Anfrage zur Ausgestaltung Ihrer Büroordnung sowie zu Erfahrungen bei der Umsetzung der Informationsfreiheit

Anfrage an: Leoben

Guten Tag,

für den Chaos Computer Club Wien arbeite ich aktuell an Guidelines, wie Gemeinden (und andere Behörden) die Informationsfreiheit mithilfe der Digitalisierung nutzen können, um die Verwaltungseffizienz zu steigern. In der Zeit (https://www.zeit.de/2025/24/amtsgeheimn…) erschien ein Artikel über Ihre Gemeinde, wie sie die Informationsfreiheit bereits jetzt versuchen umzusetzen. Daher interessieren mich Ihre Erfahrungswerte mit der Umsetzung.

Im Besonderen interessiert mich Ihre Büropraxis, daher beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Ihre derzeitige Bürordnung
1.1) sollten Sie nicht die vollständige Büroordnung zur Verfügung stellen können, beantrage ich zumindest folgende Auskunft:
1.1.1) Wie regelt Ihre derzeitige Büroordnung den Umgang mit amtlichen oder unternehmerischen Informationen?
1.1.2) Gibt es etablierte automatisierte Prozesse in der Büroordnung, um Informationen in Dokumenten zu markieren, die der Geheimhaltung unterliegen (Stichwort: Vertrags- und Dokumente-Markup-Language bzw. VDML)?
1.1.3) Welchen Prozess sieht die Büroordnung vor, um das allgemeine Interesse an einer Information festzustellen? Wann bzw. in welchen Zeitabständen oder aus welchen Anlässen wird überprüft, ob an einer bestehenden Information (die nach Beginn Ihrer Transparenzinitiative entstanden ist) nachträglich ein allgemeines Interesse entstanden ist?
1.1.4) Welchen Prozess haben sie zur Beauskunftung von Auskunftsbegehren definiert?
1.1.5) Wie finden sie angefragte Informationen auf? bzw. wie ist ihr ELAK strukturiert?

2) Die in Ihrer Gemeinde ab 1. September gültige Bürordnung, sofern sie bereits beschlossen wurde oder der Beschlussfassung nichts mehr im Weg steht.
2.1) sollten Sie nicht die vollständige künftige Büroordnung zur Verfügung stellen können, beantrage ich zumindest folgende Auskunft:
2.1.1) Wie regelt die künftige Büroordnung den Umgang mit amtlichen oder unternehmerischen Informationen?
2.1.2) Gibt es etablierte automatisierte Prozesse in der Büroordnung, um Informationen in Dokumenten zu markieren, die der Geheimhaltung unterliegen (Stichwort: Vertrags- und Dokumente-Markup-Language bzw. VDML)?
2.1.3) Welchen Prozess sieht die Büroordnung vor, um das allgemeine Interesse an einer Information festzustellen? Wann bzw. in welchen Zeitabständen oder aus welchen Anlässen wird überprüft, ob an einer bestehenden Information (die nach Inkrafttreten des IFG entstanden ist) nachträglich ein allgemeines Interesse entstanden ist?
2.1.4) Welchen Prozess haben sie zur Beauskunftung von Auskunftsbegehren definiert?
2.1.5) Wie finden sie angefragte Informationen auf? bzw. wie ist ihr ELAK strukturiert?

Ich stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle daher die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (auch vor Inkrafttreten des IFG) geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz.

