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Anzahl der betreuten Tagesstätten für Schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche in Österreich, eingeteilt nach Altersgruppen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die Anzahl der Tagesstätten für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche, die ein Sonderpflegepersonal für sich beanspruchen und die auch in adäquaten Altersgruppen eingeteilt sind. Gemeint sind keine sonderpädagogischen Schulen oder Tageswerkstätten für Behinderte.
Bzw. in welchem Umkreis diese betreuten Tagesstätten für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche in Österreich liegen.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    23. November 2015
  • Frist
    18. Januar 2016
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anzahl der betreuten Tagesstätten für Schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche in Österreich, eingeteilt nach Altersgruppen [#446]
Datum
23. November 2015 18:52
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die Anzahl der Tagesstätten für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche, die ein Sonderpflegepersonal für sich beanspruchen und die auch in adäquaten Altersgruppen eingeteilt sind. Gemeint sind keine sonderpädagogischen Schulen oder Tageswerkstätten für Behinderte. Bzw. in welchem Umkreis diese betreuten Tagesstätten für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche in Österreich liegen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Tagesstätten für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche sind nach der österr. Bu…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Anzahl der betreuten Tagesstätten für Schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche in Österreich, eingeteilt nach Altersgruppen [#446]
Datum
24. November 2015 15:23
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in Tagesstätten für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche sind nach der österr. Bundesverfassung Angelegenheiten der Bundesländer. Dem Bund kommt daher diesbezüglich keine wie immer geartete Zuständigkeit zu. Infolge dessen liegen dem Sozialministerium auch keinerlei Daten über derartige Einrichtungen vor. Das Sozialministerium bedauert daher Ihre Anfrage in der Sache nicht beantworten zu können. Sollten Sie auf der Ausstellung eines Bescheides bestehen, ersuchen wir Sie um eine gesonderte Benachrichtigung. Mit freundlichen Grüßen
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