Antrag auf Akteneinsicht nach IFG – Gesellschaftsvertrag Ötztaler Wasserkraft GmbH

Anfrage an: Oetz, Tirol
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Bitte übermitteln Sie mir den vollständigen Gesellschaftsvertrag der Ötztaler Wasserkraft GmbH inklusive des viel zitierten Sideletters (der von BGM und zwei GVs unterfertigt worden ist) sowie das Protokoll samt Beschlussfassung zum Beitritt der Gemeinde Oetz in die Gesellschaft.

Hintergrund ist, dass nach Recherchen (vgl. STANDARD, 19.06.2020) ein formeller Gemeinderatsbeschluss zum Beitritt der Gemeinde Oetz in die Gesellschaft offenbar nicht erfolgt ist. Um diesen Vorgang lückenlos nachvollziehen zu können, ersuche ich um Einsicht in die oben genannten Unterlagen.

Vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. September 2025
  • Frist
    29. September 2025
  • 3 Follower:innen
Mail Delivery System
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host mail.fragdenstaat.at. I'm sorry to have to in…
Von
Behörde
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
1. September 2025 23:44
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.eml
3,7 KB
This is the mail system at host mail.fragdenstaat.at. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: Host or domain name not found. Name service error for name=oetz.tirol.gv.at type=AAAA: Host not found Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Bitte übermitteln Sie mir den vollständigen Gesellschaftsvertrag der Ötztaler Wasserkraft GmbH inklusive des viel zitierten Sideletters (der von BGM und zwei GVs unterfertigt worden ist) sowie das Protokoll samt Beschlussfassung zum Beitritt der Gemeinde Oetz in die Gesellschaft. Hintergrund ist, dass nach Recherchen (vgl. STANDARD, 19.06.2020) ein formeller Gemeinderatsbeschluss zum Beitritt der Gemeinde Oetz in die Gesellschaft offenbar nicht erfolgt ist. Um diesen Vorgang lückenlos nachvollziehen zu können, ersuche ich um Einsicht in die oben genannten Unterlagen. Vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen
NR a. D. Dominik Schrott, MSc
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Oetz, Tirol Details
Von
NR a. D. Dominik Schrott, MSc
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht nach IFG – Gesellschaftsvertrag Ötztaler Wasserkraft GmbH [#3569]
Datum
3. September 2025 09:50
An
Oetz, Tirol
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Bitte übermitteln Sie mir den vollständigen Gesellschaftsvertrag der Ötztaler Wasserkraft GmbH inklusive des viel zitierten Sideletters (der von BGM und zwei GVs unterfertigt worden ist) sowie das Protokoll samt Beschlussfassung zum Beitritt der Gemeinde Oetz in die Gesellschaft. Hintergrund ist, dass nach Recherchen (vgl. STANDARD, 19.06.2020) ein formeller Gemeinderatsbeschluss zum Beitritt der Gemeinde Oetz in die Gesellschaft offenbar nicht erfolgt ist. Um diesen Vorgang lückenlos nachvollziehen zu können, ersuche ich um Einsicht in die oben genannten Unterlagen. Vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen NR a. D. Dominik Schrott, MSc Anfragenr: 3569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3569/ Postanschrift NR a. D. Dominik Schrott, MSc << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen NR a. D. Dominik Schrott, MSc
Oetz, Tirol
Sehr geehrter Herr Schrott, Sie haben am 03. September 2025 gem §7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Ertei…
Von
Oetz, Tirol
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht nach IFG – Gesellschaftsvertrag Ötztaler Wasserkraft GmbH [#3569]
Datum
30. September 2025 11:58
Status
Sehr geehrter Herr Schrott, Sie haben am 03. September 2025 gem §7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung von Informationen beantragt. Gem § 8 Abs 1 IFG ist der Zugang zur Information ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrages beim zuständigen Organ zu gewähren. Kann der Zugang zur Information aus besonderen Gründen jedoch nicht innerhalb der Frist gemäß Abs 1 gewährt werden, so kann die Frist nach § 8 Abs 2 1.S IFG um weitere vier Wochen verlängert werden. Dem Antragteller ist dies unter Angabe der Gründe nach § 8 Abs 2 2. S IFG innerhalb der Frist gem Abs 1 mitzuteilen. Da Ihr Antrag bereits zwei Tage nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes beim zuständigen Organ eingelangt ist, konnten die hierfür erforderlichen personellen Ressourcen urlaubsbedingt nicht in dem für die Beantwortung erforderlichen Ausmaß bereitgestellt werden. Zudem sind weitere technische Vorkehrungen zu treffen, um die Gesetzmäßigkeit des Zugangs zu den Informationen sicherzustellen. Es liegen daher besondere Gründe vor. Mir möchten Ihnen deshalb gem § 8 Abs 2 2. S IFG fristgerecht mitteilen, dass aufgrund der eben genannten Gründen, die Frist gemäß § 8 Abs 2 IFG um weitere vier Wochen verlängert wird. Wir bitten um Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen
NR a. D. Dominik Schrott, MSc
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich nehme die fristgerechte Verlängerung zur Kenntnis, m…
An Oetz, Tirol Details
Von
NR a. D. Dominik Schrott, MSc
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht nach IFG – Gesellschaftsvertrag Ötztaler Wasserkraft GmbH [#3569]
Datum
2. Oktober 2025 08:32
An
Oetz, Tirol
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich nehme die fristgerechte Verlängerung zur Kenntnis, möchte jedoch mit Nachdruck darauf hinweisen, dass das Informationsfreiheitsgesetz ausdrücklich den raschen Zugang zu den beantragten Informationen vorsieht. Die angeführten Gründe – urlaubsbedingte Abwesenheiten sowie technische Vorkehrungen – können nach meiner Auffassung nicht als ausreichende Rechtfertigung dienen, den Informationszugang um weitere vier Wochen hinauszuschieben. Gerade in der Einführungsphase des Gesetzes ist es entscheidend, dass die Behörden ihrer Verpflichtung zur Transparenz konsequent nachkommen und die notwendigen Ressourcen sicherstellen. Ich ersuche daher nochmals um eine Bearbeitung ohne weiteren Aufschub und erwarte die Übermittlung der beantragten Informationen so zeitnah wie möglich – jedenfalls aber noch deutlich vor Ablauf der nun verlängerten Frist. Mit freundlichen Grüßen NR a. D. Dominik Schrott, MSc Anfragenr: 3569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3569/ Postanschrift NR a. D. Dominik Schrott, MSc << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>