Asbestmessungen 2026 der Taskforce des Landes Burgenland im Bezirk Oberwart

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Das Land Burgenland hat als Folge eines Greenpeace Berichtes über die Asbestbelastung des Südburgenlandes eine Taskforce eingesetzt. Diese Taskforce hat Hintergrundmessungen in einigen Orten durchgeführt, unter anderem im Bezirk Oberwart.
Es wurden sowohl Bilder der Messapparate als auch Ergebnisse der Messungen im ORF Burgenland gezeigt. Aufgrund der bisher an die Öffentlichkeit kommunizierten Ergebnisse treten doch nunmehr einige Fragen auf, deren Beantwortung für das allgemeine Verständnis von großer Wichtigkeit ist.

Ich ersuche um Übermittlung folgender Informationen bzw. Dokumentationen:
- die Messgeräte welches Herstellers wurden bei der Luftmessung eingesetzt?
- Handelt es sich bei den eingesetzten Messgeräten um genormte und typengeprüfte Messapparate?
- Unterliegen diese Messgeräte einer genormten Fremdüberwachung (vergleichbar mit einer Eichung des Messgerätes)? Sind diese Überprüfungsprotokolle verfügbar? Ich ersuche um Übermittlung dieser Dokumente.
- Liegen genaue Messprotokolle hinsichtlich der gemessenen Parameter (Luftmenge. Messdauer, Meteorologie; Koordinaten des Messortes) vor? Ich ersuche um Übermittlung dieser Dokumente.
- die Anzahl der Fasern wird durch Auszählung mit einem Röntgenelektronenmikroskop vorgenommen. Welche Institution hat diese Ermittlung der Faseranzahl durchgeführt? Handelt es sich dabei um eine akkreditierte Prüfanstalt? Ich ersuche um Übermittlung dieser Dokumente.
- Gibt es zu den Auswertungen der Faseranzahl und der "ausgezählten Bereiche" am Goldfilter eine entsprechende Dokumentation, aus der sich der Umrechnungsfaktor in Fasern / m³ eindeutig ablesen lässt? Gibt es diese Detailprotokolle der Auswertung? Ich ersuche ich um Übermittlung der Analysenprotokolle.
- in der Aufstellung der Messergebnisse, die im ORF Burgenland veröffentlicht wurde (Fr. 20.2.2026), ist als Wert der Faserbelastung der Mittelwert des oberen und unteren Vertrauensbereiches angeführt. Ist die Angabe dieses Mittelwertes die übliche Vorgangsweise bei der Angabe der Asbestfaserbelastung in der Luft?
- Warum wurde nicht der rechnerische Wert der Messung (unter Bezug auf die Faseranzahl, der Luftmenge und des ausgezählten Filterteiles) angegeben? Wie hoch sind diese Werte? Bitte um Übermittlung der einzelnen Ergebnisse.
- Gibt es eine Aufstellung der angewendeten Poissonverteilung zur Ermittlung des oberen und unteren Vertrauensbereiches? Ich ersuche um Übermittlung dieser Dokumente.
- Wie sind die meteorologischen Bedingungen während der Messperioden (Luftfeuchtigkeit) in Bezug auf die Messergebnisse einzuschätzen? Gibt es hierzu verlässliche Aussagen?

Sollten zum oben dargestellten Sachverhalt die nötigen Unterlagen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht im Rahmen der gesetzlichen Frist beigebracht werden, stelle ich den Antrag auf bescheidmäßige Erledigung.

