Antrag gemäß IFG — Kaufverträge und Kaufpreise der veräußerten Wohnliegenschaften
Die IFP Immobilien Freizeit Parken-Wiener Neustadt GmbH ist als der Kontrolle des Rechnungshofes bzw. des Landesrechnungshofes unterliegende Unternehmung informationspflichtige Stelle im Sinne des IFG.
Antragsteller: Fabian Storch. Weitere Nachweise zur Glaubhaftmachung meiner Identität übermittle ich auf Verlangen umgehend.
Ich beantrage Zugang zu folgenden Informationen:
1. Die mit Wirksamkeit zum 01.08.2026 abgeschlossenen Kaufverträge samt sämtlichen Beilagen, Anhängen, Nachträgen und Nebenvereinbarungen betreffend: a) Gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft Wien-Süd — Neunkirchner Straße 72, Pottendorfer Straße 42, Walthergasse 17; b) Gemeinnützige Baubetreuungsgesellschaft Familienwohnbau Niederösterreich — Adlergasse 3, Bräunlichgasse 6a und 8, Grazer Straße 96a/Keßlergasse 7, Kollonitschgasse 12.
2. Sämtliche mit Wirksamkeit zum 01.09.2026 abgeschlossenen Kaufverträge über Wohnliegenschaften der IFP GmbH samt sämtlichen Beilagen, Anhängen, Nachträgen und Nebenvereinbarungen, betreffend die Übergabe von 1.242 Wohneinheiten an die GLM Preiswert Wohnen GmbH, die Quadradite GmbH und die WertInvest WieNeu Prop GmbH & Co KG — darunter die Gustav-Kraupa-Wohnhausanlage, der Etrich-Hof, die Anton-Ofenböck-Häuser, das "Schärf-Haus" Ferdinand-Porsche-Ring 1, die Sparkassenhäuser/Josefstadt sowie die "Verbund-Häuser". Ich beantrage ferner eine Aufstellung, welche Liegenschaft welcher Erwerberin und welchem der elf Pakete zugeordnet ist.
3. Die je Liegenschaft bzw. je Paket erzielten Kaufpreise sowie sämtliche Aufzeichnungen über das bislang insgesamt erzielte Verkaufsvolumen.
4. Sämtliche Aufzeichnungen über die zum Stichtag der jeweiligen Übergabe bestehenden Mietzinsreserven bzw. Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge je Liegenschaft sowie sämtliche Aufzeichnungen darüber, ob und in welcher Weise diese Rücklagen bei der Kaufpreisbildung berücksichtigt und auf die Erwerberinnen übertragen wurden.
5. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Veräußerungsverfahren abgeschlossenen Verschwiegenheits- bzw. Vertraulichkeitsvereinbarungen, gleich ob mit Bieterinnen, Erwerberinnen oder Beraterinnen.
6. Sämtliche vertraglichen Regelungen zugunsten der Mieterinnen und Mieter bzw. zur Absicherung des Wohnzwecks — insbesondere Mietzinsbeschränkungen, Sanierungs- und Instandhaltungsverpflichtungen, Beschränkungen der Weiterveräußerung oder der Begründung von Wohnungseigentum, Wiederkaufs- oder Vorkaufsrechte der Stadt Wiener Neustadt oder der IFP GmbH sowie damit verbundene Vertragsstrafen —, gesondert ausgewiesen für jede der unter Punkt 1 und 2 genannten Erwerberinnen. Sollten für einzelne Erwerberinnen keine derartigen Regelungen bestehen, ersuche ich um eine entsprechende Mitteilung.
7. Eine Aufstellung der zum jeweiligen Übergabestichtag (01.08.2026 bzw. 01.09.2026) aufrechten Mietverhältnisse in den veräußerten Liegenschaften, gegliedert nach befristeten und unbefristeten Verträgen sowie nach Liegenschaft, samt Anzahl der in diesen Wohnungen gemeldeten Personen je Liegenschaft.
Zur Interessenabwägung: Gegenstand der Veräußerung ist ehemals kommunales Wohnungsvermögen einer zu 100 % im Eigentum der Stadt Wiener Neustadt stehenden Gesellschaft, übertragen nach einem abgeschlossenen EU-weit offenen Verfahren. Das öffentliche Interesse an der Nachvollziehbarkeit der Preisbildung und der vertraglichen Absicherung von 1.646 Mieteinheiten überwiegt allfällige gegenläufige Geheimhaltungsinteressen. Eine vereinbarte Vertraulichkeit begründet für sich allein keinen Geheimhaltungsgrund im Sinne des IFG; privatrechtliche Vereinbarungen können den Informationszugang nach Art. 22a B-VG nicht abbedingen.
Zu den Zahlenangaben: Die in diesem Antrag genannten Zahlen (2.256 Mieteinheiten gesamt, 1.646 zu veräußernde Einheiten, 1.242 mit 01.09.2026 übergebene Einheiten, elf Pakete, 35 Liegenschaften) beruhen auf öffentlichen Angaben der Stadt Wiener Neustadt und der IFP GmbH. Sofern diese Angaben von den tatsächlichen Werten abweichen, ersuche ich um Auskunft anhand der tatsächlichen Werte; der Antrag ist nicht auf die genannten Zahlen beschränkt.
Form der Informationserteilung: Übermittlung in elektronischer Form (durchsuchbares PDF) an die oben angeführte E-Mail-Adresse.
Teilzugang: Sollten einzelne der begehrten Informationen ganz oder teilweise Geheimhaltungsgründen unterliegen, beantrage ich ausdrücklich die Gewährung des Zugangs im verbleibenden Umfang durch Übermittlung entsprechend geschwärzter Fassungen sowie eine dokumentenbezogene Begründung, welcher Geheimhaltungsgrund welcher konkreten Passage entgegensteht. Insbesondere ersuche ich um Übermittlung der Vertragsurkunden auch dann, wenn einzelne personenbezogene Daten unkenntlich zu machen sind.
Sollte dem Antrag nicht innerhalb der Frist des § 8 IFG entsprochen werden, behalte ich mir vor, gemäß § 14 Abs. 2 IFG einen Antrag auf Entscheidung der Streitigkeit durch das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich zu stellen.
Warte auf Antwort
-
Datum25. August 2026
-
22. September 2026
-
Ein:e Follower:in