Angestellte im Ministerium

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Auch wenn das Dokument „Geschäfts- und Personaleinteilung (GZ. 2024-0.286.833)“ frei verfügbar ist und darin Namen und akademische Grade enthalten sind, enthält dies keine bis wenig Information über das (gelernte) Fachgebiet der einzelnen Mitarbeiter was grundsätzliche Fragen aufwirft:

1. Wie viele angestellte Mitarbeiter gibt es in Summe im gesamten Ministerium?
2. Wie viele Mitarbeiter kommen dabei aus den Fachgebieten/Wissenschaften ..
.. Verwaltung (Sekretariat),
.. Haustechnik (interne IT, Raumpflege),
.. Juristerei (Jus),
.. Wirtschaft (Kaufmännische Lehre, HAK/HASCH, BWL),
.. Naturwissenschaften (Physik), Mathematik oder Informatik (nicht Systembetreuung),
.. Ingenieurswissenschaften (Bauwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik),
.. Medizin (Medizin/Arzt, Krankenpflege, Pharmazie, ..),
.. Geisteswissenschaften (Geschichte, Philosophie, ..),
.. Sprachwissenschaften und Übersetzung,
.. sonstige (Medien-, Politikwissenschaften, ..)?
3. Wie hat sich die Anzahl der angestellten Mitarbeiter seit 2020 entwickelt?
4. Nachdem immer wieder von Geschlechterparität gesprochen wird, welchen Anteil haben Frauen/Männer in Führungspositionen bzw. im Gesamten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2024
  • Frist
    1. Februar 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Angestellte im Ministerium [#3259]
Datum
7. Dezember 2024 10:06
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Auch wenn das Dokument „Geschäfts- und Personaleinteilung (GZ. 2024-0.286.833)“ frei verfügbar ist und darin Namen und akademische Grade enthalten sind, enthält dies keine bis wenig Information über das (gelernte) Fachgebiet der einzelnen Mitarbeiter was grundsätzliche Fragen aufwirft: 1. Wie viele angestellte Mitarbeiter gibt es in Summe im gesamten Ministerium? 2. Wie viele Mitarbeiter kommen dabei aus den Fachgebieten/Wissenschaften .. .. Verwaltung (Sekretariat), .. Haustechnik (interne IT, Raumpflege), .. Juristerei (Jus), .. Wirtschaft (Kaufmännische Lehre, HAK/HASCH, BWL), .. Naturwissenschaften (Physik), Mathematik oder Informatik (nicht Systembetreuung), .. Ingenieurswissenschaften (Bauwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik), .. Medizin (Medizin/Arzt, Krankenpflege, Pharmazie, ..), .. Geisteswissenschaften (Geschichte, Philosophie, ..), .. Sprachwissenschaften und Übersetzung, .. sonstige (Medien-, Politikwissenschaften, ..)? 3. Wie hat sich die Anzahl der angestellten Mitarbeiter seit 2020 entwickelt? 4. Nachdem immer wieder von Geschlechterparität gesprochen wird, welchen Anteil haben Frauen/Männer in Führungspositionen bzw. im Gesamten?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3259/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der in gege…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
GZ. 2025-0.042.688; Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu Angestellte im Ministerium
Datum
24. Januar 2025 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen