Antrag gemäß IFG — Verfahrensunterlagen zur Veräußerung der kommunalen Wohnliegenschaften
Die IFP Immobilien Freizeit Parken-Wiener Neustadt GmbH ist als der Kontrolle des Rechnungshofes bzw. des Landesrechnungshofes unterliegende Unternehmung informationspflichtige Stelle im Sinne des IFG.
Antragsteller: Fabian Storch. Weitere Nachweise zur Glaubhaftmachung meiner Identität übermittle ich auf Verlangen umgehend.
Ich beantrage Zugang zu folgenden Informationen:
1. Sämtliche Unterlagen der EU-weit offenen Ausschreibung betreffend die Veräußerung der von der IFP GmbH gehaltenen Wohnliegenschaften (Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU, Referenz 665518-2025), insbesondere die Verfahrens- bzw. Bieterunterlagen, die Eignungs- und Zuschlagskriterien, allfällige Bieterinformationen, Fragen- und Antwortkataloge sowie sämtliche Beilagen.
2. Sämtliche Aufzeichnungen, aus denen die für die einzelnen Liegenschaften bzw. Pakete festgesetzten Ruf-, Mindest- oder Ausrufungspreise hervorgehen.
3. Den Bericht über die Evaluierung und Kostenschätzung der Liegenschaften jener Expertinnen und Experten, die im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2025 genannt sind, sowie sämtliche weiteren Bewertungs-, Schätz- oder Verkehrswertgutachten zu den betroffenen Liegenschaften, einschließlich der Bezeichnung der beauftragten Sachverständigen, des Zeitpunkts und Umfangs ihrer Beauftragung sowie des Auftrags- bzw. Werkvertrags.
4. Die zwischen der IFP GmbH und der CBRE GmbH sowie der FSM Rechtsanwälte GmbH (bzw. jeweils verbundenen Gesellschaften) abgeschlossenen Beratungs-, Vertretungs-, Makler- oder Vermittlungsverträge samt Honorarvereinbarungen und sämtlichen Nachträgen.
5. Sämtliche Aufzeichnungen zur Prüfung der fachlichen, finanziellen und rechtlichen Eignung der Bieterinnen und Bieter sowie zur Bewertung der eingelangten Angebote, einschließlich Punktevergaben, Niederschriften und Aktenvermerken.
6. Sämtliche Beschlüsse der Organe der IFP GmbH (Geschäftsführung, Aufsichtsrat, General- bzw. Gesellschafterversammlung) betreffend die Neustrukturierung der Liegenschaften in elf Pakete sowie die Freigabe der Veräußerung, samt den zugehörigen Vorlagen und Sitzungsprotokollen — unabhängig von der Bezeichnung des jeweiligen Tagesordnungspunktes.
7. Sämtliche Aufzeichnungen (Zeit- und Projektpläne, Statusberichte, Vorlagen) zum zeitlichen Ablauf der Veräußerung der drei noch nicht übergebenen der elf Pakete, zu denen laut Aussendung der Stadt vom 25.08.2026 die Verhandlungen noch laufen.
8. Sämtliche Aufzeichnungen betreffend die Aufhebung oder Abänderung des zwischen der Stadt Wiener Neustadt und der IFP GmbH bestehenden Fruchtgenussvertrages, einschließlich der Entscheidungsgrundlagen und allfälliger Gutachten.
9. Sämtliche Aufzeichnungen über die von der Stadt Wiener Neustadt an die IFP GmbH geleisteten Fruchtgenussentgelte, gesondert je Kalenderjahr ab 2007. Ferner sämtliche Aufzeichnungen darüber, welche Maßnahmen die IFP GmbH zur Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Bericht über die Stadt Wiener Neustadt (2015) betreffend die Immobilien Freizeit Parken GmbH gesetzt hat, einschließlich allfälliger Follow-up-Berichte.
10. Sämtliche Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, nach welchen Kriterien und auf welcher Entscheidungsgrundlage bestimmt wurde, welche Liegenschaften veräußert und welche im Eigentum der IFP GmbH bzw. der Stadt Wiener Neustadt verbleiben, einschließlich sämtlicher Vorauswahl-, Portfolio- und Priorisierungsunterlagen sowie der Zuordnung der einzelnen Liegenschaften zu den elf Paketen. Dies betrifft insbesondere die Frage, aus welchen Gründen Objekte wie der Posthof, der Pernerstorfer Hof und der Renner-Hof im Bestand verbleiben, während andere Objekte — etwa die Robert-Stolz-Siedlung, die Gustav-Kraupa-Wohnhausanlage und der Etrich-Hof — zur Veräußerung vorgesehen wurden.
Zu den Zahlenangaben: Die in diesem Antrag genannten Zahlen (2.256 Mieteinheiten gesamt, 1.646 zu veräußernde Einheiten, 1.242 mit 01.09.2026 übergebene Einheiten, elf Pakete, 35 Liegenschaften) beruhen auf öffentlichen Angaben der Stadt Wiener Neustadt und der IFP GmbH. Sofern diese Angaben von den tatsächlichen Werten abweichen, ersuche ich um Auskunft anhand der tatsächlichen Werte; der Antrag ist nicht auf die genannten Zahlen beschränkt.
Form der Informationserteilung: Ich ersuche um Übermittlung in elektronischer Form (durchsuchbares PDF) an die oben angeführte E-Mail-Adresse.
Teilzugang: Sollten einzelne der begehrten Informationen ganz oder teilweise Geheimhaltungsgründen unterliegen, beantrage ich ausdrücklich die Gewährung des Zugangs im verbleibenden Umfang durch Übermittlung entsprechend geschwärzter Fassungen sowie eine dokumentenbezogene Begründung, welcher Geheimhaltungsgrund welcher konkreten Passage entgegensteht.
Sollte dem Antrag nicht innerhalb der Frist des § 8 IFG entsprochen werden, behalte ich mir vor, gemäß § 14 Abs. 2 IFG einen Antrag auf Entscheidung der Streitigkeit durch das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich zu stellen.
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Datum25. August 2026
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22. September 2026
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