Unabhängig meines Auskunftsersuchens nach dem Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz würde ich mich über weitere Informationen und Erfahrungsberichte zur Umsetzung der Informationsfreiheit freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2025
  • Frist
    1. August 2025
  • 2 Follower:innen
Erwin Ernst Steinhammer
Guten Tag, für den Chaos Computer Club Wien arbeite ich aktuell an Guidelines, wie Gemeinden (und andere Behörde…
An Leoben Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
Anfrage zur Ausgestaltung Ihrer Büroordnung sowie zu Erfahrungen bei der Umsetzung der Informationsfreiheit [#3438]
Datum
6. Juni 2025 16:58
An
Leoben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, für den Chaos Computer Club Wien arbeite ich aktuell an Guidelines, wie Gemeinden (und andere Behörden) die Informationsfreiheit mithilfe der Digitalisierung nutzen können, um die Verwaltungseffizienz zu steigern. In der Zeit (https://www.zeit.de/2025/24/amtsgeheimn…) erschien ein Artikel über Ihre Gemeinde, wie sie die Informationsfreiheit bereits jetzt versuchen umzusetzen. Daher interessieren mich Ihre Erfahrungswerte mit der Umsetzung. Im Besonderen interessiert mich Ihre Büropraxis, daher beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Ihre derzeitige Bürordnung 1.1) sollten Sie nicht die vollständige Büroordnung zur Verfügung stellen können, beantrage ich zumindest folgende Auskunft: 1.1.1) Wie regelt Ihre derzeitige Büroordnung den Umgang mit amtlichen oder unternehmerischen Informationen? 1.1.2) Gibt es etablierte automatisierte Prozesse in der Büroordnung, um Informationen in Dokumenten zu markieren, die der Geheimhaltung unterliegen (Stichwort: Vertrags- und Dokumente-Markup-Language bzw. VDML)? 1.1.3) Welchen Prozess sieht die Büroordnung vor, um das allgemeine Interesse an einer Information festzustellen? Wann bzw. in welchen Zeitabständen oder aus welchen Anlässen wird überprüft, ob an einer bestehenden Information (die nach Beginn Ihrer Transparenzinitiative entstanden ist) nachträglich ein allgemeines Interesse entstanden ist? 1.1.4) Welchen Prozess haben sie zur Beauskunftung von Auskunftsbegehren definiert? 1.1.5) Wie finden sie angefragte Informationen auf? bzw. wie ist ihr ELAK strukturiert? 2) Die in Ihrer Gemeinde ab 1. September gültige Bürordnung, sofern sie bereits beschlossen wurde oder der Beschlussfassung nichts mehr im Weg steht. 2.1) sollten Sie nicht die vollständige künftige Büroordnung zur Verfügung stellen können, beantrage ich zumindest folgende Auskunft: 2.1.1) Wie regelt die künftige Büroordnung den Umgang mit amtlichen oder unternehmerischen Informationen? 2.1.2) Gibt es etablierte automatisierte Prozesse in der Büroordnung, um Informationen in Dokumenten zu markieren, die der Geheimhaltung unterliegen (Stichwort: Vertrags- und Dokumente-Markup-Language bzw. VDML)? 2.1.3) Welchen Prozess sieht die Büroordnung vor, um das allgemeine Interesse an einer Information festzustellen? Wann bzw. in welchen Zeitabständen oder aus welchen Anlässen wird überprüft, ob an einer bestehenden Information (die nach Inkrafttreten des IFG entstanden ist) nachträglich ein allgemeines Interesse entstanden ist? 2.1.4) Welchen Prozess haben sie zur Beauskunftung von Auskunftsbegehren definiert? 2.1.5) Wie finden sie angefragte Informationen auf? bzw. wie ist ihr ELAK strukturiert? Ich stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle daher die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (auch vor Inkrafttreten des IFG) geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz. Unabhängig meines Auskunftsersuchens nach dem Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz würde ich mich über weitere Informationen und Erfahrungsberichte zur Umsetzung der Informationsfreiheit freuen! Mit freundlichen Grüßen
Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 3438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3438/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Erwin Ernst Steinhammer
Guten Tag, meine Anfrage "Anfrage zur Ausgestaltung Ihrer Büroordnung sowie zu Erfahrungen bei der Umsetzung der …
An Leoben Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
AW: Anfrage zur Ausgestaltung Ihrer Büroordnung sowie zu Erfahrungen bei der Umsetzung der Informationsfreiheit [#3438]
Datum
5. August 2025 15:48
An
Leoben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Anfrage zur Ausgestaltung Ihrer Büroordnung sowie zu Erfahrungen bei der Umsetzung der Informationsfreiheit" vom 06.06.2025 (#3438) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Erwin Ernst Steinhammer
Erwin Ernst Steinhammer
