Auskunft gemäß IFG – Anwendung § 13 SchPflG und Einordnung von Schulbesuch im Ausland

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Welche fachlichen und rechtlichen Vorgaben für die nachgeordneten Behörden des Landes (insbesondere Bezirksverwaltungsbehörden und Kinder- und Jugendhilfe) bestehen, wenn sie Entscheidungen anderer Behörden (insbesondere der Bildungsdirektion) in ihre eigene Entscheidungsfindung einbeziehen.

Ob in solchen Fällen eine eigenständige Prüfung des konkreten Einzelfalls durch die jeweils entscheidende Behörde verpflichtend ist.

In welchem Umfang sich nachgeordnete Behörden des Landes auf Entscheidungen anderer Behörden stützen dürfen.

Wo die Grenze zwischen einer zulässigen Heranziehung einer fremden Entscheidung und einer unzulässigen pauschalen Übernahme liegt.
Ob Unterschiede im konkreten Einzelfall (z. B. tatsächliche Ausgestaltung einer Bildungseinrichtung, Unterrichtsform oder Lernstruktur) von den Behörden des Landes eigenständig zu prüfen und zu berücksichtigen sind.
Ob eine pauschale Übertragung von Ergebnissen aus anderen Verfahren ohne individuelle Prüfung des konkreten Sachverhalts zulässig ist.

Welche Anforderungen an die eigenständige Sachverhaltsermittlung durch Bezirksverwaltungsbehörden und Kinder- und Jugendhilfe bestehen.

Ob und in welchem Umfang im Rahmen solcher Verfahren Unterlagen zur tatsächlichen Situation (z. B. schulische Nachweise, Bildungsnachweise oder vergleichbare Unterlagen) einzuholen sind.

Welche Anforderungen an die Dokumentation einer solchen eigenständigen Prüfung bestehen.

Ob hierzu interne Richtlinien, Erlässe oder Weisungen bestehen und ich ersuche um Übermittlung dieser.

Warte auf Antwort

  • Datum
    5. Mai 2026
  • Frist
    2. Juni 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Steiermark Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Auskunft gemäß IFG – Anwendung § 13 SchPflG und Einordnung von Schulbesuch im Ausland [#4843]
Datum
5. Mai 2026 22:16
An
Landesregierung Steiermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Welche fachlichen und rechtlichen Vorgaben für die nachgeordneten Behörden des Landes (insbesondere Bezirksverwaltungsbehörden und Kinder- und Jugendhilfe) bestehen, wenn sie Entscheidungen anderer Behörden (insbesondere der Bildungsdirektion) in ihre eigene Entscheidungsfindung einbeziehen. Ob in solchen Fällen eine eigenständige Prüfung des konkreten Einzelfalls durch die jeweils entscheidende Behörde verpflichtend ist. In welchem Umfang sich nachgeordnete Behörden des Landes auf Entscheidungen anderer Behörden stützen dürfen. Wo die Grenze zwischen einer zulässigen Heranziehung einer fremden Entscheidung und einer unzulässigen pauschalen Übernahme liegt. Ob Unterschiede im konkreten Einzelfall (z. B. tatsächliche Ausgestaltung einer Bildungseinrichtung, Unterrichtsform oder Lernstruktur) von den Behörden des Landes eigenständig zu prüfen und zu berücksichtigen sind. Ob eine pauschale Übertragung von Ergebnissen aus anderen Verfahren ohne individuelle Prüfung des konkreten Sachverhalts zulässig ist. Welche Anforderungen an die eigenständige Sachverhaltsermittlung durch Bezirksverwaltungsbehörden und Kinder- und Jugendhilfe bestehen. Ob und in welchem Umfang im Rahmen solcher Verfahren Unterlagen zur tatsächlichen Situation (z. B. schulische Nachweise, Bildungsnachweise oder vergleichbare Unterlagen) einzuholen sind. Welche Anforderungen an die Dokumentation einer solchen eigenständigen Prüfung bestehen. Ob hierzu interne Richtlinien, Erlässe oder Weisungen bestehen und ich ersuche um Übermittlung dieser.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4843/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in