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    23. Februar 2026
  • Frist
    23. März 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Burgenland Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Asbestmessungen 2026 der Taskforce des Landes Burgenland im Bezirk Oberwart [#4482]
Datum
23. Februar 2026 10:40
An
Landesregierung Burgenland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Das Land Burgenland hat als Folge eines Greenpeace Berichtes über die Asbestbelastung des Südburgenlandes eine Taskforce eingesetzt. Diese Taskforce hat Hintergrundmessungen in einigen Orten durchgeführt, unter anderem im Bezirk Oberwart. Es wurden sowohl Bilder der Messapparate als auch Ergebnisse der Messungen im ORF Burgenland gezeigt. Aufgrund der bisher an die Öffentlichkeit kommunizierten Ergebnisse treten doch nunmehr einige Fragen auf, deren Beantwortung für das allgemeine Verständnis von großer Wichtigkeit ist. Ich ersuche um Übermittlung folgender Informationen bzw. Dokumentationen: - die Messgeräte welches Herstellers wurden bei der Luftmessung eingesetzt? - Handelt es sich bei den eingesetzten Messgeräten um genormte und typengeprüfte Messapparate? - Unterliegen diese Messgeräte einer genormten Fremdüberwachung (vergleichbar mit einer Eichung des Messgerätes)? Sind diese Überprüfungsprotokolle verfügbar? Ich ersuche um Übermittlung dieser Dokumente. - Liegen genaue Messprotokolle hinsichtlich der gemessenen Parameter (Luftmenge. Messdauer, Meteorologie; Koordinaten des Messortes) vor? Ich ersuche um Übermittlung dieser Dokumente. - die Anzahl der Fasern wird durch Auszählung mit einem Röntgenelektronenmikroskop vorgenommen. Welche Institution hat diese Ermittlung der Faseranzahl durchgeführt? Handelt es sich dabei um eine akkreditierte Prüfanstalt? Ich ersuche um Übermittlung dieser Dokumente. - Gibt es zu den Auswertungen der Faseranzahl und der "ausgezählten Bereiche" am Goldfilter eine entsprechende Dokumentation, aus der sich der Umrechnungsfaktor in Fasern / m³ eindeutig ablesen lässt? Gibt es diese Detailprotokolle der Auswertung? Ich ersuche ich um Übermittlung der Analysenprotokolle. - in der Aufstellung der Messergebnisse, die im ORF Burgenland veröffentlicht wurde (Fr. 20.2.2026), ist als Wert der Faserbelastung der Mittelwert des oberen und unteren Vertrauensbereiches angeführt. Ist die Angabe dieses Mittelwertes die übliche Vorgangsweise bei der Angabe der Asbestfaserbelastung in der Luft? - Warum wurde nicht der rechnerische Wert der Messung (unter Bezug auf die Faseranzahl, der Luftmenge und des ausgezählten Filterteiles) angegeben? Wie hoch sind diese Werte? Bitte um Übermittlung der einzelnen Ergebnisse. - Gibt es eine Aufstellung der angewendeten Poissonverteilung zur Ermittlung des oberen und unteren Vertrauensbereiches? Ich ersuche um Übermittlung dieser Dokumente. - Wie sind die meteorologischen Bedingungen während der Messperioden (Luftfeuchtigkeit) in Bezug auf die Messergebnisse einzuschätzen? Gibt es hierzu verlässliche Aussagen? Sollten zum oben dargestellten Sachverhalt die nötigen Unterlagen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht im Rahmen der gesetzlichen Frist beigebracht werden, stelle ich den Antrag auf bescheidmäßige Erledigung. Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4482/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Burgenland
IFG-Antrag, Asbestmessungen 2026 der Taskforce - Verbesserungsauftrag (2026-001.951-32/2) Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Landesregierung Burgenland
Betreff
IFG-Antrag, Asbestmessungen 2026 der Taskforce - Verbesserungsauftrag (2026-001.951-32/2)
Datum
24. Februar 2026 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente.
Anfragesteller/in
AW: IFG-Antrag, Asbestmessungen 2026 der Taskforce - Verbesserungsauftrag (2026-001.951-32/2) [#4482] Guten Tag, …
An Landesregierung Burgenland Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: IFG-Antrag, Asbestmessungen 2026 der Taskforce - Verbesserungsauftrag (2026-001.951-32/2) [#4482]
Datum
24. Februar 2026 13:49
An
Landesregierung Burgenland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bedanke mich für ihre prompte Antwort und die rechtliche Belehrung. Ich möchte meinen Antrag dahingehend adaptieren, dass ich um Beantwortung der Fragen im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes ersuche. Ich ersuche um Übermittlung folgender Informationen bzw. Dokumentationen: - die Messgeräte welches Herstellers wurden bei der Luftmessung eingesetzt? - Handelt es sich bei den eingesetzten Messgeräten um genormte und typengeprüfte Messapparate? - Unterliegen diese Messgeräte einer genormten Fremdüberwachung (vergleichbar mit einer Eichung des Messgerätes)? Sind diese Überprüfungsprotokolle verfügbar? Ich ersuche um Übermittlung dieser Dokumente. - Liegen genaue Messprotokolle hinsichtlich der gemessenen Parameter (Luftmenge. Messdauer, Meteorologie; Koordinaten des Messortes) vor? Ich ersuche um Übermittlung dieser Dokumente. - die Anzahl der Fasern wird durch Auszählung mit einem Röntgenelektronenmikroskop vorgenommen. Welche Institution hat diese Ermittlung der Faseranzahl durchgeführt? Handelt es sich dabei um eine akkreditierte Prüfanstalt? Ich ersuche um Übermittlung dieser Dokumente. - Gibt es zu den Auswertungen der Faseranzahl und der "ausgezählten Bereiche" am Goldfilter eine entsprechende Dokumentation, aus der sich der Umrechnungsfaktor in Fasern / m³ eindeutig ablesen lässt? Gibt es diese Detailprotokolle der Auswertung? Ich ersuche ich um Übermittlung der Analysenprotokolle. - in der Aufstellung der Messergebnisse, die im ORF Burgenland veröffentlicht wurde (Fr. 20.2.2026), ist als Wert der Faserbelastung der Mittelwert des oberen und unteren Vertrauensbereiches angeführt. Ist die Angabe dieses Mittelwertes die übliche Vorgangsweise bei der Angabe der Asbestfaserbelastung in der Luft? - Warum wurde nicht der rechnerische Wert der Messung (unter Bezug auf die Faseranzahl, der Luftmenge und des ausgezählten Filterteiles) angegeben? Wie hoch sind diese Werte? Bitte um Übermittlung der einzelnen Ergebnisse. - Gibt es eine Aufstellung der angewendeten Poissonverteilung zur Ermittlung des oberen und unteren Vertrauensbereiches? Ich ersuche um Übermittlung dieser Dokumente. - Wie sind die meteorologischen Bedingungen während der Messperioden (Luftfeuchtigkeit) in Bezug auf die Messergebnisse einzuschätzen? Gibt es hierzu verlässliche Aussagen? Im Falle der Nichtbeantwortung ersuche ich um Austellung eines Bescheides nach UIG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4482/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesregierung Burgenland
Asbestmessungen 2026 der Taskforce - Informationsgewährung (2026-001.951-32/4) Sehr geehrteAntragsteller/in bitt…
Von
Landesregierung Burgenland
Betreff
Asbestmessungen 2026 der Taskforce - Informationsgewährung (2026-001.951-32/4)
Datum
25. Februar 2026 15:34
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente.