Anfrage zur Trennung von Milizsystem und Justiz im Licht alternativer Theorien

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bzg. ergeht die Anfrage ob das Milizsystem ein Kontrollmechanismus innerhalb des Staatlichen und justiziellen Systems und/vorallem/oder als Werkzeug agiert, um die Unabhängigkeit eines Staates ansich subtil zu beeinflussen? Sehen Sie Verbindungen, die darauf hindeuten könnten, dass das Milizsystem bewusst beibehalten wurde, um auf symbolischer Ebene die „Einbindung“ aller staatlichen Gewalten in das Verteidigungssystem zu betonen?

Gibt es in der Literatur oder Praxis Hinweise darauf, dass das Milizsystem als Katalysator für Loyalität dient, der spezifische Institutionen einbindet?

In einem breiteren philosophischen Sinne trägt das Milizsystem zur Identität des Rechtsstaats bei, da es die Bürger sowohl in die Sicherheit als auch in die Verantwortung für das Gemeinwesen stellt. Gilt das Milizsystem als Integrationssymbol des Staatsvolks, das jenseits von Bürokratie und Militärhoheit auf freiwilliger Verbundenheit basiert und die Bindung an die Werte des Rechtsstaats fördert? Ist das Milizsystem ein Ausdruck von Bürgerpflicht und kollektiver Verantwortung und was unterscheidet es letzten Endes vom "normalen Bürger"?

Ist das Milizsystem ein Ausdruck kollektiver "Verantwortung" im Rechtsstaat?

Inwiefern unterscheidet sich die Rolle eines Milizangehörigen im Milizsystem von der eines „normalen“ Bürgers, der keinen militärischen Pflichten unterliegt?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    27. Oktober 2024
  • Frist
    22. Dezember 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage zur Trennung von Milizsystem und Justiz im Licht alternativer Theorien [#3226]
Datum
27. Oktober 2024 04:38
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bzg. ergeht die Anfrage ob das Milizsystem ein Kontrollmechanismus innerhalb des Staatlichen und justiziellen Systems und/vorallem/oder als Werkzeug agiert, um die Unabhängigkeit eines Staates ansich subtil zu beeinflussen? Sehen Sie Verbindungen, die darauf hindeuten könnten, dass das Milizsystem bewusst beibehalten wurde, um auf symbolischer Ebene die „Einbindung“ aller staatlichen Gewalten in das Verteidigungssystem zu betonen? Gibt es in der Literatur oder Praxis Hinweise darauf, dass das Milizsystem als Katalysator für Loyalität dient, der spezifische Institutionen einbindet? In einem breiteren philosophischen Sinne trägt das Milizsystem zur Identität des Rechtsstaats bei, da es die Bürger sowohl in die Sicherheit als auch in die Verantwortung für das Gemeinwesen stellt. Gilt das Milizsystem als Integrationssymbol des Staatsvolks, das jenseits von Bürokratie und Militärhoheit auf freiwilliger Verbundenheit basiert und die Bindung an die Werte des Rechtsstaats fördert? Ist das Milizsystem ein Ausdruck von Bürgerpflicht und kollektiver Verantwortung und was unterscheidet es letzten Endes vom "normalen Bürger"? Ist das Milizsystem ein Ausdruck kollektiver "Verantwortung" im Rechtsstaat? Inwiefern unterscheidet sich die Rolle eines Milizangehörigen im Milizsystem von der eines „normalen“ Bürgers, der keinen militärischen Pflichten unterliegt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3226/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in Angelegenheiten des Milizsystem und daran anknüpfende Rechtsfragen betreffen den Wirku…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Anfrage zur Trennung von Milizsystem und Justiz im Licht alternativer Theorien [#3226]
Datum
29. Oktober 2024 09:13
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Angelegenheiten des Milizsystem und daran anknüpfende Rechtsfragen betreffen den Wirkungsbereich des Herrn Bundesministers für Landesverteidigung und sind daher nicht von der Auskunftspflicht des Justizressorts umfasst. Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft zu beantragen (§ 4 Auskunftspflichtgesetz). Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig. Sie können den Antrag entweder schriftlich (von Ihnen unterfertigt) in Papierform einbringen oder Ihre Identität mit einem Scan Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerschein nachweisen. Danach können wir den beantragten Bescheid ausstellen und den Vorgang mit Ihren Daten als gebührenrelevant an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel melden. Der Bescheid wird im Wesentlichen dieselbe Begründung enthalten, Sie aber in den Stand versetzen, ein Rechtsmittel gegen die Nichterteilung der Auskunft beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen. Mit freundlichen Grüßen