Auskunftsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend Schlägerungsarbeiten am Gablitzbach

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

In der Woche vom 23.03.2026 bis 29.03.2026 wurden entlang des Gablitzbachs im Bereich der Süßfeld- und Himmelreichstraße (Gemeinden << Adresse entfernt >> und 3003, Gablitz; beide Niederösterreich) umfangreiche Schlägerungs- bzw. Gehölzschnittarbeiten durchgeführt.

1. Welche Behörde oder Institution war Auftraggeber dieser Arbeiten und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Beauftragung?

2. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für diese Maßnahme und aus welchen Mitteln (z. B. Gemeindebudget, Landesförderungen) werden diese finanziert?

3. Welche naturschutzrechtlichen Gutachten oder Prüfungen liegen diesen Arbeiten zugrunde, und von welcher Stelle wurde die Maßnahme (insbesondere im Hinblick auf den Status des Wienerwalds) bewilligt?

4. Welches Unternehmen oder welche Dienststelle hat die Arbeiten durchgeführt?

5. Gibt es behördliche Richtlinien zur Anrainerinformation bei derartigen Eingriffen, und auf Basis welcher Entscheidungsgrundlage oder Aktenvermerke wurde in diesem Fall von einer Vorabinformation der Anwohner abgesehen?

Warte auf Antwort

  • Datum
    29. März 2026
  • Frist
    26. April 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Auskunftsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend Schlägerungsarbeiten am Gablitzbach [#4623]
Datum
29. März 2026 17:23
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
In der Woche vom 23.03.2026 bis 29.03.2026 wurden entlang des Gablitzbachs im Bereich der Süßfeld- und Himmelreichstraße (Gemeinden << Adresse entfernt >> und 3003, Gablitz; beide Niederösterreich) umfangreiche Schlägerungs- bzw. Gehölzschnittarbeiten durchgeführt. 1. Welche Behörde oder Institution war Auftraggeber dieser Arbeiten und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Beauftragung? 2. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für diese Maßnahme und aus welchen Mitteln (z. B. Gemeindebudget, Landesförderungen) werden diese finanziert? 3. Welche naturschutzrechtlichen Gutachten oder Prüfungen liegen diesen Arbeiten zugrunde, und von welcher Stelle wurde die Maßnahme (insbesondere im Hinblick auf den Status des Wienerwalds) bewilligt? 4. Welches Unternehmen oder welche Dienststelle hat die Arbeiten durchgeführt? 5. Gibt es behördliche Richtlinien zur Anrainerinformation bei derartigen Eingriffen, und auf Basis welcher Entscheidungsgrundlage oder Aktenvermerke wurde in diesem Fall von einer Vorabinformation der Anwohner abgesehen?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4623/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in