Anrainerverpflichtung Schneeräumung

Anfrage an: Linz
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

gemäß § 93 STVO sind Anrainer einer Straße dazu verpflichtet die Gehsteige von Schnee und Eis zu befreien.

In wessen Aufgabenbereich fällt in der Stadt Linz die Überprüfung der Einhaltung dieser Verpflichtung?

Wie viele Kontrollen dieser Verpflichtung gab es in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils.
Und wie viele Beanstandungen gab es bei diesen Kontrollen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Januar 2026
  • Frist
    13. Februar 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Linz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anrainerverpflichtung Schneeräumung [#4325]
Datum
16. Januar 2026 17:36
An
Linz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
gemäß § 93 STVO sind Anrainer einer Straße dazu verpflichtet die Gehsteige von Schnee und Eis zu befreien. In wessen Aufgabenbereich fällt in der Stadt Linz die Überprüfung der Einhaltung dieser Verpflichtung? Wie viele Kontrollen dieser Verpflichtung gab es in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils. Und wie viele Beanstandungen gab es bei diesen Kontrollen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4325/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfrage gem. IFG Sehr geehrter Herr [geschwärzt], im Anhang darf ich Ihnen die Beantwortung Ihres Auskunftsbegehr…
Von
Linz
Betreff
Anfrage gem. IFG
Datum
22. Januar 2026 07:38
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
38,3 KB
image002.png
17,7 KB


Sehr geehrter Herr [geschwärzt], im Anhang darf ich Ihnen die Beantwortung Ihres Auskunftsbegehrens übermitteln. Freundliche Grüße P.s. Folgen Sie uns auf LinkedIn<[geschwärzt]> und bleiben Sie am Laufenden! [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] Geschäftsführer Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5 Tel.: +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] mail to: [geschwärzt]<[geschwärzt]> visit: ordnungsdienst-linz.at<http://www.ordnungsdienst-linz.at/> FB-Nr.: [geschwärzt] FB-Gericht: [geschwärzt] Bewerten sie unseren Service auf Google! Bewertung abgeben<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]
Anfragesteller/in
AW: Anfrage gem. IFG [#4325] Guten Tag, Vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in …
An Linz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Anfrage gem. IFG [#4325]
Datum
1. Februar 2026 15:16
An
Linz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4325/

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