Ausbau Mönchsberggarge - Verbindung Erzdiözese

Laut einem Medienbericht tritt die Salzburger Erzdiözese im Zuge der geplanten Erweiterung der Mönchsberg-Garage Kellerrechte an die Betreiberfirma ab. Diese Betreiberfirma, die Salzburger Parkgaragen Gesellschaft m.b.H., steht im Eigentum von Stadt Salzburg (60%) und Land Salzburg (40%).

Ich bitte Sie, mir folgende Auskunft zu erteilen, soweit diese bei Ihrer Behörde als Eigentümerin bzw. Kontrollorgan der Betreiberfirma vorhanden ist:

Wie hoch ist die Summe, die der Salzburger Erzdiözese im Zuge der Garagenerweiterung erstattet werden wird, sofern die Erweiterung, wie derzeit geplant, umgesetzt werden sollte?

Von welchen Kriterien und Faktoren hängt die Höhe der vereinbarten Zahlungen ab? Wie hoch sind vereinbarte Einmalzahlungen, wie hoch etwaige von Umsätzen und anderen Faktoren abhängige Zahlungen?

Wann und in welchen Schritten soll die Zahlung bzw. sollen Teilzahlungen erfolgen?

Welche Rechte tritt die Erzdiözese dafür der Parkgaragen Gesellschaft ab?

Laut Medienberichten soll der Vertrag auf 99 Jahre geschlossen werden. Ist dies korrekt?

Geht das Land Salzburg direkte oder indirekte Haftungen für Zahlungen an die Erzdiözese ein?

Ich bedanke mich im Voraus herzlich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. November 2019
  • Frist
    27. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 ADDSG-Gesetz die Erteilung folgender Auskunft: Laut e…
An Landesregierung Salzburg Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Ausbau Mönchsberggarge - Verbindung Erzdiözese [#1825]
Datum
1. November 2019 13:16
An
Landesregierung Salzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 ADDSG-Gesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Laut einem Medienbericht tritt die Salzburger Erzdiözese im Zuge der geplanten Erweiterung der Mönchsberg-Garage Kellerrechte an die Betreiberfirma ab. Diese Betreiberfirma, die Salzburger Parkgaragen Gesellschaft m.b.H., steht im Eigentum von Stadt Salzburg (60%) und Land Salzburg (40%). Ich bitte Sie, mir folgende Auskunft zu erteilen, soweit diese bei Ihrer Behörde als Eigentümerin bzw. Kontrollorgan der Betreiberfirma vorhanden ist: Wie hoch ist die Summe, die der Salzburger Erzdiözese im Zuge der Garagenerweiterung erstattet werden wird, sofern die Erweiterung, wie derzeit geplant, umgesetzt werden sollte? Von welchen Kriterien und Faktoren hängt die Höhe der vereinbarten Zahlungen ab? Wie hoch sind vereinbarte Einmalzahlungen, wie hoch etwaige von Umsätzen und anderen Faktoren abhängige Zahlungen? Wann und in welchen Schritten soll die Zahlung bzw. sollen Teilzahlungen erfolgen? Welche Rechte tritt die Erzdiözese dafür der Parkgaragen Gesellschaft ab? Laut Medienberichten soll der Vertrag auf 99 Jahre geschlossen werden. Ist dies korrekt? Geht das Land Salzburg direkte oder indirekte Haftungen für Zahlungen an die Erzdiözese ein? Ich bedanke mich im Voraus herzlich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage!
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5ADDSG-Gesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Salzburg
Geschäftszahl: 20001-GES/3354/191-2019, Betreff: Ausbau Mönchsberggarage - Verbindung Erzdiözese, Anfrage Auskunft…
Von
Landesregierung Salzburg
Betreff
Geschäftszahl: 20001-GES/3354/191-2019, Betreff: Ausbau Mönchsberggarage - Verbindung Erzdiözese, Anfrage Auskunftsersuchen
Datum
5. Dezember 2019 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
GES-3354-191-MitteilungzumAuskunftsbegehrenMnchsberg-GarageNAMENAME.pdf
78,8 KB
Diese E-Mail samt allen Anlagen ist vertraulich und nur für den Adressaten bestimmt. Die Inhalte der Zuschrift sind den Anlagen zu entnehmen. Das Datenformat der Anlagen ist in der Regel Pdf. Antworten an die Absender-E-Mail-Adresse sind möglich. Geben Sie dabei bitte als Bezug die im Betreff angeführte Geschäftszahl an. Referat Büro des Landesamtsdirektors Chiemseehof, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 8042-2378 Fax: +43 662 8042-2643 <<E-Mail-Adresse>> https://www.salzburg.gv.at Hinweis zum Datenschutz https://www.salzburg.gv.at/datenschutz