Antrag auf Informationszugang gem. IFG: Prüfkriterien, Ablehnungsgründe und Rechtsmittel in Visumverfahren (Neu-Delhi und Islamabad)
den Zugang zu nachfolgend aufgelisteten statistischen Daten sowie amtlichen Dokumenten (Richtlinien/Erlässen) betreffend die Visa-Prüfprozesse und Rechtsmittelverfahren der österreichischen Vertretungsbehörden in Neu-Delhi (Indien) und Islamabad (Pakistan).
Soweit im Folgenden statistische Daten angefragt werden, ersuche ich um Aufschlüsselung nach den drei zuletzt vollständig abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2024 und 2025) sowie um getrennte Ausweisung für die beiden genannten Botschaften.
1. Reisezweck und standardisierte Ablehnungsgründe (Statistik):
Wie verteilen sich die gestellten Visumanträge prozentual oder in absoluten Zahlen auf die jeweiligen Reisezwecke (z. B. Tourismus, Geschäftsreise, Familienbesuch, Studium)?
Wie oft wurden Visumanträge in den genannten Jahren spezifisch aufgrund des standardisierten Ablehnungsgrundes "Fehlende/Unzureichende finanzielle Mittel" (Schengen-Ablehnungsgrund Nr. 3) abgelehnt?
Wie oft wurden Visumanträge in den genannten Jahren spezifisch aufgrund des standardisierten Ablehnungsgrundes "Fehlende Rückkehrbereitschaft / Zweifel an der Ausreiseabsicht" (Schengen-Ablehnungsgrund Nr. 10) abgelehnt?
2. Rechtsmittelverfahren (Statistik):
Gegen wie viele der abgelehnten Visumanträge wurde im jeweiligen Jahr das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde erhoben?
In wie vielen Fällen wurde daraufhin behördenintern eine Beschwerdevorentscheidung (BVE) getroffen, die der Beschwerde stattgab (sprich: das Visum wurde nachträglich doch noch erteilt)?
In wie vielen Fällen wurde von den Antragstellenden ein Vorlageantrag gestellt, weil die Beschwerdevorentscheidung negativ ausfiel?
Wie viele dieser Verfahren wurden infolge eines Vorlageantrags tatsächlich dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zur Entscheidung vorgelegt?
In wie vielen Fällen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in den genannten Jahren in Visumsangelegenheiten gegen die Entscheidung der Vertretungsbehörde (bzw. des BMEIA) und zugunsten der Antragstellenden entschieden (Aufhebung/Abänderung)?
3. Interne Prüfkriterien und Richtlinien (Herausgabe von Dokumenten/Informationen):
Um zu verstehen, wie die qualitativen Kriterien für die Visumvergabe bewertet werden, beantrage ich den Zugang zu den folgenden amtlichen Informationen bzw. behördeninternen Vorgaben, Weisungen, Checklisten oder Handbüchern (insbesondere "Lokale Schengen-Zusammenarbeit" / LSC-Guidelines), die an den genannten Botschaften aktuell zur Anwendung kommen:
Finanzielle Mittel: Welche konkreten Richtwerte (z. B. Betrag in Euro pro Aufenthaltstag) sind für Antragsteller aus Indien bzw. Pakistan als Nachweis für ausreichende finanzielle Mittel vorgegeben?
Flugtickets: Welche internen Weisungen regeln, in welchen Fällen zwingend ein bereits bezahltes Flugticket verlangt wird und in welchen Fällen eine unverbindliche Flugreservierung für den Antrag ausreicht?
Rückkehrbereitschaft: Welche internen Checklisten, Weisungen oder Kriterienkataloge existieren, anhand derer die Mitarbeiter der Konsularabteilung das Kriterium der "Rückkehrbereitschaft" (familiäre, wirtschaftliche und berufliche Verwurzelung) systematisch prüfen und bewerten? (Ich ersuche um Übermittlung der entsprechenden Dokumente).
Hinweis zur Beantwortung:
Sollten sich die geforderten Statistiken (z.B. BVwG-Entscheidungen) nicht getrennt nach den genannten Vertretungsbehörden filtern lassen, ersuche ich stattdessen um die entsprechenden Gesamtzahlen. Sollte die Herausgabe interner Richtlinien (Punkt 3) aus Gründen der Sicherheit teilweise eingeschränkt sein, ersuche ich um Schwärzung der entsprechenden Passagen und Übermittlung der restlichen, nicht betroffenen Dokumententeile gem. § 7 IFG.
Ich ersuche um Übermittlung der Informationen und Dokumente in einem gängigen digitalen Format (z. B. PDF, Excel, CSV).
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Datum29. Mai 2026
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26. Juni 2026
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