber nachgeordneten oder landesbehördlichen Stellen
bei strukturellem Behördenversagen?

3. Welche rechtlichen oder organisatorischen Regelungen bestehen für
Fälle, in denen trotz erkennbarer Dringlichkeit (z. B. Ortung eines Anrufers) keine effektive
Amtshandlung erfolgt?

4. Wie viele Hinweise oder Beschwerden zu Verfahrensverschleppung,
Opferschutzdefiziten oder strukturellem Behördenversagen wurden in den letzten fünf
Jahren im Ministerium registriert – insbesondere in Bezug auf das Bundesland
Oberösterreich?

5. Gibt es Stellungnahmen oder interne Einschätzungen von Frau Bundesministerin
Mag.a Sporrer oder ihrer Vorgängerin Dr.in Alma Zadić zu vergleichbaren Problemfällen?
Falls ja, ersuche ich um Übermittlung entsprechender Reden, Dokumente oder Protokolle.

Ich bitte um vollständige und fristgerechte (unverzügliche) Beantwortung dieser Anfrage im
Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes.

„Ich ersuche insbesondere darum, diese Anfrage Frau Bundesministerin Mag.a Sporrer zur Kenntnis zu bringen."

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    17. Oktober 2025
  • Frist
    14. November 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage zu strukturellem Behördenversagen, fehlender Eskalationsmöglichkeit und Zuständigkeiten bei Gefahr im Verzug [#3934]
Datum
17. Oktober 2025 01:30
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Am 14.10.2025 um 19:32 Uhr habe ich den Polizeinotruf gewählt, um auf eine akute Gefahrenlage, drohenden Beweismittelverlust und mutmaßliches strukturelles Behördenversagen in Oberösterreich hinzuweisen. Das Gespräch dauerte rund 8 Minuten. Ab Minute 7 wurde mir mitgeteilt, dass man das Gespräch nun beenden müsse, da es bereits „zu lange“ dauere und man sich beim Notruf befinde. Gestern, am 16.10.2025 um 16:32 Uhr, erhielt ich eine SMS, in der ich darüber informiert wurde, dass meine Rufnummer im Zuge des Notrufs lokalisiert und die Standortdaten an die Leitstelle der Landespolizeidirektion Oberösterreich übermittelt wurden. Das wirft mehrere Fragen auf, insbesondere, da mir im Telefonat gleichzeitig erklärt wurde: • Man könne mir höchstens eine Streife schicken, • Ich müsse mich selbst an das LPD Oberösterreich wenden, • Beschwerden könnten nur dort eingebracht werden, • Auf meine Frage nach einer übergeordneten Stelle wurde mir gesagt, dass selbst andere Bundesländer die Sache „ohnehin wieder nach OÖ zurückleiten“ würden. Vor diesem Hintergrund ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen gemäß § 1 Abs. 2 IFG: 1. Gibt es im Justizministerium eine zentrale Anlaufstelle oder ein Verfahren für Eskalationsfälle, wenn Personen keinen Zugang zu effektivem Rechts- oder Opferschutz durch lokale Behörden erhalten? 2. Welche Kompetenzen zur Kontrolle, Weisung oder Aufsicht hat das Bundesministerium für Justiz gegenüber nachgeordneten oder landesbehördlichen Stellen bei strukturellem Behördenversagen? 3. Welche rechtlichen oder organisatorischen Regelungen bestehen für Fälle, in denen trotz erkennbarer Dringlichkeit (z. B. Ortung eines Anrufers) keine effektive Amtshandlung erfolgt? 4. Wie viele Hinweise oder Beschwerden zu Verfahrensverschleppung, Opferschutzdefiziten oder strukturellem Behördenversagen wurden in den letzten fünf Jahren im Ministerium registriert – insbesondere in Bezug auf das Bundesland Oberösterreich? 5. Gibt es Stellungnahmen oder interne Einschätzungen von Frau Bundesministerin Mag.a Sporrer oder ihrer Vorgängerin Dr.in Alma Zadić zu vergleichbaren Problemfällen? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung entsprechender Reden, Dokumente oder Protokolle. Ich bitte um vollständige und fristgerechte (unverzügliche) Beantwortung dieser Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. „Ich ersuche insbesondere darum, diese Anfrage Frau Bundesministerin Mag.a Sporrer zur Kenntnis zu bringen."
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3934/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in An das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträge nach dem Informati…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Anfrage zu strukturellem Behördenversagen, fehlender Eskalationsmöglichkeit und Zuständigkeiten bei Gefahr im Verzug [#3934]
Datum
20. Oktober 2025 15:00
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in An das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz können schriftlich (postalisch) an das Bundesministerium für Justiz, Museumstraße 7, 1070 Wien übermittelt oder in elektronischer Form über das auf der Website des Bundesministeriums für Justiz unter https://www.bmj.gv.at/service/Informati… dafür vorgesehene Kontaktformular eingebracht werden. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Nachreichung gem. §§ 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Anfrage [#3934] vom 17.10.2025 [#3934] Sehr geehrteA…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Nachreichung gem. §§ 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Anfrage [#3934] vom 17.10.2025 [#3934]
Datum
3. November 2025 13:42
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 17. Oktober 2025 habe ich über die offizielle E-Mail-Adresse des BMJ (<<E-Mail-Adresse>> ) eine Anfrage gemäß §§ 7 ff IFG zu Fragen des strukturellen Behördenversagens, fehlender Eskalationsmöglichkeiten und der Zuständigkeiten bei Gefahr im Verzug eingebracht. Die Anfrage ist über das Portal FragDenStaat.at (Anfragenummer #3934) dokumentiert und wurde formgerecht, schriftlich und unter voller Namens- und Adressangabe übermittelt. Am 20. Oktober 2025 erhielt ich eine Rückmeldung des Bürgerservice BMJ, in der lediglich auf alternative Einbringungswege verwiesen wurde. Eine inhaltliche Behandlung oder Bescheiderlassung gem. § 11 IFG erfolgte jedoch nicht. Da meine ursprüngliche Eingabe alle formalen Voraussetzungen gemäß § 7 Abs. 1 IFG erfüllt (schriftlich, identifizierbar, bestimmtes Begehren), ersuche ich hiermit um sachliche Beantwortung der gestellten Fragen oder ersatzweise um Erlassung eines rechtsmittelfähigen Bescheids. Ich weise darauf hin, dass nach § 9 IFG die beantragten Informationen unverzüglich, spätestens binnen vier Wochen, zu erteilen sind. Sollte dies nicht erfolgen, behalte ich mir die Einbringung einer Säumnisbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gemäß § 8 Abs. 1 IFG i.V.m. § 8 BVwGG ausdrücklich vor. Ich ersuche um Weiterleitung dieses Schreibens an die zuständige Fachabteilung und um eine inhaltliche Stellungnahme zu den fünf im ursprünglichen Antrag aufgelisteten Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3934/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>