Anmeldung Wohnmobil (Eigenbau) - NoVA
                    Anfrage an:
                    
                        Bundesministerium für Finanzen
                    
                
                
                
                
                    
                        Verwendetes Gesetz:
                        Informationsfreiheitsgesetz
                    
                
                
                Ich habe meinen LKW (Baujahr 2004) auf ein Wohnmobil umgebaut. 2024 wurde das Fahrzeug auf M1/Wohnmobil umtypisiert.
Als ich es dann anmelden und die NoVA bezahlen wollte erhielt ich bei drei verschiedenen Finanzämtern  DREI verschiedene Auskünfte zur Höhe der Abgabe, mit erheblichen Unterschieden in der Höhe.
Meine Frage:
1) Wie kann das möglich sein?
2) Warum sollte das Baujahr 2004 plötzlich auf 2024 geändert werden? Das Fahrzeug hat keine Verjüngungskur durchlaufen.
3) Ich erbitte Auskunft von kompetenter Stelle über die Höhe der NoVA
Warte auf Antwort
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                Datum31. Oktober 2025
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                28. November 2025
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