Auskunftsbegehren gemäß Auskunftspflichtgesetz – Beschilderung „Nach Kärnten“ auf der A2
unter Berufung auf das Auskunftspflichtgesetz ersuche ich um Auskunft bezüglich der neu errichteten Informationstafel mit der Aufschrift „Nach Kärnten“, welche auf der Südautobahn (A2) aufgestellt wurde.
Konkret bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
Kosten der Herstellung: Wie hoch beliefen sich die reinen Produktionskosten für die besagte Tafel?
Kosten der Montage: Welche Kosten entstanden durch die Aufstellung/Montage (inkl. etwaiger Verkehrsleitmaßnahmen während der Arbeiten)?
Finanzierung: Wer hat die Kosten für die Herstellung und Aufstellung getragen (z. B. ASFINAG, BMK, Land Kärnten oder Dritte)?
Auftragserteilung: Wer war die auftraggebende Stelle für die Errichtung dieser Tafel?
Dokumentation: Gibt es interne Wirtschaftlichkeitsstudien, Bescheide oder Vereinbarungen (z. B. zwischen ASFINAG und dem Land Kärnten), die dieser Maßnahme zugrunde liegen? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung dieser Dokumente bzw. Einsichtnahme.
Ich ersuche um Beantwortung binnen der gesetzlichen Frist von 8 Wochen. Sollte die Auskunft (teilweise) verweigert werden, ersuche ich um Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz.
Sollte meine Anfrage fälschlicherweise an Sie gerichtet sein, ersuche ich gemäß § 6 AVG um Weiterleitung an die zuständige Stelle (z. B. die entsprechende Abteilung der Kärntner Landesregierung).
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum10. April 2026
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10. Mai 2026
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