Aushub-Deponierungen in Hohenweiler – Glend
In der Gemeinde Hohenweiler wurde auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche „Glend“ Grundstücks-Nummer 49 Aushubmaterial ausgebracht. Ich bin Drittel-Eigentümer des angrenzenden Grundstücks Nr. 56/3 sowie Mitbesitzer des Privatweges 55/1.
Ich darf Sie bezüglich diese gravierenden Eingriffs ersuchen, tätige Ermittlungen aufzunehmen und mir unten stehende Fragen zu beantworten:
1.) Wer ist der Besitzer von GrdstksNr. 49?
2.) Wer hat das Aushubmaterial ausgebracht?
3.) Gibt es dafür eine umweltrechtliche Bewilligung?
4.) Falls ja: Welche Behörde hat eine solche genehmigt?
5.) Gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
6.) Für wieviel m3? Laut Drohnenaufnahmen handelt es sich um eine Fläche von 50x15m, ca. 1,5 m hoch.
7.) Handelt es sich hier um eine illegale Deponierung?
8.) Welche Art von Aushubmaterial wurde ausgebracht?
9.) Warum wurde ich als Drittel-Eigentümer nicht informiert?
10.) Wurden die strengen gesetzlichen Auflagen zur Deponierung eingehalten? U.a. handelt es sich bei den Grundstücken um geschützte Streuwiesen.
11.) Welche gesetzliche Auflagen wurden verletzt? Insbesondere in Bezug zu den Bestimmungen „Bodenaushub – Zulässige Verwertungen und Bodenaushubdeponien“
12.) Durch welches Unternehmen wird die Deponie ordentlich und fachmännisch bewirtschaftet?
13.) Wer haftet für Schäden in Folge von evtl. Rutschungen?
ANHANG:
Die bereits erhaltene Reaktion durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz (Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz / Mag. Philip Bickel) kann keineswegs genügen:
"Der Sachverhalt ist uns bekannt und so erlauben wir uns nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage folgendes mitzuteilen:
Aktuell ist ein behördliches Bewilligungsverfahren für die Errichtung eines Ablagerungsplatzes für nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial auf dem Gst 49, KG Hohenweiler, nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung anhängig. Im Zuge dessen wird der (beabsichtigte) Ablagerungsplatz auf allfällige negative Folgen für die Natur und die Landschaftsentwicklung geprüft.
In derartigen Verfahren kommt neben dem Antragsteller auch der Standortgemeinde sowie der Vorarlberger Naturschutzanwaltschaft zwingend Parteistellung zu, wobei diese Auflistung als abschließend zu betrachten ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir im Hinblick auf den eingeschränkten Parteienkreis keine detaillierten Auskünfte zu einem laufenden Verfahren erteilen können."
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. Juni 2023
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24. August 2023
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