Guten Tag, meine Anfrage "Anfrage zur Ausgestaltung Ihrer Büroordnung sowie zu Erfahrungen bei der Umsetzung der …
An Leoben Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
AW: Anfrage zur Ausgestaltung Ihrer Büroordnung sowie zu Erfahrungen bei der Umsetzung der Informationsfreiheit [#3438]
Datum
27. August 2025 23:27
An
Leoben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Anfrage zur Ausgestaltung Ihrer Büroordnung sowie zu Erfahrungen bei der Umsetzung der Informationsfreiheit" vom 06.06.2025 (#3438) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Erwin Ernst Steinhammer
Leoben
Sehr geehrter Herr Steinhammer, wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht betreffend die "Anfrage zur Ausgestalt…
Von
Leoben
Betreff
AW: Anfrage zur Ausgestaltung Ihrer Büroordnung sowie zu Erfahrungen bei der Umsetzung der Informationsfreiheit [#3438]
Datum
8. September 2025 15:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Steinhammer, wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht betreffend die "Anfrage zur Ausgestaltung Ihrer Büroordnung sowie zu Erfahrungen bei der Umsetzung der Informationsfreiheit [#3438]" per 28.08.2025 und halten diesbezüglich fest, dass Ihre ursprüngliche Eingabe vom 06.06.2025 aufgrund der von Ihnen verwendeten E-Mail-Adresse im Spam-Ordner gelandet ist. Selbstverständlich werden wir Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten. Freundliche Grüße
Kein Nachrichtentext
Von
Leoben
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. September 2025
Status
Dominik Kumpusch (KUMPUSCH_DO) hat "ALR-2025-0059" mit Ihnen geteilt [Stadtgemeinde Leoben Nextcloud] Eingehende …
Von
Leoben
Betreff
Dominik Kumpusch (KUMPUSCH_DO) hat "ALR-2025-0059" mit Ihnen geteilt
Datum
24. September 2025 11:27
Status
[Stadtgemeinde Leoben Nextcloud] Eingehende Freigabe Hallo, Dominik Kumpusch (KUMPUSCH_DO) hat soeben »ALR-2025-0059« mit Ihnen geteilt. Sie können auf die geteilte Datei zugreifen, indem Sie sich mit Ihrem Gastkonto anmelden. Nach Aktivierung Ihres Kontos können Sie die Freigabe ansehen, indem Sie sich mit <<E-Mail-Adresse>> anmelden. Die Freigabe wird um 31. Oktober 2025 ablaufen. Konto aktivieren<https://nc.leoben.at/lostpassword/reset…> Freigabe ansehen<https://nc.leoben.at/f/326836?direct=1> Stadtgemeinde Leoben Nextcloud Dies ist eine automatisch versandte E-Mail, bitte nicht antworten. ________________________________ Dieses E-Mail ist ausdrücklich nur zur Verwendung durch den Empfänger bestimmt. Sind Sie nicht der beabsichtigte Empfänger, verständigen Sie bitte unverzüglich den Absender und löschen dieses E-Mail. Jede Weiterleitung, Verbreitung oder Nutzung des Inhaltes durch andere Personen als den beabsichtigten Empfänger ist ausdrücklich untersagt. Die Datenschutzerklärung der Stadtgemeinde Leoben sowie weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.leoben.at/datenschutzerklae… ________________________________
Activity at Stadtgemeinde Leoben Nextcloud [Stadtgemeinde Leoben Nextcloud] Hello Erwin Ernst Steinhammer There…
Von
Leoben
Betreff
Activity at Stadtgemeinde Leoben Nextcloud
Datum
24. September 2025 12:30
Status
[Stadtgemeinde Leoben Nextcloud] Hello Erwin Ernst Steinhammer There was some activity at Stadtgemeinde Leoben Nextcloud<https://nc.leoben.at/> [•] Today, 9:27 AM Dominik Kumpusch (KUMPUSCH_DO) shared ALR-2025-0059<https://nc.leoben.at/index.php/f/326836> with you Stadtgemeinde Leoben Nextcloud This is an automatically sent email, please do not reply. ________________________________ Dieses E-Mail ist ausdrücklich nur zur Verwendung durch den Empfänger bestimmt. Sind Sie nicht der beabsichtigte Empfänger, verständigen Sie bitte unverzüglich den Absender und löschen dieses E-Mail. Jede Weiterleitung, Verbreitung oder Nutzung des Inhaltes durch andere Personen als den beabsichtigten Empfänger ist ausdrücklich untersagt. Die Datenschutzerklärung der Stadtgemeinde Leoben sowie weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.leoben.at/datenschutzerklae… ________________________________
Erwin Ernst Steinhammer
AW: Activity at Stadtgemeinde Leoben Nextcloud [#3438] Guten Tag, vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen …
An Leoben Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
AW: Activity at Stadtgemeinde Leoben Nextcloud [#3438]
Datum
7. Oktober 2025 13:46
An
Leoben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen und die Gewährung des möglichst direkten Zugangs! Ich hoffe, diese Informationen können dazu beitragen, die Effektivität des IFG in vielen weiteren Gemeinden zu verbessern! Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 3438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3438/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>